Geschichte des Jüdischen Friedhofs in Meinsdorf
Im Zuge des Niederlassungsgesuches von Alexander Jablonsky verwies die preußische Regierung in Potsdam auf ihre Bekanntmachung vom 20. Mai 1814, nach der jeder in Preußen lebende Jude nicht weiter als eine Meile von einem jüdischen Begräbnisplatz entfernt wohnen dürfe.
Um diese Auflage zu erfüllen, kaufte Jablonsky dem Meinsdorfer Schulzen Johann Georg Hertel im Herbst 1847 ein etwa fünf Quadratruten (eine preußische Quadratrute entspricht ca. 14,18 Quadratmetern) großes Landstück ab, um darauf den jüdischen Friedhof anzulegen.
In der Grundsteuer-Veranlagung des Jahres 1864 sind als Besitzer dieses Grundstückes Alexander Jablonsky und der Handelsmann Goetzel Frank eingetragen; der Friedhof war zudem der einzige jüdische Landbesitz in Meinsdorf.
Mitte der 1970er Jahre sollte der damals zugewachsene Friedhof abgetragen und in einen Parkplatz verwandelt werden, was der damalige Meinsdorfer Pfarrer in Zusammenarbeit mit anderen Gemeindemitgliedern jedoch verhindern konnte. Stattdessen wurde das Areal unter Denkmalschutz gestellt und 1992 saniert.
Martin Wiesche