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Rechtswissenschaft | Erste juristische Prüfung & Ein-Fach-Bachelor

Justitia
Foto: Stock.xpert

Seit dem weltpolitischen Umbruch der Jahre 1989 bis 1991 vollziehen sich Reformen in Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Recht mit rasanter Geschwindigkeit. Dabei wird das gesamte Gemeinwesen von hochgradig dynamischen Innovationsprozessen erfasst und die vertrauten und kontinuierlich gewachsenen Strukturen werden erschüttert. Für solche Erneuerungsimpulse stehen Schlagworte wie Internationalisierung, Ökonomisierung, Reföderalisierung, Kommunalisierung, Privatisierung, Informalisierung oder Elektronisierung. Hier setzen die Potsdamer Rechtswissenschaftler mit ihrer auf die Modernisierung des Gemeinwesens fokussierten Forschung an. Sie nehmen die Impulse und Herausforderungen auf, analysieren deren Leitbilder und bewerten Lösungsmodelle für ausgewählte Problemlagen.

STUDIENGANG AUF EINEN BLICK
BezeichnungRechtswissenschaft
AbschlussErste juristische Prüfung und/oder Bachelor of Laws (LL.B.)
Regelstudienzeit10/6 Semester
Leistungspunkte180
LehrspracheDeutsch
Studienbeginn zum 1. FachsemesterWintersemester
CampusGriebnitzsee
Zulassungsinformation (NC UP/kein NC)Zulassungsinformation für die im Dokument angegebenen Semester (PDF)
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben jedes Jahr im April aktualisiert werden und daher für die Zukunft keine Aussage gemacht werden kann.
Gebühren & BeiträgeSemestergebühren und -beiträge: ja
Studiengebühren: nein

An der Universität Potsdam wurde jetzt ein Modell der Juristenausbildung erarbeitet, mit dem das rechtswissenschaftliche Studium sowohl mit dem traditionellen Abschluss der ersten juristischen Prüfung als auch mit einem Bachelorabschluss, dem Bachelor of Laws, abgeschlossen werden kann. Bei diesem Jurastudium mit integriertem Bachelorabschluss können Studierende die Entscheidung treffen, den Bachelorabschluss zu erwerben und daran anschließend weiter mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung zu studieren oder auch nach dem Bachelor of Laws die Universität zu verlassen oder auch ohne den Schritt über den LL.B. direkt die erste juristische Prüfung zu absolvieren.

Konrad Krüger, Absolvent

„Für mich war die Uni Potsdam die erste Wahl. Schon frühzeitig habe ich geplant, welche Vertiefung ich im weiteren Studienverlauf wählen möchte. Dabei bin ich auf den steuer- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt gestoßen, den ich nunmehr seit einem Jahr besuche. Die Ausbildung hier erweist sich für mich als praxisnah sowie auf akademisch hohem Niveau.“

Inhalt des Studiums

Das Fach Rechtswissenschaft – oder umgangssprachlich auch Jura – befasst sich mit der Erforschung, Charakterisierung und Auslegung gegenwärtiger und historischer juristischer Texte und anderer Quellen. Dies bildet die Grundlage einer sachgerechten Auseinandersetzung mit Fragen und Problemen nationaler und internationaler Rechtsprechung.

Die Inhalte und Ziele des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam werden im Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) beschrieben. Danach ist das Studium in die Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht gegliedert.

Das Ein-Fach-Bachelorstudium (Regelstudienzeit 6 Semester) im Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven und die Möglichkeit einer akademischen Weiterqualifikation durch entsprechende Masterstudiengänge.

Der Studienabschluss erste juristischen Prüfung (Regelstudienzeit 9 Semester) besteht aus einem universitären und einem staatlichen Teil (§ 1 Abs. 2 BbgJAG). Die Befähigung zum Richteramt erfolgt erst mit der Zweiten Juristischen Prüfung, die den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet. (§ 5 Abs. 1 DRiG). Dieser ist aber nicht Bestandteil des Studiums.

Studienziel und zukünftige Arbeitsfelder

Sie eignen sich im Studium die Kenntnisse der Rechtsordnung mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie ihren europarechtlichen Bezügen an. Sie machen sich überdies mit den Methoden des Rechts vertraut und entwickeln die Fähigkeit, das Recht anzuwenden.

Der Abschlussgrad Bachelor of Laws (LL.B.) ermöglicht es Ihnen, in Berufsfelder einzusteigen, die keine juristische Staatsprüfung voraussetzen. Dies können unter anderem Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, in Vereinen und Verbänden, im Auswärtigen Amt, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal- und Polizeivollzugsdienst sowie im Banken- und Versicherungswesen sein.

Das rechtswissenschaftliche Studium mit  Abschluss der ersten juristischen Prüfung bildet die Grundlage für alle klassischen Berufsfelder eines Juristen: Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsjurist, Wirtschaftsjurist (z.B. Syndikus), Verbandsjurist und Arbeitsfelder in der Wissenschaft.

Antonia Naschke, Absolventin

„Es war von Anfang an leicht, sich hier einzubringen und zu engagieren. Den Studierenden wird viel geboten: Neben typischen Gremien wie dem FSR und dem Fakultätsrat, sowie diversen politischen Hochschulgruppen hat sich an unserer Uni eine der wenigen studentischen Rechtszeitschriften Deutschlands etabliert. Auch die Studierendenorganisation 'El§a' belegt deutschlandweit einen der vorderen 2 Plätze anhand der Mitgliederzahlen im bundesweiten Vergleich. Wer hier verloren geht, ist selber Schuld.“

Voraussetzungen für das Studium

Grundlegend sind Fähigkeiten gefragt, sich mündlich und schriftlich präzise zu äußern und Gedanken strukturiert wiedergeben zu können. Spaß an der Sprache ist hier von Vorteil. Denn im Jurastudium und dem späteren Beruf muss man genau arbeiten und Worte und deren Bedeutung mit Bedacht wählen. Auch Selbstdisziplin, ein gutes Gedächtnis, Ausdauer und der unbedingte Wille das Studienziel unbedingt erreichen zu wollen, sind von Wichtigkeit.

Als allgemeine Eignungsvoraussetzung wäre neben einer breiten Allgemeinbildung insbesondere die Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken zu nennen. Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sollten mitgebracht werden. Gute Kenntnisse in fremden Sprachen (insbes. Englisch und Französisch) werden in Zukunft für Juristen noch wichtiger werden. Ihre Eignung für das Studium können Sie im Rahmen eines Online-Self-Assessments überprüfen.

Für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Mehr Informationen zu möglichen Arten der Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie hier.

Aufbau des Studiums

Das integrierte Ein-Fach-Bachelorstudium im Fach Rechtswissenschaft hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und einen Studienumfang von 180 Leistungspunkten (LP). Es beinhaltet sowohl Pflichtmodule mit einem Umfang von 102 LP als auch Wahlpflichtmodule im Umfang von 72 LP. Das Profilfach im Umfang von 36 LP bildet hierbei eine Besonderheit und dient der Vermittlung erster berufsfeldspezifischer Kompetenzen. Jeweils zu gleichen Teilen werden Leistungen  aus einem zu wählenden juristischen Schwerpunktbereich und einer dazu komplementären nichtjuristischen Fachgruppe erbracht.

Wenn Sie die erste juristische Prüfung absolvieren möchten, legen Sie im Anschluss im 7. Semester eine Schwerpunktbereichsprüfung ab und belegen im 8. und 9. Semester Kurse zur Examensvorbereitung.

In der folgenden Darstellung sind die Studieninhalte schematisch abgebildet. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der fachspezifischen Ordnung.

RECHTSWISSENSCHAFT

Semester

Studieninhalte

Form

LP

1. Semester

Grundlagen des Rechts (1)

BGB Allgemeiner Teil

Staatsrecht I

Strafrecht Allgemeiner Teil I

PM

WPM

WPM

WPM

6 LP

12 LP

12 LP

6 LP

2. Semester

Grundlagen des Rechts (2)

BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil

Staatsrecht II

Strafrecht Allgemeiner Teil II

PM

WPM

WPM

WPM

6 LP

12 LP

12 LP

6 LP

3. Semester

BGB Schuldrecht Besonderer Teil 

Allgemeines Verwaltungsrecht

Strafrecht Besonderer Teil I

Akademische Grundkompetenzen

WPM

WPM

WPM

PM

12 LP

12 LP

6 LP

6 LP

4. Semester

Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene (1)

Öffentliches Recht für Fortgeschrittene (1)

Strafrecht für Fortgeschrittene

Profilfach (1)

PM

PM

PM

WPM

6 LP

6 LP

18 LP

6 LP

5. Semester

Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene (2)

Öffentliches Recht für Fortgeschrittene (2)

Profilfach (2)

Schwerpunktbereich (1) 

PM

PM

WPM

WPM

12 LP

6 LP

6 LP

6 LP

6. Semester

Öffentliches Recht für Fortgeschrittene (3)

Profilfach (3)

Praxismodul

Schwerpunktbereich (2)

Bachelorarbeit

PM

WPM

PM

WPM

 

6 LP

6 LP

12 LP

12 LP

6 LP

Summe  180 LP

PM = Pflichtmodul, WPM= Wahlpflichtmodul

Im ersten bis dritten Semester sind nur zwei der drei angebotenen Grundmodule jeweils mit einer Prüfung zu beenden, deshalb werden sie
als Wahlpflicht – WPM – ausgewiesen.

RECHTSWISSENSCHAFT - ERSTE JURISTISCHE PRÜFUNG

Semester

Schwerpunktbereichsprüfung

7. SemesterSchwerpunktbereichsprüfung
8. SemesterKurse zur Examensvorbereitung
9. SemesterKurse zur Examensvorbereitung

Im Laufe des Studiums haben Sie die Möglichkeit, ihren Schwerpunkt auf bestimmte Fächer zu konzentrieren. Dadurch werden vertiefende Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft erworben. Im Studium sind zwei bis drei Wahlbereiche zu absolvieren, die eine Spezifizierung innerhalb folgender Schwerpunktbereiche zulassen:

SCHWERPUNKTBEREICHE (SPB) & PROFILFÄCHER

Schwerpunktbereich

Profilfach

SPB 1: Internationales ZivilverfahrensrechtTransnationale Streitbeilegung
SPB 2: Internationales PrivatrechtTransnationales Recht
SPB 3: Geistiges Eigentum - Digitalisierung - WettbewerbWettbewerb und Digitalisierung
SPB 4: MedienrechtMedien und Entertainment
SPB 5: Gesellschafts- und SteuerrechtSteuern und Wirtschaft
SPB 6: Medien-, Wirtschafts- und europäisches StrafrechtStrafrecht und Gesellschaft
SPB 7: Staat - Wirtschaft - KommunalesVerwaltung und Kommunales
SPB 8: Internationales RechtMenschenrechtschutz und Humanitäres Völkerrecht
SPB 9: Geschichte des RechtsDas Recht und seine Grundlagen
SPB 10: KirchenrechtDas Recht der Kirche und seine Grundlagen

Weiter im Studium

Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)

Der akademische Grad Bachelor of Laws (LL.B.) qualifiziert Sie zur Aufnahme eines juristischen Masterstudiums wie z.B. Unternehmens- und Steuerrecht (LL.M.).

Abschluss: Erste juristische Prüfung

Die Ausbildung zum sogenannten Volljuristen erfordert zusätzlich zum Abschluss der ersten juristischen Prüfung die Absolvierung des Referendariats (Vorbereitungsdienst). Während im Studium hauptsächlich die theoretischen Grundlagen für das spätere Berufsleben vermittelt werden, erfolgt im Vorbereitungsdienst eine intensive praktische Ausbildung. Dazu wird der Referendar im Bundesland seiner Wahl im öffentlichen Dienst angestellt und durchläuft mehrere Ausbildungsstationen.

Der Vorbereitungsdienst macht die Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege, der Anwaltschaft und der öffentlichen Verwaltung vertraut. Dabei sollen sie das Recht mit Verständnis für die Zusammenhänge der Rechtsordnung und für wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Fragen anwenden und befähigt werden, sich in angemessener Zeit auch in solche juristischen Tätigkeiten einzuarbeiten, in denen sie nicht ausgebildet sind. Zur Erreichung dieser Ziele leisten sie praktische juristische Arbeit und nehmen an Arbeitsgemeinschaften teil.

Kontakt

Juristische Fakultät

Katharina Moisa | Studienfachberatung

 

Campus Griebnitzsee | Haus 6, Zi. 0.08

Vorteile auf einen Blick

  • Die Juristische Fakultät am Campus Griebnitzsee ist sowohl in angenehmer Umgebung als auch verkehrstechnisch günstig gelegen
  • Das Profilfach als berufsfeldspezifische Wahlmöglichkeit dient der Vernetzung verschiedener Fakultäten der Universität
  • Kooperation der Fakultät mit der Juristischen Fakultät der Université Paris Ouest – Nanterre – La Défense, sie ermöglicht Ihnen im deutsch-französische Studiengang, neben dem deutschen Staatsexamen auch die französische License zu erwerben.
  • Studierendenfreundliche Optionen:  Sie können nach Erwerb des LL.B. ohne weiteres ihr Studium zur Ersten juristischen Prüfung fortsetzen, die Universität verlassen, oder ein weiterführendes Masterstudium aufnehmen.

Bewerbung und Immatrikulation

Sie haben sich entschieden, Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam zu studieren? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt auf den Bewerbungsseiten über das aktuelle Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren informieren.

Dort erhalten Sie ab Mitte Mai auch alle Informationen über die Zulassungsbeschränkungen (NC) zum Wintersemester.

Kontakt

Juristische Fakultät

Katharina Moisa | Studienfachberatung

 

Campus Griebnitzsee | Haus 6, Zi. 0.08

Diese Beschreibung basiert z.T. auf Angaben der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den integrierten Bachelorstudiengang im Fach Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 12.12.2012 sowie auf Angaben der zweiten Satzung zur Änderung der Studienordnung und der Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 24. Februar 2010 (AmBek 13/10, S. 204), sowie den Änderungssatzungen dieser Ordnung.