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Bewerbung Bachelor & Erste Juristische Prüfung

Informationen für Deutsche und Internationale Bewerber*innen

Bewerbung| Wichtige Hinweise | Studienplatz-Portal | Einzureichende Unterlagen| Koordiniertes Nachrücken / Losverfahren

Cover Studienangebot

Studienangebot Bachelor & Erste juristische Prüfung (PDF)

Derzeitig angebotene grundständige Studiengänge ergänzt durch die wichtigsten Informationen zu Bewerbung, Zulassung (zulassungsfrei: kein NC und zulassungsbeschränkt: NC UP) und Einschreibung.

1. Bewerbung

Bewerbung für das 1. Fachsemester

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Wichtige Hinweise zur Bewerbung

Die Universität Potsdam nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung teil. Das dialogorientierte Serviceverfahren ist ein webbasiertes System zum bundesweiten Abgleich von Zulassungsangeboten, das der vollständigen und schnellen Studienplatzvergabe entsprechend der Nachfrage dient. Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Koordinierungsphase im DoSV nur eine Zulassung möglich ist. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die Hinweise der Stiftung für Hochschulzulassung zur Bewerbung und zum Verfahren beachten. Bitte informieren Sie sich ausführlich zu den Verfahrensdetails, insbesondere zur Priorisierung von Bewerbungenund zu den Koordinierungsregeln.

Es ist auch dann eine Bewerbung erforderlich, wenn eines Ihrer Kombinationsfächer zulassungsfrei (kein NC) ist.

Anzahl der Anträge

Im dialogorientierten Serviceverfahren können in einem Vergabeverfahren bundesweit bis zu zwölf Zulassungsanträge gestellt werden. An der Universität Potsdam ist es möglich, bis zu drei  Zulassungsanträge zu stellen.

Ausnahme: Wer sich für ein Zweitstudium zum 1. Fachsemester bewirbt, darf  an der Universität Potsdam nur einen Zulassungsantrag stellen.

Eignungsprüfungen und Online-Self-Assessment

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bis zum Bewerbungsschluss vorliegen muss.

Informationen zum Online-Self-Assessment finden Sie hier.

Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung so früh wie möglich ein. Sie helfen uns damit, eine zügige Bearbeitung und Durchführung der Zulassungsverfahren zu gewährleisten und haben die Chance, auf ggf. von uns noch erbetene Nachforderungen fristgerecht zu reagieren.

Foto des Portals

... weiter zum Studienplatz-Portal

Sie können sich hier vom 01.12.2024 bis zum 15.01.2025 für zulassungsbeschränkte Studiengänge im höheren Fachsemester (nur Psychologie!) für das Sommersemester 2025 bewerben.

2. Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Ihnen für eine Bewerbung vorliegen:

4. Koordiniertes Nachrücken und in das DOSV integrierte Losverfahren

Teilnahme am koordinierten Nachrücken

Wenn nach Abschluss der Koordinierungsphase (25. August) noch Studienplätze zur Verfügung stehen, findet vom 28. August bis 30. September ein koordiniertes Nachrückverfahren für Bewerber*innen statt, die in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben. Die Teilnahme muss gegenüber hochschulstart.de im Zeitraum 25. August bis 27. August erklärt werden.

Im Falle einer Zulassung im Koordinierten Nachrücken muss die Immatrikulation über das Studienplatz-Portal der Universität Potsdam beantragt werden. Der Weg der Immatrikulation ist für die einzelnen Bewerber*innengruppen unterschiedlich. Welcher Weg für Sie zutrifft, wird auf den Hilfeseiten im Studienplatz-Portal beschrieben.   

Abgabe neuer Bewerbungen

Bewerber*innen, die bisher noch keine Anträge im Rahmen des DoSV-Hauptverfahrens abgegeben haben, können sich zum Koordinierten Nachrücken im Bewerbungsportal von hochschulstart.de neu registrieren.

Bitte beachten Sie, dass Neubewerbungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn die abgearbeiteten Ranglisten aus der Koordinierungsphase ausgeschöpft wurden und dennoch weiterhin Restplätze vorhanden sind. Für welche Studiengänge tatsächlich noch Studienplätze per Los vergeben werden können, entscheidet sich in dieser Phase laufend in Abhängigkeit der Abarbeitung von Ranglisten. Passende Studienangebote können Sie über die Studienangebotssuche in Ihrem Benutzerkonto finden. Durch Betätigen des Filters "Nur Studienangebote anzeigen, die am Losverfahren teilnehmen", kann die Studienangebotsliste auf für das koordinierte Nachrücken relevante Einträge begrenzt werden.

Neue Bewerbungen können während des gesamten Koordinierten Nachrückens ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von hochschulstart.de abgegeben werden – nicht im Studienplatz-Portal der Universität Potsdam. Es handelt sich um Kurzbewerbungen, denen keine weiteren Unterlagen bzw. Dokumente beigefügt werden müssen. Die Prüfung der Zugangsbedingungen erfolgt dann im Falle einer Zulassung erst bei Beantragung der Immatrikulation.

5. Lokales Losverfahren

Wenn nach dem Ende des Vergabeverfahrens über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de ) in einem grundständigen Studiengang noch Studienplätze frei sind oder wieder frei werden, vergibt die Universität Potsdam diese an deutsche und ausländische Bewerber*innen über ein lokales Losverfahren. Für das Lokale Losverfahren ist eine Antragstellung vom 01.10. bis 15.10.2024 für das Wintersemester 2024/25 über das eigens für das Losverfahren eingerichtete Portal der Universität Potsdam möglich.

studienplatz-los.uni-potsdam.de

Es kann nur ein Losantrag gestellt werden. Der Antrag kann für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder für einen Kombinationsstudiengang mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Fach gestellt werden.

Über die Zulassung entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist das Los, es werden ausschließlich Zulassungsbescheide versendet. Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Losverfahren nicht verschickt.

Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, wie z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Eignungsprüfung, ggf. erforderliche Einstufung in ein Fachsemester erfolgt erst bei der Immatrikulation. Falls dann festgestellt wird, dass die Zugangsvoraussetzungen bei Losantragstellung nicht vorlagen, muss die Immatrikulation versagt werden. Es ist daher erforderlich, sich über die Zugangsvoraussetzungen vor der Losantragstellung zu informieren.

Hinweise für internationale Studieninteressierte

Auf den Seiten "Internationale Studierende" haben wir Informationen zu folgenden Themen für Sie bereitgestellt: Einreisebestimmungen (VISUM), Krankenversicherung, Finanzierung des Studienaufenthaltes und Buddy-Programm.