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Masterstudiengänge (außer lehramtsbezogen)

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und die Voraussetzungen für die Immatrikulation erfüllt sind, können Sie in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden.

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt

  • für das Sommersemester vom 15.02. bis 15.04.
  • für das Wintersemester vom 15.08. bis 15.10.

Bitte beachten Sie: Damit Sie Ihr Masterstudium zum Anfang des Semesters aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich nach Möglichkeit bis Ende März (zum Sommersemester) beziehungsweise bis Ende September (zum Wintersemester) zu immatrikulieren!

1. Studierende, die bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert sind und Ihr Studium in einem nichtlehramtsbezogenen Masterstudiengang fortsetzen

Informationen über die Umschreibung in den Masterstudiengang finden Sie unter: Übergang vom Bachelor in den Master.

2. Studieninteressierte, die nicht an der Universität Potsdam den zum Masterstudium berechtigenden Abschluss erworben haben bzw. die nicht unmittelbar nach einem Bachelorstudium der Universität Potsdam das Masterstudium beginnen

Die Immatrikulation für Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich online über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben müssen alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen im Studienplatz-Portal unter "Immatrikulationsunterlagen hinzufügen" hochgeladen werden.

... weiter zum Studienplatz-Portal

Sie können sich hier vom 15. Februar 2025 bis 15. April 2025 in Masterstudiengänge für das Sommersemester 2025 immatrikulieren.

Folgende Unterlagen müssen Ihnen für eine Immatrikulation vorliegen:

Nach Prüfung der Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit und Übermittlung der Meldung M10 durch Ihre Krankenkasse die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.

Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:

Informationen zur vorläufigen Immatrikulation

(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)

Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 9. April 2024 kann eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (15. April (für das Sommersemester) bzw. 15. Oktober (für das Wintersemester)) einen Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium vorzulegen.

Soll die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen, dann muss dieses im Studienplatz-Portal beantragt werden. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/ Prüfungsamt dafür die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.

Hinweise für internationale Studieninteressierte

Auf den Seiten des International Office werden detaillierte Informationen zur Vorbereitung auf die Einschreibung gegeben.