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Doppelstudium & Parallelstudium

Doppelstudium

Wenn Sie bereits in einem Studiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert sind, können Sie gleichzeitig in einem anderen Studiengang immatrikuliert werden, wenn Sie beabsichtigen, in beiden Studiengängen einen Abschluss zu erwerben.

Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist ein Zulassungsbescheid erforderlich. Das Doppelstudium ist über ihren PULS-Account(Anträge stellen) zu beantragen.

Informationen über die Verfahrensweise erteilt das Studienbüro/ Studierendensekretariate.

Parallelstudium

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik immatrikuliert sind und zusätzlich an der Universität Potsdam einen Studienabschluss erwerben möchten, müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation über das Studienplatzportal zusätzlich ein Parallelstudium beantragen.

Die Immatrikulation in ein Parallelstudium kann nur erfolgen, wenn Sie beabsichtigen, in beiden Studiengängen einen Abschluss zu erwerben. Ein Parallelstudium in einem zulassungsfreien und einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn eine Zulassung für den zulassungsbeschränkten Studiengang vorliegt.

Wenn Sie bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert sind und gleichzeitig ein Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen wollen, müssen Sie das Parallelstudium über ihren PULS-Account(Anträge stellen) anzeigen.

Informationen über die Verfahrensweise erteilt das Studienbüro/ Studierendensekretariate.