Das für das Bachelorstudium vorgelegte erweiterte Führungszeugnis gilt für das gesamte Bachelorstudium. Das für das Masterstudium vorgelegte erweiterte Führungszeugnis gilt für das gesamte Masterstudium.
Das der Universität Potsdam übermittelte erweiterte Führungszeugnis dient ausschließlich dem Zweck Ihres Studiums an dieser Universität. Kopien für andere öffentliche oder private Stellen werden daher nicht angefertigt.
Der fehlende Vermerk auf Ihrer Leistungsübersicht kann unterschiedliche Gründe haben:
Hinweis für Masterstudierende:
Ihr erweitertes Führungszeugnis für Ihr Masterstudium wird Ihnen erst angezeigt, sofern Ihre Immatrikulation in das Masterstudium vollzogen wurde, frühestens jedoch zum Semesterbeginn (1.4., 1.10.) Ihres ersten Fachsemesters im Masterstudium.
Ein anderer Grund für die fehlende Eintragung auf Ihrer Leistungsübersicht kann sein, dass das vorliegende erweiterte Führungszeugnis für das Masterstudium älter als 3 Monate ist. Damit wäre eine erneute Beantragung nötig. Eine weitere Vorlage für die Meldebehörde zur Einholung eines neuen erweiterten Führungszeugnisses würden Sie dann per Post erhalten. (Hinweis: dieser Sachverhalt kann eintreten, wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis frühzeitig beantragt haben, der Beginn Ihres Masterstudiums sich jedoch gegenüber Ihrer eigentlichen Planung verschoben hat)
Ob das Führungszeugnis eingegangen ist, erkennen Sie an Ihrer aktuellen Leistungsübersicht, die Sie während der Immatrikulation an der Universität Potsdam über Ihren Zugang zu unserem Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal PULS herunterladen können. Wenn das Führungszeugnis im Studienbüro/ Prüfungsamt eingegangen ist, finden Sie in der Modulübersicht den Text „Das erweiterte Führungszeugnis für das Bachelorstudium liegt im Studienbüro/ Prüfungsamt vor.” bzw. „Das erweiterte Führungszeugnis für das Masterstudium liegt im Studienbüro/ Prüfungsamt vor.”.