Umgang mit nicht bestandenen Leistungen
Im Laufe des Studiums kann es durchaus dazu kommen, dass Sie Leistungen nicht bestehen. Welche Auswirkungen das haben kann und wie Sie mit einer solchen Situation umgehen können, soll im Folgenden dargestellt werden.
Allgemeine Rechtsfolgen
Welche Folgen eine nicht bestandene Leistung haben kann, unterscheidet sich zunächst nach Art der Leistungserfassung. Sie erbringen im Laufe Ihres Studiums Prüfungsnebenleistungen und Prüfungsleistungen. Welcher Art eine Leistung zuzuordnen ist, können Sie der jeweiligen Modulbeschreibung entnehmen. Diesen können Sie auch bei einer Anmeldung über PULS unter „Meine Module“ erkennen.
Prüfungsnebenleistung
Wurde eine Prüfungsnebenleistung (Abschlussvoraussetzung für ein ganzes Modul bzw. Teilnahmevoraussetzung für eine Modulprüfung) nicht bestanden, verzögert dies u.U. den weiteren Studienfortschritt. Es hat jedoch keine Auswirkungen auf die Möglichkeit, das Studium insgesamt abzuschließen. Prüfungsnebenleistungen sind unbegrenzt wiederholbar. Eine Wiederholung erfolgt in der Regel durch eine nochmalige Belegung der Lehrveranstaltung, mit der die Leistung laut Modulbeschreibung verknüpft ist. In manchen Fällen bietet die prüfende Person auch noch im jeweils laufenden Semester eine Wiederholung der Leistung an.
Prüfungsleistung
Das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung (Leistungen, die in die Gesamtnote des Studiengangs eingehen) führt zu einer Reduktion von Prüfungsversuchen. Je Modulprüfung stehen Ihnen insgesamt drei Versuche zur Verfügung, die Prüfung zu bestehen. Für die Abschlussarbeit existieren zwei Prüfungsversuche. Welchen Versuch Sie gerade wahrnehmen, sehen Sie in Ihrer Leistungsübersicht.
Bei einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nicht den letzten Versuch darstellte, ist dann eine Wiederholung der Prüfungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Um an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen zu können, bedarf es erneut einer Anmeldung der Prüfung und einer Zulassung. Fehlversuche werden zwar in der Leistungsübersicht abgebildet, finden jedoch bei der Bildung der Modulnote keine Beachtung und erscheinen nicht auf dem Abschlusszeugnis.
Haben Sie ein Modul im 3. Prüfungsversuch nicht bestanden, besteht keine weitere Wiederholungsmöglichkeit (Ausnahme Freiversuch) und die Prüfung in diesem Modul gilt als endgültig nicht bestanden, § 11 Abs. 7 BAMA-O/BAMALA-O.
- Wurde die Modulprüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden, ist der gesamte Studiengang bzw. das Studienfach gemäß § 12 Abs. 2 BAMA-O/BAMALA-O endgültig nicht bestanden.
- Wurde die Modulprüfung in einem Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden, so bedeutet das nicht, dass Sie sofort den gesamten Studiengang bzw. das gesamte Studienfach nicht bestanden haben.
- Sie können in dem jeweils betroffenen Wahlpflichtbereich zunächst ein weiteres noch nicht belegtes Wahlpflichtmodul wählen, § 12 Abs. 2 BAMA-O/BAMALA-O.
- Ist auch die Modulprüfung in diesem Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden, kommt es darauf an, ob Sie im betroffenen Wahlpflichtbereich noch ein weiteres nicht belegtes Wahlpflichtmodul wählen können. Ist das der Fall, können Sie noch einmal ein anderes Wahlpflichtmodul in dem jeweils betroffenen Wahlpflichtbereich des Studiengangs/-fachs belegen. Ist auch die Modulprüfung in diesem nächsten Wahlpflichtmodul nicht bestanden, so gilt dann der gesamte Studiengang als endgültig nicht bestanden.
- Die Prüfung zum gesamten Studiengang/-fach ist auch dann endgültig nicht bestanden, wenn nach einem nicht bestandenen Wahlpflichtmodul kein weiteres Wahlpflichtmodul mehr zur Verfügung steht.
- Das heißt schlussendlich, wenn nach einem Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls in einem Wahlpflichtbereich noch mindestens zwei weitere bisher nicht belegte Module gewählt werden können, ist das Studium erst dann endgültig nicht bestanden, wenn Sie im Wahlpflichtbereich insgesamt drei Wahlpflichtmodule endgültig nicht bestanden haben. Bei weniger als zwei weiteren Wahlpflichtmodulen, tritt diese Rechtsfolge schon dann ein, wenn Sie alle möglichen Wahlpflichtmodule im jeweiligen Wahlpflichtbereich nicht bestanden haben.
Haben Sie Ihre Abschlussarbeit im 2. Versuch nicht bestanden, ist der gesamte Studiengang gemäß § 12 Abs. 2 BAMA-O/BAMALA-O endgültig nicht bestanden.
Sollte der Fall des endgültigen Nichtbestehens eintreten, sehen Sie dieses zunächst in PULS unter „Meine Module“ und in Ihrer Leistungsübersicht („EN“ für endgültig nicht bestanden). Sie erhalten zudem zu einem späteren Zeitpunkt einen Bescheid, der das endgültige Nichtbestehen förmlich feststellt. Weitere Rechtsfolge des endgültigen Nichtbestehens ist die Exmatrikulation nach der sog. Bestandskraft des förmlichen Feststellungsbescheides (einen Monat nach der Zustellung des Bescheides).
Sie sollten frühzeitig, im Idealfall bevor Sie einen 3. Prüfungsversuch antreten, die Zentrale Studienberatung aufsuchen, um ggf. mögliche Optionen abwägen zu können.
Möglichkeiten, dass der Fehlversuch nicht zählt oder die Note geändert werden kann
Freiversuche
Prüfungsfähigkeit
Überdenkungsverfahren
Zweite Bewertung
Widerspruch
Selbsteinschätzung, Prävention und Hilfsangebote
- Eine nicht bestandene Leistung liefert wichtige Informationen: Sie wissen in etwa, was auf Sie zukommt bzw. wie die Prüfung aufgebaut ist. Um diese Informationen optimal zu nutzen, holen Sie unbedingt Feedback ein: Sehen Sie nicht bestandene Klausuren ein bzw. suchen Sie das Gespräch mit der prüfenden Person. Nur wenn Sie wissen, was Ihnen zum Erfolg gefehlt hat (bspw. Verständnis, Anwendung, Zeitmanagement), können Sie Ihre Lernstrategie entsprechend anpassen und sich optimal für einen erneuten Versuch vorbereiten. Möglicherweise kann Ihnen auch die prüfende Person noch wichtige Hinweise für eine bessere Vorbereitung geben. Erstellen Sie einen entsprechenden Lernplan.
- Überlegen Sie sich in Ruhe, wann Sie die Prüfung wiederholen möchten. Handeln Sie nicht überstürzt! Melden Sie sich erst zur Wiederholungsprüfung an, wenn Sie Gelegenheit hatten, sich hinreichend vorzubereiten. Nutzen Sie den zweiten Versuch mit Bedacht und vermeiden Sie so den hohen Druck, der angesichts eines „letzten Versuchs“ aufkommt.
- Nutzen Sie für die Vorbereitung eventuell zur Verfügung stehende Alt- und Übungsklausuren und üben Sie damit den „Ernstfall“. Der Besuch von Tutorien, Lerngruppen oder „Nachhilfe“ kann helfen, komplexe Prüfungsinhalte besser zu verstehen. Nutzen Sie verschiedene Lerntechniken.
- Unterstützende Angebote zur Prüfungsvorbereitung finden Sie unter: ZSB Angebote für Studierende und Lehrende
- Angebote zur Stressreduktion beim Feel Good Campus
- Wenn Sie unter Prüfungsangst leiden oder an Ihrer Studienwahl zweifeln, suchen Sie eine Beratungsstelle auf.
- Vermeiden Sie Fehlversuche durch „Fernbleiben“ bei einer Prüfung; prüfen Sie immer genau, ob Sie zu Leistungen angemeldet sind. Sollten Sie eine Prüfung nicht wahrnehmen können oder wollen, prüfen Sie Möglichkeiten, von der Prüfung zurückzutreten (entweder noch innerhalb der Rücktrittfristen oder aufgrund von unverschuldeten Umständen [z. B. Krankheit]). Ihrer Leistungsübersicht können Sie die Anzahl der bereits unternommenen Prüfungsversuche entnehmen.
- Bitte prüfen Sie auch, ob Nachteilsausgleiche in Betracht kommen, wenn Sie eine chronische Erkrankung oder Behinderung aufweisen; oder sie Familienverantwortung und Pflege von Angehörigen übernehmen, hier können Änderungen an der Prüfungssituation in Betracht kommen
- Sehr wichtig ist auch die Beachtung ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Arbeitens; vermeiden Sie den Eindruck eines Plagiats oder eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Alternativen zum Studium – Fachwechsel
Informieren Sie sich, im Vorfeld bzw. im Falle eines endgültigen Nichtbestehens, ob Sie gegebenenfalls in einen anderen Studiengang oder an eine andere Hochschule wechseln können, in dem/der die nicht bestandene Prüfung bzw. das nicht bestandene Modul kein fester Curriculumsbestandteil ist. Dazu berät Sie die Zentrale Studienberatung.
Kontakt
Universität Potsdam | Dezernat für Studienangelegenheiten
Zentrale Studienberatung
Campus Am Neuen Palais
Haus 8, Raum 0.12 - 0.16