Online-Lexikon
Akademische Freiheit bis Auswahlverfahren
Akademische Freiheit
Allgemeiner Oberbegriff, zu dem die Freiheit der Forschung, die Freiheit der Lehre und die Freiheit des Studiums gehören (siehe § 4 BbgHG).
Akademische Weihnachtsferien
Vom Senat der Universität beschlossene vorlesungsfreie Zeit im Zeitraum Weihnachten/Neujahr. Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Akademischer Grad
Grad, der aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung verliehen wird, z. B. Bachelor, Diplom, Doktor, Magister Artium, Master.
Akademischer Mittelbau
Umgangssprachlich gebräuchliche Sammelbezeichnung für die Wissenschaftler, die keine Professoren sind, z. B. wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, wissenschaftliche Assistent*innen, Oberassistent*innen usw.
Akademisches Jahr
Bezeichnung für Studienzeit mit der Dauer von 12 Monaten; besteht aus Wintersemester und Sommersemester; beginnt mit dem ersten Tag des Wintersemesters; an der Universität Potsdam dauert das akademische Jahr folglich vom 01. Oktober bis 30. September. Alle Termine rund ums Studium finden sie hier.
Akademisches Viertel
cum tempore (c.t.) bedeutet, dass Veranstaltungen eine Viertelstunde später als angegeben beginnen.
Akkreditierung
Die Hochschulen lassen ihre neuen Bachelor- und Masterstudiengänge von speziellen Akkreditierungsagenturen prüfen. Studiengänge, die bei dieser Prüfung bestimmte Mindeststandards nachweisen können, werden "akkreditiert", also mit einer Art Qualitätssiegel versehen. Da derzeit sehr viele neue Studiengänge eingerichtet werden, dauert es verhältnismäßig lange, bis alle den Akkreditierungsprozess durchlaufen haben. Ein noch nicht abgeschlossener Akkreditierungsprozess ist daher kein Zeichen für fehlende Qualität; die Universität Potsdam verfügt über das Siegel der Systemakkreditierung.
Alumni-Programm
Das Alumni-Programm steht allen ehemaligen Studierenden, Promovierenden, Gastwissenschaftlern sowie Mitarbeitern der Universität offen und verfolgt das Ziel, den Kontakt zur Universität und untereinander zu pflegen, um eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Alumni-Programms.
An-Institute, wissenschaftliche Einrichtungen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Abraham Geiger Kolleg gGmbH
- Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung GmbH
- Evangelisches Institut für Kirchenrecht e.V.
- Hasso-Plattner-Institut
- Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V.
- Johannes-Overath-Institut e.V.
- Kanonistisches Institut e.V.
- Kommunalwissenschaftliches Institut der Universität Potsdam
- MenschenRechtsZentrum
- Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien e. V.
- Potsdam Research Institute for Multilingualism
- Potsdamer Research Network (pearls)
- Potsdamer Graduate School (PoGS)
- Potsdam Transfer
- Theodor-Fontane-Archiv
- Verein Weiterqualifizierung im Bildungsbereich (WiB) e.V.
AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
Vom Studierendenparlament gewählte, eigentliche Interessenvertretung der Studierenden mit verschiedenen Ressorts (Interne Hochschulpolitik, externe Hochschulpolitik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verkehr und Umwelt, Frauen, Soziales, Internationales, Kultur, Finanzen). Zur Website des AStA geht es hier.
Auditorium maximum
(auch genannt Audimax) in aller Regel der größte und repräsentativste Hörsaal der Universität, an der Universität Potsdam im Komplex Am Neuen Palais, Haus 8, gelegen.
Auslands(teil-)studium und Auslandspraktikum
Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule, meist in Form eines Auslandssemesters oder -jahrs bzw. eines Auslandspraktikums, ist in einigen Studiengängen obligatorisch und wird bei vielen anderen empfohlen; auf jeden Fall ist er eine fachliche, kulturelle und sprachliche Bereicherung des Studiums; die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen auf das Studium an der Heimatuniversität wird durch das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert, sollte aber nach Möglichkeit bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalts an der Heimatschule geklärt werden; an der Universität Potsdam ist das International Office zuständig. Dort gibt es Informationen zu Austausch-, Stipendien- und Sprachkursprogrammen und Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts. Weil diese Vorbereitung mehrere Monate dauert und programmabhängig an bestimmte Anforderungen und Bewerbungsfristen gebunden sein kann, sollten Studierende sich schon zu Beginn ihres Studiums über die Möglichkeiten und Voraussetzungen eines Auslandsaufenthalts informieren.
Außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.)
auf Antrag des Dekans und mit Zustimmung des zuständigen Ministers kann die Leitung der Hochschule Privatdozenten, die mindestens vier Jahre habilitiert sind und hervorragende Leistungen in Lehre und Forschung erbracht haben, die Würde eines außerplanmäßigen Professors verleihen (siehe § 57 BbgHG).
Auswahlverfahren
ein Vergabeverfahren für Studienplätze; es wird durchgeführt, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber*innen gibt, als Studienplätze verfügbar sind; für diese Studiengänge besteht daher eine Zulassungsbeschränkung; Die Auswahlverfahren werden von den Hochschulen oder der Servicestelle für die Hochschulzulassung („Hochschulstart“) durchgeführt;
Kriterien, die insbesondere für das Auswahlverfahren der Hochschulen gelten, sind Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote des Schulabschlusses); gewichtete Einzelnoten des Schulabschlusses, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben; Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das Aufschluss über die Motivation und die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur Vermeidung von Fehlvorstellungen dienen soll; oder einer Kombination dieser Kriterien. Bei Studiengängen, für die man sich direkt an der Universität Potsdam bewerben muss, erfolgt die Auswahl im Studienbüro/ Studierendensekretariate der Universität. Auch hier werden zuerst Studienplätze an bestimmte Bewerbergruppen (Ausländer*innen, Härtefallanträge, Zweitstudium etc.) vergeben. Danach erfolgt die Auswahl zu 80 % nach Hochschulauswahlverfahren und zu 20 % nach der Wartezeit. Derzeit wird im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens nach der Durchschnittsnote ausgewählt (Ausnahme: IT-Systems Engineering). Da Änderungen möglich sind, sollten sich Interessenten in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
BAföG bis Brückenkurs
BAföG
Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz, es regelt die individuelle Ausbildungsförderung; umgangssprachlich ist es auch die Bezeichnung für den Geldbetrag, der nach dem BAföG gezahlt wird; kann auch für Auslandsstudium und -praktikum beantragt werden; die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig, wobei eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern oder des Ehepartners und auch vorhandenes Vermögen für die Berechnung relevant sind; die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit; BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinstes Darlehen gewährt; bei der Rückzahlung des Darlehens bestehen verschiedene Erlassmöglichkeiten; wichtig: das BAföG-Amt zählt automatisch jedes Semester ab dem Zeitpunkt der Erstimmatrikulation als „gefördertes“ Semester, und zwar auch dann, wenn überhaupt kein BAföG beantragt wurde; über Einzelheiten informiert das BAföG-Amt des Studentenwerkes; alle wichtigen Informationen zum BAföG können im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de recherchiert werden.
Beauftragte*r für die Belange behinderter Studierender
Zuständig für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten (z. B. Studienbedingungen, Prüfungsregelungen, technische und personelle Unterstützung), alles über die entsprechenden Beratungsangebote finden Sie hier.
Begabtenförderungswerke
Widmen sich der Förderung (besonders) begabter Studierender und Promovenden mit dem Grundanliegen, individuelle Befähigung zu entdecken und vielfältig zu fördern (z. B. über die Vergabe von Stipendien), siehe auch https://www.stiftungen.org/startseite.html; eine Übersicht über Begabtenförderung und Vertrauensdozent*innen an der Universität Potsdam finden Sie hier.
Berufung
Besetzen einer Professur, auch Bezeichnung für Besetzen von Positionen in Kommissionen o. ä.
Beurlaubung
Kann auf begründeten schriftlichen Antrag der Studierenden, in der Regel mit der Rückmeldung zum nächsten Semester, im Studienbüro/ Studierendensekretariate erfolgen, Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam; Hinweise können auch der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam entnommen oder hier eingesehen werden.
Bibliothek
siehe Universitätsbibliothek.
Bildungsinländer*innen
Ausländische und staatenlose Studienbewerber*innen/Studierende, die eine Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben.
Blended Learning
Bezeichnet die Kopplung von Präsenzveranstaltungen mit Formen des Lernens über digitale Medien wie z.B. Moodle, Dropbox und Wikis. Auf diese Weise können Aufgaben gestellt sowie Aufzeichnungen und Lernmaterialien verfügbar gemacht werden.
BLHP (Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und –präsidenten)
Die Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten ist ein Zusammenschluss der zehn staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, um ihre Interessen gegenüber den anderen Bundesländern und in der Hochschulpolitik zu vertreten.
Blockprüfung
Prüfung, bei der mehrere Teilprüfungen eines Faches in einem in der Prüfungsordnung festgelegten Zeitraum abgelegt werden müssen.
Blockveranstaltung
Veranstaltung, die nicht über die Dauer eines Semesters, sondern „en bloc“ in konzentrierter Form durchgeführt wird (z. B.: Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit, aber auch während des Vorlesungszeitraumes, z. B. am Wochenende).
Bologna-Prozess
Im Rahmen des europaweiten Bologna-Prozesses stellen auch die deutschen Hochschulen die meisten ihrer Studiengänge nach und nach auf die Erfordernisse eines - so das erklärte Ziel - wettbewerbsfähigen gemeinsamen europäischen Hochschulraums um. Im Zuge dessen kam es zur Schaffung einer gestuften („konsekutiven“) Struktur von Studienabschlüssen (z. B. Bachelor- und Masterstudiengänge, Promotion) und der Einführung eines aus Modulen zusammengesetzten Studiums sowie eines Systems von Leistungspunkten.
Brückenkurs
Kurs, der von der Universität vor dem Lehrveranstaltungsbeginn oder lehrveranstaltungsbegleitend angeboten wird, um vor allem Studienanfänger*innen fehlendes Wissen zu vermitteln; die Brückenkurse Mathematik für Studierende der Natur- und Wirtschaftswissenschaften haben die Aufgabe den Übergang z. B. von der Schulmathematik zur Hochschulmathematik zu unterstützen.
Campus bis Curriculum
Campus
(lat.- engl.- amerik.) Hochschulgelände.
Cand.
(Abkürzung für candidatus, candidate) - Bezeichung für einen Studierenden im höheren Semester während der Vorbereitung oder Absolvierung der Abschlussprüfungen. Kann auch in Verbindung mit dem Namen der/ des Studierenden, vor der Abkürzung ihrer/ seiner Fakultät, verwendet werden, z.Bsp. Cand. jur., Cand. phil., etc.
Career Service
Als Brücke zum Arbeitsmarkt sind Career Services inzwischen an vielen Hochschulen selbstverständlich, auch an der Universität Potsdam ist dieser etabliert. Diese „Karrieredienste“ unterstützen die Studierenden dabei, sich schon während des Studiums auf den Übergang in das Berufsleben sowie auf berufliche Anforderungen vorzubereiten. Sie bieten z. B. Trainings in bestimmten Kompetenzbereichen, Informationen über Karrierewege, Beratung zur individuellen Karriereplanung, und sie helfen den Studierenden oft auch bei der Suche nach einem Praktikum, einem Trainee-Programm oder Job. Außerdem sind Career Services Ansprechpartner*innen für Arbeitgeber, die Nachwuchskräfte suchen, und sie organisieren Projekte, z. B. das Mentoring-Programm. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Chipkarte
PUCK ist die Potsdamer UniversitätsChipKarte, die zugleich als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis , Kopier- und Druckkarte und Geldbörse zum Bezahlen in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Potsdam genutzt werden kann.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der PUCK-Internetseite.
Credit Points
siehe Leistungspunkt (LP).
c.t.
Abkürzung für cum tempore (lat. mit Zeit) - Abkürzung bei der Ankündigung von Lehrveranstaltungen, die bedeutet, dass die Veranstaltung 15 min. später (mit dem akademischen Viertel) beginnt, im Gegensatz zu s.t.
z. B.: 17.00 Uhr c.t. Die Veranstaltung wird 15 Minuten später (17:15 Uhr) als angegeben beginnen.
cum laude
(lat. mit Lob) - drittbeste Note bei der Beurteilung der Doktorprüfung, entspricht der Note „gut“.
Curriculum
Der durch eine Studienordnung vorgeschriebene Studienverlauf in seiner inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung.
DAAD bis Drittmittel
DAAD
Abkürzung für Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. - ist eine Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Hochschulen; er hat die Aufgabe, die akademischen Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Bildungseinrichtungen und den Austausch von Wissenschaftlern und Studierenden zu fördern, und ist der Stipendiengeber für Auslandsstudium und Auslandspraktikum. Besuchen Sie auch die Website des DAAD.
Dekan
Funktionsbezeichnung für den Leiter der Fakultät; vertritt die Fakultät innerhalb und außerhalb der Hochschule und führt deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit.
Dekanat
Bezeichnung für 1. das Amt des Dekans, 2. dessen Amtsräume, 3. seine Amtszeit.
Deutschlandsemesterticket
persönliche Zeitkarte für Studierende, für den der Betrag mit den Gebühren bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu entrichten ist; das derzeitige Deutschlandsemesterticket hat eine vergleichbare Gültigkeit wie das Deutschlandticket (nähere Informationen auf den Seiten des AStA, siehe Deutschlandsemesterticket).
Dezernat
Organisatorische Grundeinheit der Verwaltung der Universität Potsdam.
DFG
Deutsche Forschungsgemeinschaft - widmet sich der Förderung und Entwicklung von Forschungsvorhaben; weitere Informationen finden Sie hier.
Diploma Supplement
(Zeugnisergänzung) – von der Universität ausgestelltes Dokument zur Erläuterung des durch die Studienabschlussbezeichnung ausgewiesenen Qualifikationsprofils, welches dem Abschlusszeugnis beigefügt werden kann; es enthält Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen des abgeschlossenen Studiums, zur Erläuterung der Dauer des Studienprogramms, absolvierte Studieninhalte, Studienverlauf, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen sowie zur Ebene der Qualifikation innerhalb des nationalen Hochschulsystems.
Dissertation
Doktorarbeit; schriftliche Arbeit im Rahmen der Promotion, mit der der Nachweis selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens und neuer Forschungsergebnisse erbracht wird.
Doppelstudium
Bezeichnet ein gleichzeitiges Studium in einem und einem anderen Studiengang an der Universität Potsdam, Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Drittmittel
Finanzmittel, die einem Wissenschaftler oder einer Einrichtung von dritter Stelle, also außerhalb des normalen Haushaltes, z. B. von Stiftungen der Wissenschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und über die EU, z. B. aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zur Verfügung gestellt werden.
ECTS bis Exmatrikulation
ECTS
Das European Credit Transfer System (ECTS) ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen, Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind; siehe auch Credit Points.
Eignungsprüfung
Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) (Ein-Fach-Bachelor),
- Anglistik/Amerikanistik (Zwei-Fach-Bachelor),
- Englisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen und der Primarstufe),
- Französische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor),
- Französisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen),
- Italienische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor),
- Kunst (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen und der Primarstufe),
- Latein (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen),
- Musik (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen),
- Musik (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Primarstufe),
- Polnisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen),
- Russisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen),
- Spanische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor),
- Spanisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen)
- Sporttherapie und Prävention (Ein-Fach-Bachelor),
- Sportmanagement (Ein-Fach-Bachelor),
- Sport (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen und der Primarstufe).
Die Nachweise über das Bestehen der Prüfung sind mit der Bewerbung bzw. der Immatrikulation vorzulegen. Bestandene Eignungsprüfungen behalten für zwei Jahre ihre Gültigkeit. Nähere Informationen gibt es hier.
Einschreibung
- Einschreiben eines Studierenden in die Liste (Matrikel) der Hochschule (Immatrikulation), Regelungen Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam; der Studierende wird damit Mitglied der Universität
- Einschreiben in Lehrveranstaltungen (Belegen) - Eintragen in Listen der Bereiche/Fächer für angebotene Lehrveranstaltungen (online oder über Papierlisten).
E-Learning
(electronic learning; elektronisch unterstütztes Lernen); ist der Sammelbegriff für sämtliche Formen des Lernens, die die Nutzung digitaler Medien mit einbeziehen, wie Chat-Diskussionen, Wikis, Lernprogramme, Moodle.
Emeritierung
Entpflichtung (Pensionierung) eines Professors; einen emeritierten Professor nennt man Emeritus; emeritierte Professor*innen sind nicht zum Abhalten von Lehrveranstaltungen verpflichtet, können aber Lehrveranstaltungen anbieten.
ERASMUS+
Gemeinschaftsprogramm der EU im Bereich der Hochschulbildung; wer mit ERASMUS+ ins Ausland möchte, sollte die Informationsveranstaltungen des International Office nutzen und sich im IO auch frühzeitig beraten lassen sowie rechtzeitig Kontakt zum ERASMUS-Koordinator des zutreffenden Instituts aufnehmen.
Erste juristische Prüfung
Auch "Erste juristische Staatsprüfung", ein Staatsexamen, in dem der/die Kandidat*in umfassende Rechtskenntnisse nachweisen muss, ohne dass dabei auf eine Spezialisierung eingegangen wird. Die Erste Juristische Prüfung ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum Volljuristen und damit für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen wie Anwalt/Anwältin oder Richter*in. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
Exkursion
Veranstaltungsform, die dem Erkennen, dem Besuch, der Anschauung oder dem Vervollkommnen bestimmter Fähigkeiten außerhalb der Universität dient, wobei teilweise Inlands- und/oder Auslandsexkursionen durchgeführt werden.
Exmatrikulation
Austragung eines Studierenden aus der Liste (Matrikel) der Hochschule, auf Antrag oder von Amts wegen, damit erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Potsdam; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Fachschaft bis Freiversuch
Fachschaft
- Interessenorganisation und -vertretung der Studierenden eines Faches (auch Zusammenschlüsse sind möglich),
- alle Studierenden, die das gleiche Fach (auch Zusammenschlüsse sind möglich) studieren; Organ ist der gewählte Fachschaftsrat.
Fachschaftsrat (FSR)
Gewähltes Organ der Fachschaften, das dafür zuständig ist, die fachspezifischen Interessen der Studierenden zu vertreten und auch Hilfestellungen beim Studium und zu Studienbeginn gibt; alle Fachschaftsräte entsenden einen Vertreter in die Versammlung der Fachschaften (VeFa), welcher die Arbeit des Fachschaftsrates koordiniert und das den Fachschaften zustehende Geld verteilt.
Fachsemester
Die Semester, in denen ein Studierender in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war; Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt; bei einem Studienfachwechsel kann es vorkommen, dass Fachsemester und Hochschulsemester nicht mehr übereinstimmen.
Fachwechsel
Wechsel des Studienganges oder Teilstudienganges; ein Fachrichtungswechsel muss im Rückmeldezeitraum im Studienbüro/ Studierendensekretariate angezeigt werden; ein Fachrichtungswechsel im Sinne der BAföG-Förderung liegt vor, wenn ein neues Studienziel in einer anderen Fachrichtung gewählt wird und die im ersten Studiengang verbrachten Semester nicht in vollem Umfang auf das neu begonnene Studium angerechnet werden können (Schwerpunktverlagerung); hat häufig förderrechtliche Konsequenzen; bedarf daher für die weitere Förderung der Genehmigung des BAföG-Amtes. Wichtiger Grund für einen vom BAföG-Amt in der Regel akzeptierten Fachrichtungswechsel ist innerhalb der ersten zwei bzw. drei Semester ein Neigungswandel, siehe auch Studiengangwechsel.
Fakultät
Organisatorische Grundeinheit der Universität für Lehre und Forschung; umfasst verwandte oder benachbarte Fachgebiete, Leiter einer Fakultät ist der Dekan; die Universität Potsdam ist in sieben Fakultäten strukturiert:
- Fakultät für Gesundheitswissenschaften
- Digital Engineering Fakultät,
- Juristische Fakultät,
- Philosophische Fakultät,
- Humanwissenschaftliche Fakultät,
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät,
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.
fakultativ
(lat. freigestellt) als fakultativ werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, deren Besuch dem Studierenden völlig freigestellt ist; Inhalte werden nicht geprüft; diese Veranstaltungen können nach persönlichen Neigungen ausgewählt und sollten bei der Stundenplanung erst nach allen anderen berücksichtigt werden.
Fakultätsrat
Gewähltes Organ der Fakultät, dem Vertreter der Hochschullehrer*innen, der Studierenden, der/die akademische/n Mitarbeiter*innen und der/die Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung angehören; der Fakultätsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden; der Fakultätsrat ist zuständig für den Erlass von Satzungen des Fachbereiches; die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs; die Entscheidung über Berufungsvorschläge; die Entscheidung über Habilitationen; die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich sowie die Wahl und die Abwahl des Dekans und dessen Vertreters und beaufsichtigt den Dekan in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben.
Fernleihe
Bibliotheksdienst, über den nicht in der Hochschule erhältliche Bücher bzw. Zeitschriftenartikel von auswärtigen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Genaueres zur Fernleihe erfahren Sie, wenn Sie dem Link folgen.
Förderungshöchstdauer
Ein Begriff aus dem BAföG; ist für jeden Studiengang, der an Hochschulen angeboten wird, festgelegt; stellt die Höchstdauer der BAföG-Förderung dar und ist mit der Regelstudienzeit festgelegt.
Freiversuch
Auch als Freischuss bezeichnet; Regelung bei Bachelor- und Masterstudiengängen, nach der eine nicht bestandene Prüfung als nicht unternommen gilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gasthörer bis Graecum
Gasthörer*in
Nichtmitglieder der Universität, die nach Antragsgenehmigung einzelne Lehrveranstaltungen besuchen; der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation oder einer Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich; Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; ein Antrag, dem die Genehmigung des Leiters der Veranstaltung beizufügen ist, muss im Studienbüro/ Studierendensekretariate gestellt werden; es wird in der Regel eine Gebühr erhoben; Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende mit Hochschulzugangsberechtigung und Studieninteressenten, die den Hochschulzugang ohne Abitur anstreben, sind von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren befreit; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Gleichstellungsbeauftragte
Berät und unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten. Mehr dazu hier.
Graduiertenkollegs
Sind langfristige, aber nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen der Hochschulen, in denen Doktoranden im Rahmen eines systematisch aufgebauten Promotionsstudienprogramms und innerhalb eines thematisch umfassenden Forschungszusammenhangs ihre Dissertationen vorbereiten; werden über die DFG gefördert und an den Hochschulen eingerichtet.
Graecum
Bezeichnung für den nach dem entsprechenden Sprachunterricht erbrachten Nachweis (alt-)griechischer Sprachkenntnisse.
Habilitation bis HRK
Habilitation
Ein akademisches Verfahren über eine Habilitationsschrift und die Disputation (mündliche Erörterung); sie dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten; in der Regel wird für die Habilitation die vorherige Promotion vorausgesetzt; die Habilitation ist in der Regel Voraussetzung für die Berufung zum Professor; der Habilitierte kann nach Verleihung der Lehrbefugnis (venia legendi) die akademische Bezeichnung Privatdozent*in führen.
Härtefallantrag
Regelung, nach der bis zu 3% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte (z. B. Behinderung, chronische Krankheit) vorbehalten werden; die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne die Berücksichtigung von Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern; es muss daher eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Regelungen und Anträge finden Sie hier.
h.c.
Honoris causa (lat. ehrenhalber), der Titel Dr. h. c. kann von Fakultäten an Persönlichkeiten aufgrund besonderer Verdienste ohne vorherige Promotion und Studium verliehen werden.
Hochschulgebäudemanagement (HGP)
Gemeinsamer Dienstleister für die Universität Potsdam, Fachhochschule Potsdam und Filmuniversität Babelsberg mit Aufgaben im Bereich Betriebstechnik, Hausverwaltung.
Hochschulsemester
Alle Semester, in denen ein Studierender an einer oder mehreren Hochschulen (in Deutschland) immatrikuliert war; Urlaubssemester werden als Hochschulsemester gezählt.
Hochschulsport
Ist ein freiwilliges, offenes Sportangebot für alle Hochschulangehörigen; schwerpunktmäßig trägt der Hochschulsport Breitensportcharakter, schließt aber auch den Wettkampfsport mit ein; den Besonderheiten der Studien- und Arbeitssituation ist der Hochschulsport durch flexible Angebote angepasst; der Hochschulsport fördert Kommunikation und Integration unter den Sporttreibenden; dient der Erhaltung der Lernfähigkeit und der Gesundheit; siehe auch Zentrum für Hochschulsport.
Hochschulwechsel
Liegt vor, wenn die Einrichtung an der man immatrikuliert ist, gewechselt wird; vor einem geplanten Hochschulwechsel sollte man sich unbedingt über Zulassungsmodalitäten an der neuen Hochschule informieren; wer sich an einer anderen Hochschule als Haupthörer*in einschreiben möchte, muss sich an der bisherigen exmatrikulieren.
Hochschulzugangsberechtigung
Sammelbezeichnung für die Qualifikationen, die zur Aufnahme eines Universitätsstudiums berechtigen, z. B. Abitur, Abschluss einer Fachschule (dann eventuell fachgebunden) oder Fachhochschule; berufliche Qualifikation zum Studium ohne Abitur (siehe BbgHG); die Aufnahme eines Studiums kann von weiteren Bedingungen (z. B. Praktikum, Eignungsprüfung, Eignungsfeststellungsprüfung) abhängig gemacht werden.
Honorarprofessor*in
Person, die in einem Fach aufgrund hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen den Anforderungen entspricht, die an Professoren gestellt werden und meist mehrjährig selbständig an einer Hochschule gelehrt hat, kann zum Honorarprofessor*in bestellt werden (siehe § 55 BbgHG).
HRK
Abkürzung für Hochschulrektorenkonferenz; stellt einen freiwilligen Zusammenschluss der Hochschulen der BRD dar; die Mitgliedshochschulen wirken bei der Erfüllung von Aufgaben in Forschung, Lehre, Studium und Selbstverwaltung zusammen; Informationen unter www.hrk.de
Immatrikulation bis International Office
Immatrikulation
Einschreiben eines Studierenden in die Liste (Matrikel) der Hochschule; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam sowie folgende Übersichtsseite.
International Office
Einrichtung der Universität Potsdam, die sowohl für Fragen zum Auslandsstudium und -praktikum, als auch für die Betreuung von internationalen Vollzeit- und Austauschstudierenden zuständig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des International Office.
Juniorprofessor*in
Juniorprofessor*in
Professor*in, der nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bei nachgewiesener pädagogischer Eignung und dem Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen) auch ohne vorangegangene Habilitation berufen wird; die Zeit der Juniorprofessur ist befristet, siehe BbgHG.
Kanzler*in bis Krankenversicherung
Kanzler*in
Leiter*in der Universitätsverwaltung; ist Beauftragter für den Haushalt; leitet die Verwaltung unter der Verantwortung des Präsidenten und führt die laufenden Geschäfte der gesamten Verwaltung der Universität.
KMK
Abkürzung für Kultusministerkonferenz (Kurzform von „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“) - eine auf freiwilliger Grundlage bestehende Arbeitsgemeinschaft der Kultusminister der Länder; Informationen unter www.kmk.org.
Kolloquium
Ist eine Veranstaltungsform, in der Diskussionen zu einem bestimmten Thema stattfinden, um wissenschaftliche Erfahrungen und Ergebnisse auszutauschen; häufig werden Vertreter anderer Einrichtungen zu speziellen Forschungsfragen eingeladen, um ein Kolloquium zu leiten.
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV)
Ein für einzelne Fächer/ Institute erstelltes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, dem auch Beschreibungen der Inhalte der Veranstaltungen, Literaturhinweise u. ä. entnommen werden können; KVV sind in den Instituten erhältlich bzw. online verfügbar.
Kommiliton*in
(lat. commilito – Mitstreiter, Kamerad) Bezeichnung für Mitstudierende
Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge
Konsekutive (zeitlich/inhaltlich folgende) Bachelor- und Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich aufeinander aufbauen; konsekutiv konzipierte Bachelor- und Masterstudiengänge dürfen den Zeitrahmen von zusammen maximal fünf Jahren Regelstudienzeit nicht überschreiten; Studiengänge können auch an unterschiedlichen Hochschulen, Hochschularten und auch nach einer Phase der Berufstätigkeit zwischen erstem und zweitem Abschluss konsekutiv studiert werden; bei konsekutiven Studienangeboten erfolgt im Masterstudium entweder eine tiefergehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation; Masterstudiengänge sollen entweder forschungs- oder anwendungsbezogen profiliert sein; daneben gibt es weiterbildende Masterstudiengänge, die mind. einjährige Berufspraxis voraussetzen.
Krankenversicherung
Krankenversicherungspflicht, d.h. das Recht, sich zum günstigen Studierendenbeitrag zu versichern, besteht für Studierende bis zum 14. Fachsemester oder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr; Ausnahmen bezüglich des Endes der Versicherungspflicht sind z. B. bei zweitem Bildungsweg, Krankheit, Behinderung usw. möglich; von der Versicherungspflicht ausgenommen sind als Familienangehörige versicherte Studierende; Studierende, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern; nähere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen; die von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung muss bei der Immatrikulation und bei jedem Wechsel der Krankenkasse vorgelegt werden.
Latinum bis Leistungspunkt
Latinum
Bezeichnung für den nach entsprechendem Sprachunterricht erbrachten Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse; in einigen Bundesländern gibt es eine Unterteilung in kleines und großes Latinum; in Brandenburg ist das Latinum der Lateinabschluss.
Lehrstuhl
andere/veraltete Bezeichnung für die Planstelle eines Professors; heute Professur.
Lehrveranstaltungszeitraum
siehe Vorlesungszeit.
Leistungspunkt (LP)
Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den Arbeitsaufwand der Studierenden. Dabei wird für 1 LP eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 - 30 Stunden angenommen. Der Leistungspunkt stellt daher den Gegenwert einer erbrachten Lernleistung dar; er ist eine Art Bonuspunkt, der am Ende eines Semesters einem Studierenden für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (Modul) auf seinem persönlichen Punktekonto gutgeschrieben wird; um einen Abschluss in einem Studienfach zu erlangen, muss der Studierende eine gewisse, durch die jeweilige Ordnung festgelegte Anzahl solcher Leistungspunkte auf seinem Punktekonto gesammelt haben; der Begriff des Leistungspunktes stellt eine Abkopplung von der organisatorischen Einheit der Semesterwochenstunde (SWS) dar, welche den Lehraufwand einer Veranstaltung wiedergibt; die Betonung liegt nunmehr auf dem Lernaufwand für die Studierenden.
Magister legum bis MWFK
Magister legum
(lat. Magister der Rechte - LL. M.) akademischer Grad, der von der juristischen Fakultät der Universität auf der Grundlage der bestandenen Magisterprüfung nach einem Zusatzstudium vergeben wird; Voraussetzungen für den Zugang zum Zusatzstudium sind der erfolgreiche Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes und die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift; das Zusatzstudium soll den Studierenden, der bereits ein juristisches Studium mit Erfolg abgeschlossen hat, mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln; die Magisterprüfung stellt die Beherrschung von Grundzügen des deutschen Rechts und die Fähigkeit des Bewerbers fest, auf einem ausgewählten Gebiet des deutschen Rechts selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
magna cum laude
(lat. mit großem Lob) ist das zweitbeste Prädikat, das im Rahmen einer Doktorprüfung vergeben wird; entspricht der Note „sehr gut“.
Master
Akademischer Abschluss, der nach erfolgreich absolviertem ein- bis zweijährigem Masterstudium von der Hochschule vergeben wird; der konkrete Abschluss (z. B. Master of Arts, Master of Science, Master of Education) ist abhängig vom Fach und Ziel des Studiengangs; die Aufnahme des Masterstudiums setzt ein (z. B. mit einem Bachelor) abgeschlossenes Studium voraus, ist also ein Aufbaustudium; Masterstudiengänge werden entweder als konsekutive Studiengänge korrespondierend mit entsprechenden Bachelorstudiengängen oder als weiterbildende Studiengänge angeboten; diesen weiterbildenden Masterstudiengängen gehen keine spezifischen Bachelorstudiengänge voraus; sie bieten die Möglichkeit eines Aufbaustudiums auf der Grundlage verschiedener Studienabschlüsse; die geforderten Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge können unterschiedlich sein, sind den Ordnungen der Fächer und in Zulassungsordnungen formuliert; in den Zulassungsordnungen wird das Verfahren der Zulassung und Auswahl zu Masterstudiengängen festgelegt; weiterbildende Masterstudiengänge setzen in der Regel neben einem ersten Abschluss auch mindestens einjährige Berufserfahrung voraus.
Matrikel
Liste, in der die Studierenden einer Hochschule geführt werden; die Matrikelnummer, die bei der Immatrikulation auf dem Studierendenausweis angegeben wird, ist die laufende Nummer in dieser Liste.
MBJS
Mehrfachimmatrikulation
Die gleichzeitige Immatrikulation an verschiedenen Hochschulen der Länder Berlin und Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen; Regelungen können der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam entnommen werden; die Universität Potsdam hat die Voraussetzungen für Mehrfachimmatrikulation auch in Bachelorstudiengängen geschaffen. Ob eine Mehrfachimmatrikulation tatsächlich möglich ist, hängt von den Entscheidungen der Berliner Universitäten ab.
Mensa
(lat. Tisch, Tafel) vom Studentenwerk betriebene Kantine für Studierende, aber auch für die Lehrenden und weitere/n Mitarbeiter*innen der Hochschule.
Modul
Ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich abgerundete Lehreinheit, die durch (mindestens) eine zu erbringende Prüfungsleistung oder sonstige überprüfbare Leistung abgeschlossen wird; ein Modul sollte sich im Regelfall nicht über mehr als zwei Semester erstrecken, kann aber aus Teilmodulen bestehen, die wiederum separat abgeprüft werden; ein Modul muss durch eine Prüfung oder einen anderen überprüfbaren Leistungsnachweis abgeschlossen werden, um eine erfolgreiche (und gegebenenfalls benotete) Teilnahme bescheinigen und entsprechend die dem Modul zugeordnete Zahl an Leistungspunkten gutschreiben zu können; Module sind somit verbunden mit Studienleistungen (Vorlesungen, Übungspraktikum o. ä.) und mindestens einer Prüfungsleistung.
Nachteilsausgleich bis N.N.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche können von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Behinderung, chronische Krankheit, Schwangerschaft, Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen) für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragt werden; sie sind durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu genehmigen; Handblatt und Antrag.
Regelungen für Nachteilsausgleiche aus anderen Gründen können den Ordnungen für das Studium bzw. den Allgemeinen Ordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Potsdam entnommen werden.
N.C.
Abkürzung für Numerus clausus (lat. geschlossene Zahl), der die zahlenmäßige Beschränkung der Plätze innerhalb eines bestimmten Studiengangs bezeichnet; eine Zulassungsbeschränkung wird immer dann eingeführt, wenn es für einen Studiengang dauerhaft mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt; die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt anhand eines Zulassungsverfahrens; die Grenzwerte des N.C. (Auswahlgrenzen) werden aber nicht vorher festgelegt, sondern sie ergeben sich erst im Ergebnis des Verfahrens selbst – abhängig davon, wie viele Bewerber*innen mit welchen Qualifikationen um die Studienplätze konkurrieren; Verfahrensergebnisse vergangener Semester können zwar gewisse Anhaltspunkte geben, trotzdem können seriöse Prognosen zu zukünftigen Auswahlgrenzen grundsätzlich nicht erstellt werden; umgangssprachlich wird „N.C.“ oft im Sinne von „Zulassungsbeschränkung“ verwendet.
Nebenhörer*in
An anderen Hochschulen auch als Zweithörer*in bezeichnet; sind eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, die auf Antrag die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen insbesondere in ihrem Fach erhalten; sie können Leistungsnachweise erwerben und unter bestimmten Voraussetzungen Prüfungen ablegen; Regelungen siehe § 9 Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Netzwerk Studienorientierung Brandenburg
Die Hauptanliegen des Netzwerks Studienorientierung sind, Schülerinnen und Schüler zur Erforschung ihrer Interessen und Potentiale zu ermuntern und sie dabei zu unterstützen, sich zielgerichtet und systematisch zu orientieren um ihren Handlungsmut für individuelle Lebenswegentscheidungen zu fördern. Als unabhängiger Zusammenschluss der Brandenburgischen Hochschulen unterstützt das Netzwerk Studieninteressierte bei der Suche nach ihren persönlichen Wegen ins Studium und verpflichtet sich den Werten der Unabhängigkeit, Aktualität und Vielfalt. Darüber hinaus sollen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden, die zur erfolgreichen Bewältigung eines Studiums beitragen und weitere Akteure im Bereich Studienorientierung als Multiplikatoren einbeziehen.
N.N.
(lat. Abkürzung für nomen nominandum – der Name ist noch zu nennen); gibt an, dass der Name noch nicht bekannt ist; findet sich im Vorlesungsverzeichnis, wenn noch nicht feststeht, wer eine Lehrveranstaltung durchführen oder eine vakante Stelle besetzen wird.
Obligatorisch bis OSA - Online-Self-Assessments
Obligatorisch
(lat. obligare - verpflichtend, bindend) als obligatorisch werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, die zwingender Bestandteil eines Studienganges sind und von Studierenden besucht werden müssen, andernfalls ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich.
OSA - Online-Self-Assessments
Mit der Hilfe von Online-Self-Assessments können Studieninteressierte ihre Fähigkeiten, Begabungen und Interessen in Bezug auf ein Studium überprüfen.
Für die folgenden Studiengänge kann freiwillig ein Test absolviert werden:
- Ernährungswissenschaft (Ein-Fach-Bachelor)
- Französisch (Fach im lehramtsbezogenen Bachelor)
- Französische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
- Italienische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
- Rechtswissenschaft (Ein-Fach-Bachelor & Erste juristische Prüfung)
- Spanisch (Fach im lehramtsbezogenen Bachelor)
- Spanische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
Weitere Informationen gibt es hier.
Parallelstudium bis PULS
Parallelstudium
Studienform, bei der ein Studierender, der bereits an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert ist, sich gleichzeitig für einen weiteren Studiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert; ist nur bei ganz speziellen Einzelfällen möglich; muss beantragt werden; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Parkstudium
Bezeichnung für ein während der Wartezeit bis zur Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufgenommenes Studium in einem anderen Studiengang, die Zeit des Parkstudiums wird nicht als Wartezeit angerechnet.
Parität
(lat. par - gleich) Bezeichnung für die Besetzung eines Gremiums mit Angehörigen verschiedener Mitgliedergruppen in jeweils gleicher Anzahl.
Plagiat
Über frz. plagiaire „Dieb geistigen Eigentums”, liegt vor, wenn Fremde geistige Leistungen als die eigenen ausgegeben werden, z.B. durch Übernahme, Paraphrasierung oder Übersetzung von fremden Gedanken oder Formulierungen, ohne die Quellen kenntlich zu machen; ein Plagiat stellt einen Täuschungsversuch im Sinne der Rahmenordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Potsdam dar. Das Plagiatsverbot gehört als Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums zur akademischen Norm.
Praktikum
Ist eine Lehrveranstaltungsform, in der 1. sich die (zahlenmäßig begrenzten) Teilnehmer durch Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten Fertigkeiten aneignen und Methoden kennen lernen, die sie zu selbständiger experimenteller Arbeit befähigen sollen oder in der 2. Gelerntes außerhalb der Universität angewendet und geübt werden soll, z. B. Betriebspraktikum, Schulpraktikum.
Präsident*in
Vom Senat gewählter und von dem für Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung bestellte*r Repräsentant*in der Universität; der Präsident der Universität Potsdam ist derzeit Herr Prof. Oliver Günther, Ph.D.. Er leitet gemeinsam mit den Vizepräsidenten und dem Kanzler die Universität Potsdam. Er kümmert sich um die weitere Entwicklung und Profilierung der Universität in Lehre und Forschung und repräsentiert die Universität nach außen. Das Präsidialkollegium wird zur Unterstützung des Präsidenten gebildet, an der Universität Potsdam besteht es aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Dekanen und dem Kanzler.
Präsidialamt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präsidialamts unterstützen den Präsident und die Mitglieder des Präsidiums bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das Präsidialamt berät den Präsident in der Amtsführung, bereitet gemeinsam mit den Fakultäten und Verwaltungseinheiten die Entscheidungen des Präsidenten und des Präsidiums vor und führt die Aufträge des Präsidenten und des Präsidiums aus oder leitet diese an die Fakultäten und Verwaltungseinheiten weiter. Das Präsidialamt befindet sich im Komplex Am Neuen Palais im Haus 9, weitere Informationen erhalten Sie hier.
Privatdozent*in
Akademische Bezeichnung für eine*n Wissenschaftler*in nach der Habilitation, dem die Lehrbefähigung zuerkannt und die Lehrbefugnis verliehen worden ist; ist zur selbständigen Lehre berechtigt (siehe § 54 BbgHG).
Professor*in
Nimmt die seiner*ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in seinem*ihrem Fach nach näherer Ausgestaltung seines*ihres Dienstverhältnisses selbstständig wahr, beteiligt sich an der Studienreform und Studienberatung und an Staatsprüfungen und nimmt Hochschulprüfungen ab, fördert Wissens- und Technologietransfer und wirkt an der Verwaltung der Hochschule mit (siehe BbgHG).
Prodekan
Auf Vorschlag des Präsidenten vom Fakultätsrat aus dem Kreis der ihm angehörenden Professoren gewählter Vertreter des Dekans.
Projektarbeit
Praktische Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt/Problem auf der Grundlage theoretischen Wissens.
Promotion
(lat. Beförderung zur Doktorwürde) - Verleihung des Doktorgrades bzw. akademisches Verfahren, über das mit schriftlicher Arbeit (Dissertation) und mündlicher Prüfung (Rigorosum oder Disputation) der Doktortitel erworben wird; in der Regel setzt die Zulassung zur Promotion den Erwerb eines entsprechenden Studienabschlusses (Diplom, Magister, Staatsexamen, Master) voraus; im gestuften Studiensystem ist der Master die Regelvoraussetzung für die Promotion; nur bei besonders geeigneten Bachelorabsolventen (nach einer besonderen Prüfung der Eignungsvoraussetzung) kann im Einzelfall die Promotion mit dem Bachelorabschluss eingereicht werden.
Promotionsstudium
Mögliche Studienform für Absolvent*innen von Universitäten und Fachhochschulen, die die Zulassungsvoraussetzung als Doktorand lt. Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät erfüllen, Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Propädeutikum
(griech. - lat. Einführendes, Vorbereitendes) vermittelt fehlende Vorkenntnisse für bestimmte Studiengänge; für ausgewählte Propädeutika (Vorsemester) in denen für das Studium notwendige bzw. in der jeweiligen Studienordnung vorgeschriebene Sprachkenntnisse in Italienisch, Spanisch, Russisch und unter bestimmten Voraussetzungen in Latein erworben werden, kann sich die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG um je ein Semester verlängern.
Proseminar
Seminar im Grundstudium bzw. ersten Studienabschnitt, das zumeist nach Besuch einer Einführungsvorlesung (eventuell Grundkurs) belegt wird und in welchem grundlegendes Wissen und verschiedene Forschungsansätze einer Fachdisziplin diskutiert sowie allgemeine Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden; der Studierende arbeitet aktiv im Seminar mit (z. B. indem er zu einem Thema des Seminars ein Referat hält und dieses in einer schriftlichen Arbeit erörtert).
Psychologische Beratungsstelle
Eine zur Zentralen Studienberatung gehörende Einrichtung für Studierende der Universität, die in problem- und konfliktbelasteten Situationen vermittelt; berät, wenn es um Beeinträchtigungen privater Lebensqualitäten in unterschiedlichsten Lebensbereichen (z. B. Studium, Freundeskreis, Familie) geht. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
PUCK (Potsdamer UniversitätsChipKarte)
PUCK ist die Potsdamer UniversitätsChipKarte, die zugleich als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, Kopier- und Druckkarte und Geldbörse zum Bezahlen in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Potsdam genutzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
PULS
Das Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal ist eine Online-Plattform, die es den Studierenden u. a. ermöglicht, sich mit einem Online-Vorlesungsverzeichnis über die Lehrveranstaltungen der jeweiligen Studiengänge zu informieren, den eigenen Studienplan online zu erstellen, sich über das Internet in Teilnehmerlisten zu Lehrveranstaltungen einzutragen und online die eigenen Noten einzusehen; den Einstieg zu PULS und wichtige weitere Erläuterungen finden Sie auf der Uni-Homepage oder über diesen Link.
Quereinstieg
Quereinstieg
Studienbeginn nach Immatrikulation/Zulassung in ein höheres Fachsemester eines Studienganges, in dem man bisher nicht immatrikuliert war (z. B. bei Studiengangwechsel unter Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen) - Voraussetzung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikation und freier Studienplätze; bisher erbrachte Studienleistungen müssen vorher vom für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss des Faches, zu dem gewechselt wird, anerkannt werden; da bei zulassungsbeschränkten Studiengängen in höheren Fachsemestern nur frei gewordene Studienplätze neu vergeben werden, ist das Studium mit Ziel Quereinstieg mit einem großen Risiko verbunden.
Regelstudienzeit bis Rückmeldung
Regelstudienzeit
Die Studienzeit, in der - eine entsprechende Gestaltung der Studienordnung und des Lehrangebotes vorausgesetzt - ein Abschluss erreicht werden kann; sie beinhaltet die Regelstudiendauer und die Prüfungszeit und ist für die einzelnen Studiengänge den Ordnungen zu entnehmen; die Regelstudienzeit entspricht der Förderungshöchstdauer nach BAföG.
Repetitorium
(lat. repetitio - Wiederholung):
- Veranstaltung, die der Wiederholung und Ergänzung von anderweitig, z. B. in Vorlesungen, erworbenem Lehrstoff dient; Repetitorien finden z. B. im Studium der Rechtswissenschaft meist zur Examensvorbereitung statt (Wiederholungsunterricht).
- Sammlung möglicher Prüfungsaufgaben - mit Lösungen - (Wiederholungsbuch).
Rigorosum
(lat. rigor – starr, eng) ist aus der lat. Bezeichnung examen rigorosum abzuleiten; Bezeichnung für den mündlichen Prüfungsteil der Promotion; die jeweiligen Bedingungen etc. können den Promotionsordnungen der Fakultäten entnommen werden
Ringvorlesung
Eine meist interdisziplinäre Veranstaltungsreihe zu einem bestimmten Thema mit verschiedenen Vortragenden.
Rückmeldung
Erklärung des Studierenden, die Rechte aus der Immatrikulation für das folgende Semester aufrechterhalten zu wollen; erfolgt am Ende der Vorlesungszeit (15.01.-15.02. für das SoSe, 15.06.-15.07. für das WiSe) eines Semesters für das nächstfolgende Semester; versäumt ein*e Student*in die Rückmeldung, so wird er*sie (nach erfolgter Anmahnung) exmatrikuliert; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Schlüsselkompetenzen bis summa cum laude
Schlüsselkompetenzen
Sind erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Bereichen von Nutzen sind. Sie umfassen Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Selbstkompetenz sowie Fachkompetenzen/Schlüsselkompetenzen, die nicht an die Anwendung in einer Disziplin gebunden sind; an der Universität Potsdam sind in allen Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen 30 LP zu diesem Bereich zu erbringen. Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen werden an der Universität Potsdam über Studiumplus organisiert.
Schnupperstudium
Angebot der Universität für Schüler*innen und andere Studieninteressent*innen, an einzelnen ausgewiesenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, um sich einen ersten Einblick in das Studium des Faches zu verschaffen; Programme werden für jedes Wintersemester erstellt und sind im Internet verfügbar.
Schwerpunktverlagerung
Liegt im Sinne des BAföG bei Studiengangwechsel vor, wenn der Studierende eine Bescheinigung des für den neuen Studiengang verantwortlichen Prüfungsausschusses vorlegen kann, aus der hervorgeht, dass ihm die im ersten Studiengang verbrachten Semester voll angerechnet werden; wird dem Amt für Ausbildungsförderung mit der Studienbescheinigung angezeigt.
Selbststudium
Bezeichnet Formen der eigenständigen Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten.
Semester
(lat. sex – sechs, mensis - Monat, Zeitraum von 6 Monaten) Studienabschnitt, Studienhalbjahr, zeitliche Aufteilung des akademischen Jahres in ein:
- Sommersemester: 1. April bis 30. September und ein
- Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März.
Das Semester ist nicht mit Vorlesungszeitraum identisch, wird umgangssprachlich aber häufig so gebraucht.
Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)
Seit Sommersemester 2024 eigentlich Deutschlandsemesterticket, persönliche Zeitkarte für Studierende, für den der Betrag mit den Gebühren bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu entrichten ist; das derzeitige Deutschlandsemesterticket hat eine vergleichbare Gültigkeit wie das Deutschlandticket (nähere Informationen auf den Seiten des AStA, siehe Deutschlandsemesterticket).
Semesterwochenstunde
Auch SWS; gibt die Anzahl der (akademischen) Stunden (in der Regel 45 min.), die eine Lehrveranstaltung während des Vorlesungszeitraumes eines Semesters pro Woche umfasst an, z. B. bedeutet 1 SWS, dass eine Veranstaltung eine Stunde (45 min.) pro Woche über den Lehrveranstaltungszeitraum eines Semesters (in der Regel 15 Wochen) lang stattfindet; korrekt bedeutet das: wer eine zweistündige Lehrveranstaltung ein Semester lang besucht, hat 2 Semesterwochenstunden absolviert.
Seminar
(lat. seminare - säen) ist:
- eine Lehrveranstaltungsform, deren Charakter durch das wissenschaftliche Gespräch geprägt ist, in der Methoden wissenschaftlichen Arbeitens erlernt oder vertieft werden; die Leitung eines Seminars übernimmt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter; Seminarteilnehmer können durch eigene Beiträge (z. B. Referate) zum Seminar beitragen; als Seminar kann auch bezeichnet werden;
- Hochschulinstitut für einen bestimmten Fachbereich mit den entsprechenden Räumlichkeiten,
- kirchliches Institut zur Ausbildung von Geistlichen (z. B. Predigerseminar),
- mit dem Schulpraktikum einhergehender Lehrgang für Studienreferendare vor dem 2. Staatsexamen.
Sommersemester
Teil des akademischen Jahres mit dem Umfang von 6 Monaten; dauert an der Universität Potsdam vom 01. April bis 30. September und wird hier mit SoSe abgekürzt.
Spektabilität
(lat. Ansehnlichkeit) selten gebrauchte (veraltete) Anrede für den Dekan.
s.t.
(lat. sine tempore = ohne Zeit) Abkürzung bei der Ankündigung von Veranstaltungen, die bedeutet, dass die Veranstaltung pünktlich zur angegebenen Zeit beginnt, im Gegensatz zu c.t.; die Angabe 17.00 Uhr s.t. bedeutet folglich, dass die Veranstaltung pünktlich 17.00 Uhr beginnt.
Staatsexamen
Nach staatlicher Ordnung vor Wissenschaftlern und Behördenvertretern abzulegende Abschlussprüfung für Ärzte, Pharmazeuten, Lebensmittelchemiker und Juristen; bei Lehrern und Juristen folgt nach der Ersten Staatsprüfung ein Vorbereitungsdienst (Referendariat), der (das) mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; im Rahmen der Studienreform werden Studiengänge für den Weg ins Lehramt in Brandenburg mit dem Bachelor und Master abgeschlossen; der Masterabschluss wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung Brandenburgs dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt.
Stipendium
Geldbetrag als Möglichkeit zur Finanzierung eines Studiums; die größten Stipendiengeber sind parteinahe oder gesellschaftliche Stiftungen und Organisationen.
stud.
(lat. studiosus – Eifer) Abkürzung für Studierenden, kann bei der Namensangabe in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt werden, z. B. stud. jur., stud. phil., stud. psych.
Studentenwerk
Studentenwerke sind von den Hochschulen unabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit vielfältigen Aufgaben zur Studienförderung und sozialen Absicherung der Studierenden; die Studentenwerke beraten zu Fragen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG, verwalten die Studentenwohnheime und sind für die Verpflegung der Hochschulangehörigen in Mensen und Cafeterien zuständig; darüber hinaus bieten sie auch Beratung zu verschiedenen Themen an: dazu gehören die psychotherapeutische Beratung und die Sozialberatung; weitere Informationen.
Studentische Hilfskräfte (SHK)
Studierende, die gegen Entgelt in Hochschuleinrichtungen beschäftigt sind und dort Archiv-, Büro-, Dokumentationsarbeiten oder auch wissenschaftliche Arbeiten verrichten.
Studiendekan
Vom Fakultätsrat wird auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden, im Einvernehmen mit dem Dekan, aus der Gruppe der Hochschullehrer ein Studiendekan gewählt, der den Vorsitz der ständigen Kommission für Lehre und Studium der Fakultät übernimmt; er unterstützt den Dekan insbesondere bei der Studien- und Prüfungsorganisation, der Koordinierung von Studium und Lehre sowie bei der Sicherstellung des Studienangebots, das zur Einhaltung der Studienordnungen erforderlich ist.
Studienfachberatung
Erfolgt für alle Studiengänge zu Fragen des Aufbaus, der Organisation und des Inhalts eines Fachstudiums; neben dem Studienfachberater führt jede*r Professor*in Beratung zu seinem*ihrem Fach durch.
Studiengang
Ein Studiengang wird durch die Kombination von Studienfach bzw. Studienfächern und angestrebter Abschlussprüfung bestimmt; ein Studiengang ist durch Studien- und Prüfungsordnungen geregelt und auf einen bestimmten berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet.
Studiengangwechsel
Liegt vor, wenn die zuvor angestrebte Abschlussart (z. B.: vom Diplom zum Bachelor), das gewählte Fach oder Abschlussart und Fach gewechselt wird; wird häufig synonym zu Fachwechsel, Fachrichtungswechsel gebraucht.
Studien- und Prüfungsordnung
Auf der Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Ordnung werden in den jeweiligen fachspezifischen Ordnungen für jedes Studienfach Inhalt und Organisation des Studiums geregelt. Dort sind insbesondere Regelungen zu den Prüfungsmodalitäten wie den Prüfungsfristen, der Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen (Leistungserfassungsprozess) aufgeführt.
Auch nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse, Kombinationsmöglichkeiten, Regelstudienzeit sowie die Form der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den fachspezifischen Ordnungen. In der Regel wird ein exemplarischer Studienverlaufsplan dargestellt, der einen möglichen Aufbau des Studiums während der Regelstudienzeit zeigt.
Studierendenausweis
siehe PUCK.
Studierendenparlament (StuPa)
Die gewählte Vertretung der Gesamtstudierendenschaft, welche den AStA wählt.
summa cum laude
(lat. mit höchstem Lob) ist das beste Prädikat, das im Rahmen einer Doktorprüfung vergeben wird; entspricht der Note „mit Auszeichnung“.
Tutor*in bis Tutorium
Tutor*in
(lat. tutor – Vormund, Beschützer) jemand, der Studierende betreut oder anleitet; i. d. R. Studierende höherer Semester.
Tutorium
An einer Hochschule (begleitende) Übung/Veranstaltung, die insbesondere Erstsemestern eine allgemeine und/oder fachliche Hilfestellung bieten soll (z.B. beim Stundenplan erstellen, dem Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens oder fachspezifischen Fragen).
Übung bis Urlaubssemester
Übung
Ist eine Lehrveranstaltungsform, in der die Anwendung theoretischer Kenntnisse auf praktische Beispiele bzw. praxisnahe spezifische Problemstellungen erfolgt; Übungen können auch der Vermittlung von Sprache dienen.
Universitätsbibliothek (UB)
Die UB der Universität Potsdam versorgt Studierende, Dozent*innen und Forscher*innen aller Fachrichtungen mit Literatur und anderen Informationsressourcen; es gibt an jedem der drei Hochschulstandorte eine Bereichsbibliothek, deren Buch- und Zeitschriftenbestand den jeweiligen fachlichen Schwerpunkten entspricht; insgesamt verfügt die UB über einen Bestand von rund 1,2 Millionen Bänden, ca. 2.800 gedruckten und 15.600 elektronischen Zeitschriften sowie etwa 330.000 E-Books; ausleihen von Medien ist kostenlos und der Studierendenausweis (PUCK) dient als Bibliotheksausweis; weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der UB.
Universitätsgesellschaft Potsdam e. V.
Fördergesellschaft zur allseitigen Unterstützung der Universität Potsdam; mehr auf der Website.
Urlaubssemester
Semester, in dem ein Studierender beurlaubt ist; zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester; während eines Urlaubssemesters besteht kein Anspruch auf Inlands-BAföG (aber ggf. auf Auslands-BAföG) und meist auch nicht auf eigenes Kindergeld (Ausnahme: studienbezogener Auslandsaufenthalt); während eines Urlaubssemesters dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht, aber Prüfungen abgelegt werden; Regelungen siehe Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam.
Vizepräsident*in bis Vorlesungszeit
Vizepräsident*in
Vom Senat auf Vorschlag des Präsidenten gewählter Vertreter des Präsidenten.
Vorlesung
Lehrveranstaltungsform, die durch ihren Namen eigentlich schon anschaulich charakterisiert ist, nämlich als Vortrag einer bestimmten Teilmenge des Lehrstoffes anhand eines Manuskriptes durch einen Professor*in vor einer unbegrenzten Zuhörerzahl; das bedeutet, dass in der Regel Studierende zuhören, mitdenken und sich Notizen zu diesem Vortrag machen, weshalb Vorlesungen eine intensive eigene Vor- und Nachbereitung erfordern; die Vorlesung kann mit einer Diskussion verbunden sein, obwohl dies eher die Ausnahme ist; Zwischenfragen zu stellen ist jedoch durchaus möglich, aber meist unüblich.
Vorlesungszeit
Vom Senat beschlossener Zeitraum im Semester, in dem Lehrveranstaltungen stattfinden (in der Regel 15 Wochen); wird mitunter auch als Lehrveranstaltungszeitraum bezeichnet.
Wahlobligatorisch bis Wohngeld
wahlobligatorisch
Als wahlobligatorisch werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, in denen aus einem Angebot eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen ausgewählt werden kann; der Besuch dieser ausgewählten Veranstaltungen ist dann aber obligatorisch, die Wahl ist jedoch freigestellt.
Wahlpflichtfach
Als wahlobligatorisch werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, in denen aus einem Angebot eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen ausgewählt werden kann; der Besuch dieser ausgewählten Veranstaltungen ist dann aber obligatorisch, die Wahl ist jedoch freigestellt.Aus einem festgeschriebenen Katalog zu wählendes Fach, daneben besteht das Curriculum eines Studienganges noch aus Wahlfächern (frei wählbar) und Pflichtfächern.
Wartezeit
Zeit, in der der*die Bewerber*in nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland immatrikuliert war - wird nach Halbjahren gerechnet; unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Zeiten angerechnet werden; Parkstudien zählen nicht als Wartezeit.
Wintersemester
Teil des akademischen Jahres mit dem Umfang von 6 Monaten; dauert an der Universität Potsdam vom 01. Oktober bis 31. März; wird an der Universität Potsdam mit WiSe abgekürzt.
Wohngeld
grundsätzlich haben Mieter - also auch Studierende -, die bei geringem Einkommen hohe Mieten zahlen, Anspruch auf Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz; Studierende sind aber nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihnen nicht zumindest dem Grunde nach Ausbildungsförderung zusteht; alle Studierenden, die Ausbildungsförderung erhalten oder nur wegen zu hohen Einkommens/Vermögens keine Förderung nach dem BAföG erhalten, sind deshalb für Wohngeld nicht anspruchsberechtigt; wer aber zum Beispiel eine Ausbildung durchführt, die als „weitere Ausbildung“ nicht gefördert wird, wer die Förderungshöchstdauer überschritten hat, wer aufgrund eines Fachwechsels keinen Anspruch auf BAföG-Zahlung hat, wer die erforderliche Leistungsbescheinigung nach dem 4. Fachsemesternicht erbracht hat, kann - bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen - Wohngeld erhalten; das gleiche gilt für Ehegatten oder Kinder von Studierenden; auch hier kann ein Anspruch auf Wohngeld gegeben sein.
Zentrale Studienberatung (ZSB) bis Zweitstudium
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Einrichtung der Hochschule, die Studieninteressent*innen, Studienanfänger*innen und Studierende über Studienmöglichkeiten, Aufbau und Anforderungen des Studiums, auch bei Hochschulwechsel, Studiengangwechsel usw. berät; umfasst neben der allgemeinen Studienberatung auch die Psychologische Beratungsstelle. Um mehr zu erfahren, folgen Sie dem Link.
Zentrum für Hochschulsport
Ist als eine zentrale Einrichtung verantwortlich für Organisation und Durchführung des Hochschulsports für Studierende und Mitarbeiter*innen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko)
Das Zessko bietet Sprachkurse für Studierende in philologischen Studiengängen, aber auch für Studierende und Wissenschaftler*innen, die Fremdsprachen als Schlüsselkompetenz lernen möchten.
Im Profilbereich der strukturierten Studieneingangsphase erleichtern die Lehr- und Lernangebote für deutsche und internationale Studierende den Studieneinstieg, insbesondere im Bereich akademischer Grundkompetenzen.
Für die Bewältigung komplexer Studienpläne, aber auch im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens werden Fähigkeiten, den eigenen Lernprozess zu steuern, immer wichtiger. Das Zessko unterstützt dies im Profilbereich Selbstlernen.
Entsprechend den Profilbereichen gliedert sich das Zentrum in die folgenden Geschäftsbereiche:
- Geschäftsbereich Sprachen
- Geschäftsbereich Studieneingangsphase
- Geschäftsbereich Selbstlernen
sowie in die Geschäftsstelle Studienausschuss Studiumplus, die die Arbeit des Studienausschusses unterstützt. Besuchen Sie auch die Website des Zessko.
Zulassung
Ist die Entscheidung der das Zulassungsverfahren für einen Studienplatz durchführenden Stelle (Hochschule oder Hochschulstart), die dem Studienbewerber einen Studienplatz zuweist; die Zulassung ist folglich die Begründung eines Anspruchs auf einen bestimmten Studienplatz, aber erst die Annahme des Studienplatzes und die darauf folgende Immatrikulation (Einschreibung an der Hochschule) ist die verfahrensrechtlich geregelte Durchführung dieses Anspruchs.
Zulassungsbescheid
Schriftliche Benachrichtigung des Studienbewerbers über die Zulassung zum Studium.
Zweitstudium
Studium, welches aufgenommen wird, wenn bereits ein Zeugnis über ein Hochschulstudium vorliegt und ein weiteres Studium mit dem Ziel eines weiteren "ersten berufsqualifizierenden" Abschlusses (also z. B. ein zweites Bachelorstudium nach einem ersten abgeschlossenen Bachelorstudium, Diplomstudium; nicht jedoch ein Aufbaustudium, z. B. Masterstudium nach Bachelorstudium) absolviert wird; bei zulassungsbeschränkten Fächern gibt es eine Extra-Quote für Zweitstudienbewerber - diese müssen mit der Bewerbung die Gründe dafür angeben und möglicherweise entsprechende Gutachten beifügen; in zulassungsfreien Fächern kann ansonsten jeder ein Zweitstudium absolvieren; ein Zweitstudium kann in der Regel über BAföG nicht gefördert werden.