Finanzieren und Arbeiten
Für Studierende der Universität Potsdam gibt es verschiedene Möglichkeiten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Beachten Sie, dass bei einer Immatrikulation als Teilzeitstudierender nicht alle finanziellen Unterstützungen (z.B. BAföG) in Anspruch genommen werden können. Weitere Informationen erhalten Sie in den Beratungsstellen des Studierendenwerkes West:Brandenburg und des AStA.
BAföG
Studierende können auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanzielle Unterstützung erhalten. Nach Maßgabe des BAföG besteht für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ein Rechtsanspruch auf Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung. Dieser Grundsatz gilt auch für internationale Studierende, wenn sie die in §8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Studierenden selbst. Die Förderungshöchstdauer ist durch die Regelstudienzeit der gewählten Studienrichtung geregelt. Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als staatlichen Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen, das nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Informationen zur Förderung und zur Beantragung des BAföG bieten das Studierendenwerk West:Brandenburg und der AStA der Universität.
BAföG-Empfänger müssen dem Studierendenwerk West:Brandenburg als Voraussetzung einer weiteren Förderung mit Beginn des 5. Fachsemesters einen Nachweis über die erbrachten Leistungen erbringen. Das Studienbüro/ Prüfungsamt bestätigt Ihnen, dass Sie ihr Studium im üblichen Zeitrahmen absolvieren, wenn
- nach Ende des 3. Fachsemesters mindestens 60 LP
- nach Ende des 4. Fachsemesters mindestens 90 LP
- nach Ende des 5. Fachsemesters mindestens 120 LP
erbracht wurden. Zur Bestätigung wird nicht der Standardvordruck des Studierendenwerks verwendet, sondern Sie erhalten eine "Bescheinigung der aktuellen Durchschnittsnote". Sollte die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten nach Ende des jeweiligen Fachsemesters nicht vorhanden sein, muss zwingend der zuständige BAföG-Beauftragte bzw. die BAföG-Beauftragten der Studienfächer im Zweifach-Bachelorstudium den Standardvordruck ausfüllen und seine Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Beendigung des Studiums abgeben. Dies gilt auch für die Studienfächer, in denen Studienbücher geführt werden (z.B. Europäische Medienwissenschaft, Kulturwissenschaft). In jedem Fall sollten Sie der Bestätigung Ihre aktuelle Leistungsübersicht beifügen (z.B. als Nachweis für offene Anmeldungen).
Die BAföG-Beauftragten der einzelnen Fakultäten finden Sie hier:
Stipendien
Studierende mit besonders guten Leistungen oder solche, die sich durch großes politisches und soziales Engagement auszeichnen, haben gute Chancen, finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums zu erhalten. Im Folgenden finden Sie die größten und wichtigsten Begabtenförderungswerke und Stiftungen Deutschlands. Für einige stipendienvergebende Einrichtungen gibt es Vertrauensdozierende an der Universität Potsdam. Diese stehen Ihnen direkt als Ansprechpartner*innen für Fragen zu den Stiftungen und deren Stipendien zur Verfügung. Internationale Studierende erhalten weiterführende Informationen zu besonderen Stipendienprogrammen über das International Office der Universität. Weitere Informationen bietet auch der Ratgeber mystipendium.de.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der Studierenden zusteht, wenn diese dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben. Da es sich beim Wohngeld lediglich um einen Zuschuss zur Miete handelt, sollte ein regelmäßiges Einkommen in Form von Gehalt oder anderweitiger finanzieller Unterstützung vorhanden sein. Weitere Informationen zum Wohngeld, Beratungsmöglichkeiten sowie benötigten Unterlagen und den Online-Antrag erhalten Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Potsdam. Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle des Studierendenwerks.
Sozialberatungen
Alle Studieninteressierten und Studierenden, die Hilfe bei der Organisation und Beantragung von finanziellen Mitteln benötigen, können sich an die Sozialberatungen des Studierendenwerkes West:Brandenburg und des AStA der Universität Potsdam wenden. Sie bieten Orientierungs- und Entscheidungshilfe und besondere Unterstützung in Notsituationen. Insbesondere werdende Mütter, Studierende mit Kind, internationale Studierende und Studierende mit Behinderung können sich vertrauensvoll an die Servicestellen wenden.
Studienkredite
Studienkredite können eine weitere Möglichkeit sein, um das Studium zu finanzieren. Jedes Jahr erstellt das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) eine umfangreiche Studie, welche Studienkredite, Abschlussdarlehen und Bildungsfonds vergleicht.
Seit 2020 ist die Universität Potsdam Mitglied der Studentischen Darlehenskasse e.V., die Studierenden ihrer Mitgliedshochschulen zinsgünstige Darlehen anbietet.
Jobben
Neben dem Studium in Teilzeit arbeiten zu gehen, ist für viele Studierende eine gute Möglichkeit, einen Teil des Lebensunterhaltes zu bestreiten und wichtige berufliche Erfahrungen und Qualifikationen zu erwerben. Die Jobbörsen des Career Service der Universität und des Studierendenwerkes West:Brandenburg bieten unterschiedliche Anstellungsmöglichkeiten. Auch an der Universität selbst können Studierende bei entsprechender Qualifikation als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte tätig werden. Welche Abgaben Studierende leisten müssen und worauf sie achten sollten, erfahren sie bei der Jobberatung des Studierendenwerks und des AStA. Besondere ausländerrechtliche Hinweise für internationale Studierende zum Thema Arbeiten und Praktika erhalten Sie über das International Office.