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Krankheit im Studium und Atteste

Im Laufe Ihres Studiums begegnen Sie auch der Situation, in der Sie erkranken. Die Universität Potsdam hat sowohl für langfristige als auch kurzfristige Erkrankungen Verfahren entwickelt, um Ihren Studienverlauf und Ihren Abschluss nicht zu gefährden.

Kurzfristige und langfristige Erkrankungen und Auswirkungen auf das Studium

Unter kurzfristigen Erkrankungen verstehen wir bspw. Erkältungserkrankungen oder Magen-Darm-Infekte, die mit einer großen Wahrscheinlichkeit nur einen kurzen Zeitraum der Gesundung bedürfen. In der Regel erstreckt sich die Heilung dieser Krankheiten nicht länger als über einen konkreten Prüfungszeitraum innerhalb eines Semesters.

Unter langfristigen Erkrankungen verstehen wir bspw. chronische Erkrankungen wie Morbus Crohn oder psychische Erkrankungen. Behinderungen haben an der Universität Potsdam die gleichen Auswirkungen wie langfristige Erkrankungen. Die Erkrankung oder Behinderung erstreckt sich hierbei nicht ausschließlich über einen konkreten Prüfungszeitraum, sondern ist dauerhaft.

Umgang mit kurzfristigen Erkrankungen

Eine kurzfristige Erkrankung kann Auswirkungen auf Ihr Studium haben. So ist es in der Prüfungsorganisation denkbar, dass Sie eine Prüfung aufgrund der Erkrankung nicht antreten können oder abbrechen müssen oder die Erkrankung während der Bearbeitungszeit einer Hausarbeit oder der Abschlussarbeit auftritt (§ 14 Absatz 3 BAMA-O/BAMALA-O). In allen Fällen ist die Vorlage eines ärztlichen, gegebenenfalls eines fachärztlichen Attestes erforderlich. Ein Attest ist eine schriftliche Bescheinigung, die den Gesundheitszustand einer Person beschreibt. Wird ein einfaches Attest gefordert, genügt in der Regel das Attest einer*s Allgemeinarztes*ärztin bzw. des Hausarztes*ärztin. Ein fachärztliches Attest stammt von einem auf einem medizinischen Fachgebiet spezialisierten*r Arzt*Ärztin. Welche*r Facharzt*ärztin aufzusuchen ist, bestimmt sich nach der jeweiligen Erkrankung.

Atteste im Bereich der Prüfungsorganisation dienen grundsätzlich der Feststellung, ob Sie während einer Leistungserfassung prüfungsunfähig waren.

Die Einreichung von Formularen und Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrer Prüfungsunfähigkeit erfolgt über Ihren PULS-Account (Dokumentenupload). Sollten Sie keinen Zugriff auf das Campusmanagementsystem PULS haben, senden Sie Ihre Dokumente bitte per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.
Alternativ senden Sie Dokumente bitte ausschließlich an folgende Postadresse:

Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/ Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Für die Vorlage eines Attestes im Studienbüro/ Prüfungsamt gelten folgende Anforderung:

Äußere Gestaltung des Attestes

Einreichungsfrist

Inhaltliche Anforderungen

Wirksamkeit, Geltungsdauer und Rechtsfolge eines wirksamen Attestes

Bei einer nicht erbrachten Prüfungsleistung oder beim Abbruch der Teilnahme darf das Attest nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein. Entsprechendes gilt bei einer Abschlussarbeit für den letzten Tag Ihrer Bearbeitungsfrist. Atteste, die rückdatiert wurden, gelten daher grundsätzlich nicht.

Bescheinigt das Attest die Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als einem Tag und nimmt die*der Studierende während dieser Zeit an einer Prüfung teil, so verliert das Attest auch für die Folgezeit seine Gültigkeit.

Folge der Einreichung eines wirksamen Attestes (Rücktritt) ist bei einer Prüfung, wie einer Klausur oder mündlichen Prüfung, die Abmeldung vom Leistungserfassungsprozess. Nach Verbuchung des ärztlichen Attestes ist die Anmeldung auf der Leistungsübersicht nicht mehr ersichtlich. Für die Erbringung der Leistung bedarf es einer erneuten Anmeldung.

Bei Abschlussarbeiten verlängert sich die Bearbeitungszeit um die im Attest genannten Tage, an welchen Ihre Prüfungsunfähigkeit vorlag.

Nach der Teilnahme an einer Prüfung ist die Vorlage eines Attestes mit dem Ziel, von der Prüfung zurückzutreten, ausgeschlossen. Überlegen Sie daher genau, ob Sie bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihrer Prüfungsfähigkeit an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen wollen oder lieber eine*n Arzt*Ärztin aufsuchen.

Umgang mit langfristigen Erkrankungen

Bei längerfristigen Erkrankungen kann es erforderlich werden, mit dem Studium zu pausieren. In diesen Fällen kommt eine Beurlaubung vom Studium in Betracht. Auch kann es erforderlich sein, die Verlängerung der Prüfungsfrist aus Härtefallgründen oder einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Hierzu können Sie sich auch beim Beauftragten für Studierende mit einer Behinderung beraten lassen.