Wichtige Hinweise zur Apostille und Legalisation
Bei den Beglaubigungsverfahren Apostille und Legalisation wird lediglich die formelle Echtheit des Dokumentes beurkundet, nicht deren inhaltliche Richtigkeit. Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden zur Vorlage im Ausland, sowohl von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt, aber ebenso inhaltlich richtig sind.
Es gibt neben den internationalen Regelungen zur Beglaubigung auch zwischenstaatliche Abkommen, welche die Beglaubigung mancher oder aller Arten von Urkunden entbehrlich machen.
Hinweise zu Vorbeglaubigungen und Beglaubigungen von inländischen Urkunden und Zeugnissen für die Verwendung im Ausland
Studierende, die ihr Zeugnis und ihre Urkunde an der Universität Potsdam erworben haben, können diese zwecks Anerkennung im Ausland beglaubigen lassen.
Dazu müssen Sie Folgendes erledigen:
1. Vorbeglaubigung
Für Ihre Bewerbungen bei einem Arbeitgeber im Ausland fertigen Sie bitte von der Urkunde und dem Zeugnis (Vorder-und Rückseite) Kopien (max. 3) an. Die Vorbeglaubigung kann auch auf dem Original erfolgen.
Die Bestätigung der Übereinstimmung der Originale von Zeugnis und Urkunde mit den Kopien bzw. die Bestätigung der Originale übernimmt an der Universität Potsdam jeweils die Stelle, die die Dokumente erstellt hat kostenlos (Vorbeglaubigung).
Bei Abschlussdokumenten für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge ist das Dezernat für Studienangelegenheiten, Studienbüro/ Prüfungsamt, zuständig. Ausnahmen gelten für Studiengänge, bei denen die Prüfungsverwaltung nicht im Studienbüro/ Prüfungsamt des Dezernats für Studienangelegenheiten erfolgt.
Bei weiterbildenden Masterstudiengängen wenden Sie sich bitte an die für den Studiengang zuständige Stelle in der jeweiligen Fakultät.
Für die Beglaubigung von Promotionsurkunden ist das jeweilige Dekanat der Fakultät zuständig. Die Angaben finden Sie auf den Internetseiten der Fakultäten.
2. Beglaubigung
Lassen Sie sich anschließend die vorbeglaubigten Dokumente bzw. Kopien der Zeugnisse und der Urkunde der der Stadtverwaltung der Stadt Potsdam beglaubigen. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen über das Beglaubigungsverfahren.
Bei Ländern, die nicht der Haager Konvention beigetreten sind, erfolgt die Legalisation durch die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.
Vermeiden Sie in jedem Fall, Originale aus der Hand zu geben!
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Bereich Bürgerservice/Standesamt
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam,
Rathaus, Zimmer 1.013
Telefon: +49 331 289-1745
E-Mail: auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Sprechzeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr