Den Hinweis hierzu finden Sie auf Ihrer Leistungsübersicht im Tabellenkopf. Als „Prüfungsversion“ wird die Fassung der Studien- und Prüfungsordnung beschrieben, nach der Sie studieren. Sie ist mit dem Semester gekennzeichnet, zu welchem die Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten ist.
Nein. Sie können nur in eine aktuellere/neue Prüfungsversion wechseln.
Ja, solange die Frist zum Wechsel noch nicht abgelaufen ist (je nach Studien- und Prüfungsordnung ein Jahr nach In-Kraft-Treten). Den Wechsel in eine neue Prüfungsversion beantragen Sie über PULS (Anträge stellen). Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen muss vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches vorgenommen werden.
Zur Anerkennung der bisherigen Leistungen auf die neue Prüfungsversion nutzen Sie bitte die Anerkennungsformulare. Bitte verwenden Sie immer das Anerkennungsformular der neusten Prüfungsversion.
Sollte es zu ihrem Studiengang/ Studienfach eine neuere Prüfungsversion geben, müssen Sie nach dem Doppelten der Regelstudienzeit Ihres Studiums ab Inkrafttreten der neuen Prüfungsversion (Übergangsfrist) in diese wechseln. Sie werden zu Beginn des Semesters vor Ablauf dieser Übergangsfrist informiert, dass dieser Wechsel bevorsteht, wenn Sie das Studium nicht vorher abschließen sollten. Sollte ein Abschluss nicht in Betracht kommen, erfolgt die Überführung automatisch.
Sie müssen keinen Antrag auf Wechsel stellen, sollten aber die Anerkennung der bisherigen Leistungen in die neueste Prüfungsversion beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung und wenden sich an Ihren Prüfungsausschuss. Den von Ihrem Prüfungsausschuss bestätigten Antrag auf Anerkennung laden Sie abschließend bitte in PULS für das Prüfungsamt hoch, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen Sie ausschließlich im Studienbüro/ Studierendensekretariate (Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs).