… zur Graduierung/ zu den Abschlussdokumenten
Wann und wie werde ich über den erfolgreichen Abschluss meines Studiums informiert?
Mit dem Feststellen des Studienabschlusses wird Ihnen ein „Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums“ sowie eine Leistungsübersicht, auf der Sie bereits Ihre Abschlussnote sehen, per Post zugesendet.
Auf dem „Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums“ werden neben dem Studiengang, den Sie absolviert haben, auch drei wichtige Daten genannt:
- Datum der letzten Prüfung
- Datum der Feststellung des Gesamtergebnisses (Datum auf den Abschlussunterlagen)
- Erstellungsdatum der Abschlussunterlagen
Weiterführende Informationen zum Ablauf der Erstellung der Abschlussdokumente finden Sie online.
Wann erhalte ich meine Abschlussdokumente?
Ihre Abschlussunterlagen werden erstellt, wenn alle abschlussrelevanten Leistungen verbucht wurden und der Abschluss festgestellt wurde. Nach Erstellung der Abschlussunterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über das abgeschlossene Studium. Die Abschlussunterlagen liegen in der Regel 4 Wochen nach dem Erhalt der Bestätigung im Studienbüro/ Prüfungsamt versandfertig vor. Sie werden per Email informiert und um Bestätigung Ihrer aktuellen Postadresse gebeten, sobald Ihre Dokumente bereitliegen. Bitte achten Sie darauf, hierfür vor Exmatrikulation Ihre private Email-Adresse in PULS zu hinterlegen. Sollte eine Änderung nicht mehr möglich sein, informieren Sie das Studienbüro/ Prüfungsamt.
Alternativ können die Abschlussunterlagen zu den Sprechzeiten der Servicestelle auch persönlich abgeholt werden.
Eine ausführliche Beschreibung zum Prozedere der Graduierungsunterlagen finden Sie unter Prüfungsorganisation: Erstellung der Abschlussdokumente.
Was zählt alles zu den Abschlussdokumenten?
Die Abschlussdokumente bestehen aus Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement, die jeweils deutsch- und englischsprachig bereitgestellt werden, sowie einer beglaubigten Kopie jedes Dokuments.
Was ist ein Diploma Supplement?
Das Diploma Supplement ist eine Zeugnisergänzung in englischer und deutscher Sprache mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Bildungssystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein.
Kann ich eine Beglaubigung meiner Abschlussdokumente im Studienbüro/ Prüfungsamt erhalten?
Ja, das Studienbüro/ Prüfungsamt stellt mit Ihren offiziellen Graduierungsunterlagen einmalig je eine beglaubigte Kopie zur Verfügung.
Folgende Abschlussdokumente erhalten Sie:
- Deutsch- und englischsprachiges Zeugnis sowie je eine beglaubigte Kopie
- Deutsch- und englischsprachiges Diploma Supplement sowie je eine beglaubigte Kopie
- Deutsch- und englischsprachige Urkunde sowie je eine beglaubigte Kopie
Benötigen Sie mehr als eine beglaubigte Kopie, dann können Sie sich Ihre Dokumente von einer dazu bemächtigten öffentlichen Behörde, wie zum Beispiel dem Bürgeramt, oder notariell beglaubigen lassen.
Zur amtlichen Beglaubigung sind alle Behörden des Landes und der Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände, sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts befugt, die berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen, z.B. Einwohnermeldeämter, die zeugnisausstellende Schule, Notar*innen, Landesversicherungsanstalten, Krankenkassen.
In welchen Fällen stellt das Studienbüro/ Prüfungsamt eine Zweitschrift der Abschlussurkunde / Abschlussunterlagen aus?
Eine Zweitschrift der Abschlussurkunde kann bei Verlust der Urkunde beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich gegenüber dem Studienbüro/ Prüfungsamt zu stellen und ausführlich zu begründen und möglichst zu belegen. Die Zweitschrift tritt an die Stelle des Originals.
Eine Zweitschrift der Abschlussunterlagen kann bei Namens- oder Geschlechtsänderung nach den gesetzlichen Regelungen des Personenstandsrechts beantragt werden. Dem Antrag sind amtliche Nachweise über die Namensänderung beizulegen (z.B. bestehende Urkunden, amtliche Ausweise, behördliche oder gerichtliche Bestätigungen).
Die Zweitschrift der Abschlussunterlagen wird mit dem Zusatz, dass die Zweitschrift an die Stelle der Urschrift tritt und mit dem Datum der Ausstellung der Zweitschrift versehen. Die Urschrift der Urkunde ist bei Aushändigung der Zweitschrift im Studienbüro/ Prüfungsamt einzureichen.
Eine Zweitschrift wird nicht aufgrund nachträglicher Namensänderung infolge von Eheschließung und -scheidung sowie Begründung und Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei Änderungen nach dem Namensänderungsgesetz ausgestellt.