Nachholklausuren und Wiederholung von Prüfungsteilen
Schriftliche und mündliche Wiederholungsprüfungen werden nach Vereinbarung mit Kursleiter*innen durchgeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihren Kursleiter*innen und Prüfer*innen per Mail.
§ 12 Wiederholung von Prüfungsteilen (aus der UNIcert® Prüfungsordnung)
(1) Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden. Wird die zweite Wiederholung dieses Prüfungsteils erneut als „nicht ausreichend“ bewertet, gilt dieser als endgültig nicht bestanden. In diesem Fall gilt die gesamte UNIcert®- Prüfung als nicht bestanden.
(2) Eine nicht bestandene UNIcert®-Prüfung kann wiederholt werden, wobei jedoch die zugeordnete UNIcert®-Sprachlehrveranstaltung zu wiederholen ist.