Häufig gestellte Fragen - FAQ
Sie möchten Spanisch lernen? Lesen Sie hier in unseren FAQs nach! Hier finden Sie schnell und systematisch Antworten auf Fragen zu unserem Lernangebot in Spanisch.
Thema 1: Rund ums Spanisch Lernen (Allgemeine Informationen zu Ihrem Spanisch-Kurs)
1. Ich habe keine Vorkenntnisse und möchte Spanisch lernen. Welcher Kurs ist für mich geeignet?
Sollten Sie keine Vorkenntnisse in der spanischen Sprache haben, wählen Sie den UNIcert I/1 aus unserem Lehrangebot Schlüsselkompetenz. Das gilt für alle Studierenden, die Spanisch NICHT als Studienfach in Bachelor-Studiengängen belegen oder wenn Sie Spanisch ohne Verbuchung von Leistungspunkten lernen möchten. Die Einschreibung erfolgt über das PULS-System.
2. Was ist ein UNIcert?
Das UNIcert ist ein einheitliches Zertifikat im universitären Bereich, das Sprachkenntnisse nachweist. Es soll die Gleichwertigkeit der Sprachausbildung befördern sowie die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen vereinheitlichen. Mehr Informationen über UNIcert finden Sie hier.
3. Mehr Infos über die Schlüsselqualifikation...
... finden Sie hier.
4. Mehr Infos über "Belegen einer weiteren Fremdsprache"
Sollte in Ihrer Studien- bzw. Prüfungsordnung eine weitere moderne Fremdsprache vorgesehen sein, so können Sie u.a. Spanisch wählen. Dazu müssen Sie die UNIcert-Kurse aus dem Angebot Spanisch als Schlüsselqualifikation belegen. Das zu erreichende Niveau wird vom jeweiligen Institut bestimmt.
5. Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand für einen UNIcert- Kurs?
Es wird empfohlen, zu den angegebenen SWS, z.B. 6 Semesterwochenstunden (SWS) für die Anfänger:innenkurse, zusätzlich noch die gleiche Anzahl an Stunden für die Hausaufgaben einzuplanen.
6. Was bedeutet die im Kurskommentar aufgeführte „Nachphase“?
Die Kurse, die eine Nachphase haben, enden NICHT am Ende der Vorlesungszeit. In der Regel werden noch 2 Wochen Unterricht in der „vorlesungsfreien Zeit“ angehängt. Diese Intensivphase ist Bestandteil des Kurses und somit Pflicht.
7. Wie viele Semester muss ich Spanisch belegen, um den Sprachnachweis für mein Studium zu erhalten?
Die Anforderungen an Sprachkenntnisse werden von den verschiedenen Studienordnungen gestellt und nicht vom Zessko. Bitte dazu in die jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsordnungen nachschlagen.
8. Sind die UNIcert-Kurse kostenpflichtig?
Für Studierende sind die "UNIcert-Kurse" kostenfrei. Die Gebühren für andere Teilnehmer:innen entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung des Zessko (gültig ab 05.05.2018).
9. Ich bin Masterstudent*in, darf ich Zessko-Kurse belegen?
Ja. Wenn Sie keine Vorkenntnisse haben, wählen Sie den Unicert I/1-Kurs aus unserem Lehrangebot Schlüsselkompetenz aus. Die Einschreibung erfolgt durch das PULS-System.
Wenn Sie Vorkenntnisse haben, müssen Sie an einem Einstufungstest teilnehmen, um das Sprachniveau festzustellen zu lassen. Näheres dazu lesen Sie in unseren FAQS unter der Rubrik: „Rund um den Einstufungstest“.
10. Mein Studium wird nicht durch Puls verwaltet, wie melde ich mich für die Teilnahme am Einstufungstest an?
Auch wenn Ihr Studium nicht über Puls verwaltet wird, können Sie sich zur Teilnahme am Einstufungstest anmelden. Näheres dazu lesen Sie unter der Rubrik„Rund um den Einstufungstest“.
11. Mein Studium wird nicht durch Puls verwaltet, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Was soll ich tun, um am Zulassungsverfahren teilzunehemen?
Wenn Sie sich über Puls nicht einschreiben können, werden Sie am ersten automatischen Zulassungsverfahren nicht teilnehmen können. Um die Formalitäten der Einschreibung und der Zulassung erfüllen zu können, kontaktieren Sie die Dozentin Ihres gewünschten Kurses VOR DEM ZULASSUNGSTAG.
12. Ich bin keine Student:in der Universität Potsdam. Kann ich an Kursen des Zessko teilnehmen?
Wenn es nach der Zulassung der UP-Studierenden noch freie Plätze gibt, können andere Bewerber:innen in die Lehrveranstaltungen aufgenommen werden.
UP-Mitarbeitende erkundigen sich direkt bei der zuständigen Lehrkraft oder dem Sprachbereich, ob es in der gewünschten Lehrveranstaltung freie Plätze gibt. Für die Teilnahme gilt die Gebührensatzung des Zessko.
Studierende anderer Hochschulen oder Personen u.a., die an keiner Hochschule immatrikuliert sind, stellen einen Antrag auf Nebenhörerschaft bzw. Gasthörerschaft und erfragen im ersten Schritt bei der zuständigen Lehrkraft oder bei der Sprachbereichsleitung, ob es freie Plätze gibt (Unterschrift auf dem Antragsformular). Der vom Studierendensekretariat genehmigte Antrag ist vor Beginn der Kursteilnahme der zuständigen Lehrkraft vorzulegen.
Vor einer Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Sprachkenntnisse voraussetzen, sind entweder ein Einstufungstest abzulegen oder entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen. Mehr Infos über den Einstufungstest finden Sie hier.
Für die Teilnahme im Rahmen eine Gasthörerschaft gelten die Bedingungen der Gebührensatzung des Zessko.
13. Darf ich einen Kurs wiederholen?
Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze im Kurs besteht grundsätzlich nur der Anspruch, den jeweiligen Kurs einmal zu besuchen. Falls Sie dennoch einen Kurs zum wiederholten Male belegen möchten, halten Sie bitte Rücksprache mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter. Sofern noch Plätze im Kurs frei sind, können Sie ggf. zugelassen werden. Eine eventuell schon bestandene Kursabschlussprüfung dürfen Sie nicht wiederholen.
14. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Kursbelegung habe?
In der Einschreibewoche stehen die Dozentinnen des Spanischbereichs für Beratungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden semesterbegleitend Sprechzeiten angeboten.
Thema 2: Rund um die Anmeldung bzw. Zulassung
1. Wo oder wie schreibe ich mich in die Kurse ein?
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und zur Leistungserfassung (Klausuren, Hausarbeiten oder andere Leistungsnachweise) erfolgt über das PULS-System (PULS). Die Anmeldung über PULS ist für modularisierte Studiengänge zwingend notwendig.
Für die Zulassung zur Lehrveranstaltung ist nicht der Zeitpunkt des Belegens entscheidend, ob Sie einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhalten. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung (siehe Termine und Fristen) werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt. Wenn es mehr Eintragungen als Plätze in der gewünschten Lehrveranstaltung gibt, wird in einem gesonderten Verfahren auf der Grundlage der von den Fächern definierten Kriterien entschieden, wer einen Platz erhält. Sie können hier weiter lesen.
2. Ich habe mich über PULS angemeldet. Bin ich automatisch zugelassen?
Nein, das Zessko weist routinemäßig darauf hin, dass die Bestätigung der Anmeldung für den Kurs nicht automatisch eine Platzbestätigung darstellt. Entscheidend ist die Zulassung. Ihre endgültige Zulassung ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie zum ersten Veranstaltungstermin erscheinen oder (ggf.) Ihre Abwesenheit rechtzeitig (also VOR dem Beginn der ersten Unterrichtsstunde) schriftlich zu entschuldigen!
3. Ich habe den E-Test absolviert. Ab wann kann mich über PULS einschreiben?
Nachdem Sie den E-Test gemacht haben, können Sie sich in PULS einschreiben. Falls Sie sich nicht einschreiben können, könnte es u.a. daran liegen:
a) Die Ergebnisse müssen zuerst in Puls übergetragen werden; erst dann ist es möglich, sich in PULS einzuschreiben. Sie müssen sich in der Regel 4-8 Stunden nach dem Beenden des E-Tests gedulden.
b) Wenn Sie an der Durchführung des Einstufungstest ohne Matrikelnummer teilgenommen (s. Frage 3, Rund um den Einstufungstest), müssen Sie warten bis Sie die "richtige" Matrikelnummer erhalten. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie sich bei uns melden (s. Kontakt), damit wir das Ergebnis manuell in PULS übertragen können. Erst dann können Sie sich über PULS einschreiben.
4. Ich habe mich schon immatrikuliert, aber bekomme keine Mails von der Uni.
Wenn Sie sich immatrikulieren, läuft der E-Mail verkehr automatisch und ausschließlich durch die E-Mail Adresse der Universität. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Requisiten für die Erteilung einer universitätsinternen Mailadresse erfüllt haben.
Fragen aus dem Bereich Schlüsselqualifikation
Thema 3: Rund um den Einstufungstest (E-Test)
1. Wie wähle ich den für mich geeigneten Kurs aus?
Wenn Sie keinerlei Kenntnisse der spanischen Sprache haben, schreiben Sie sich in einen UNIcert I/1 Kurs ein.
Sollten Sie Kenntnisse haben, dann nehmen Sie am Einstufungstest (E-Test) teil, der am Anfang jedes Semesters angeboten wird. Der Einstufungstest stellt eine Diagnose Ihrer Kenntnisse dar und ist somit nur intern zu verwenden. Um den aktuellen Termin des E-Tests zu erfahren schauen Sie hier nach: „Einstufungstest“.
2. Wer ist vom E-Test befreit?
Studierende ohne Vorkenntnisse und Studierende, die einen UNIcert-Kurs unmittelbar fortsetzen, sind vom Einstufungstest befreit.
3. Kann ich am E-Test auch ohne Matrikelnummer teilnehmen?
Ja, kontaktieren Sie die Verantwortliche(n) des E-Tests (Kontakt) .
4. Kann der E-Test als Sprachnachweis für Bewerbungen benutzt werden?
Nein, leider nicht. Unsere Sprachtests dienen ausschließlich dazu, das Eingangsniveau unserer Studierenden festzustellen, um ihnen den entsprechenden Kurs vorschlagen zu können. Falls Sie einen Sprachnachweis brauchen, müssen Sie an einer unserer kostenpflichtigen Sprachniveaufeststellungsprüfungen teilnehmen. Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber.
Thema 4: Rund um die Abschlussklausur bzw. um die Bescheinigungen
1. Wird am Ende des Kurses ein Test geschrieben?
Am Ende des Semesters wird ein Abschlusstest geschrieben.
2. Bekomme ich eine Bescheinigung für den belegten Kurs am Ende des Semesters?
Da die Leistungen in PULS erfasst bleiben, werden keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Eine Ausnahme stellen ERASMUS Studierende und solche, deren Studiengang nicht durch PULS verwaltet wird, dar. Es ist aber unabdingbar die Lehrkraft AM ANFANG DES SEMESTERS über die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung zu informieren. Für Programm-/Austauschstudierende (Erasmus etc.) schicken wir die "Scheine" an das International Office, wo das "Transcript of Records" ausgefüllt wird.
3. Wo bekomme ich mein UNIcert-Zertifikat?
Die UNIcert-Zertifikate werden an dem Standort ausgegeben, an dem der Kurs absolviert worden ist, und zwar jeweils im Sekretariat.
Fragen aus dem Bereich Spanische Philologie / Philologische Studien
Thema 5: Rund um die sprachliche Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung des Instituts für Romanistik gilt nur für die Studienzulassung an der Universität Potsdam.
1. Muss ich die Eignugsprüfung abelegen?
Möchten Sie Spanische Philologie / Zwei-Fach-Bachelor oder Spanisch /Lehramtbezogenes Bachelorstudium an der Universität Potsdam studieren? Dann müssen Sie an der Eignungsprüfung im Juni bzw. Juli oder im August bzw. September teilnehmen. Die Prüfung ist durch die Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für die Bachelorstudienfächer Romanistik bzw. Spanisch (Lehramt) an der Universität Potsdam geregelt.
Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko) führt die kostenlose elektronische Eignungsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Romanistik der Universität Potsdam durch.
2. Welches sprachliches Niveau muss ich haben?
Um das Philologische Studium aufnehmen zu können, sollten Sie über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen (GER). Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, ab WiSe 2019/2020 an der Universität Potsdam eine Orientierungsphase für das Studium an der Philosophischen Fakultät zu beginnen, bei der Sie die vorausgesetzten Vorkenntnisse erlangen werden.
3. Es gibt zwei Termine zur Auswahl. Welchen Termin sollte ich wahrnehmen?
Bei der Auswahl des Termins müssen Sie beachten, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt ist und Sie sich deshalb bereits zum 15. Juli bewerben müssen und ob Sie gegebenenfalls weitere Eignungsprüfungen in anderen Sprachen ablegen müssen. Bei Fragen zu Zulassungsbeschränkungen Ihres Wunschstudiengangs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam.
4. Fragen zur Studienbewerbung und Anerkennung von äquivalenten Testleistungen
Richten Sie bitte Ihre Fragen an das Institut für Romanistik.
5. Ich habe schon Spanisch gelernt, welche sind die äquivalenten Sprachnachweise?
Wenn Sie Spanisch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen und dies anhand geeigneter Nachweise belegen können, können Sie einen Antrag auf Äquivalenzbescheinigung stellen, die im Rahmen des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens eingereicht werden kann. Nähere Informationen zur Beantragung einer Äquivalenzbescheinigung finden Sie auf der Seiten des Instituts für Romanistik: Anerkennung von Sprachnachweisen durch den Prüfungsausschuss Romanistik.
Äquivalente Sprachnachweise sind:
- Zertifikat UNIcert I Spanisch;
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem spanischsprachigen Land erworben wurde;
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Moduls Z_ES_OS_03 Spanisch B1.2 (MKPhilFak) ®
Bevor Sie sich für einen Termin zur Eignungsprüfung anmelden, prüfen Sie bitte, ob Sie einen der äquivalenten Sprachnachweise vorlegen können. Fragen zur Anerkennung von äquivalenten Testleistungen bzw. zur Befreiung von der Eignungsprüfung des Instituts für Romanistik. Richten Sie bitte Ihre Fragen bzw. beantragen Sie die Anerkennung an den Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik.
Thema 6: Rund um den Einstufungstest
1. Ich studiere Spanische Philologie, muss ich einen Einstufungstest machen?
Nein, auf keinen Fall. Wenn Sie mit dem Studium beginnen, haben Sie durch die Eignungsprüfung bzw. durch die Äquivalenz ihr Sprachniveau bestätigt bekommen.
2. Ich studiere Philologische Studien mit Orientierungsphase, muss ich einen Einstufungstest machen?
Es hängt davon ab. Wenn Sie ursprünglich ein Studium der Spanischen Philologie angestrebt und somit die Eignungsprüfung im Sommersemester abgelegt haben, dann müssen Sie keinen Einstufungstest machen. Sie haben mit dem offiziellen Bescheid auch eine Empfehlung für einen bestimmten Kurs bekommen. Beim Belegen der Kurse über PULS richten Sie sich unbedingt nach dieser Empfehlung.
Wenn Sie keine Eignugnsprüfung im Sommersemester an der Universität Potsdam abgelegt haben, dann sollten Sie den E-Test machen, damit Sie eine Empfehlung bekommen. Der E-Test für Studierende der Philologischen Studien findet nur im Wintersemester statt.
3. Ich habe im Ausland ein Semester studiert. Muss ich den Einstufungstest machen, um weiter zu studieren?
Nein, Ihre im Ausland erbrachten Leistungen müssen Sie sich beim Fachbereich Romanistik anerkennen lassen. Weitere Informationen unter: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Formulare für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Allgemeine Fragen
Thema 7: Rund um das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referezrahmen (GeR)
1. Was versteht man unter Sprachstufen des GeR?
Die Übersicht über die Sprachstufen finden Sie hier.
2. Wie erfahre ich, über welches Sprachniveau ich nach GeR verfüge?
Diese Übersicht ermöglicht Ihnen eine Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter Rund um den Einstufungstest (Thema 3 bzw. Thema 6)
Thema 8: Rund um die Prüfungen
1. Was mache ich, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Benachrichtigen Sie bitte Ihre/n Dozent/in und schicken Sie ihm/ihr innerhalb der nächsten 3 Tage eine Kopie des Krankenscheins oder scannen Sie ihn ein und schicken ihn per E-Mail. Sie können dann eine Wiederholungsprüfung am Semesterende schreiben, i.d.R. Ende März bzw. Ende September. Dafür müssen Sie den Krankenschein dem Prüfungsamt schicken und sich für die Wiederholungsprüfung über PULS anmelden. Die genauen Termine finden Sie unter "Prüfungen".
2. Kann ich eine Prüfung wiederholen?
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungen oder aus Krankheitsgründen nicht geschriebene Prüfungen können wiederholt werden (Nachschreibeprüfungen). Die genauen Termine finden Sie unter Nachholklausuren. Wiederholungsprüfungen sind nur in folgenden Fällen vorgesehen:
- bei Krankheit (die Krankschreibung muss dem Prüfungsamt geschickt und die Lehrkraft muss informiert werden);
- bei Nichtbestehen der Kursabschlussprüfung (i.d.R. nur mit Zustimmmung der Lehrkraft).
Bitte beachten Sie, dass es pro Semester zwei Prüfungstermine gibt: den Termin für die reguläre Abschlussprüfung und den Termin für die Wiederholungsprüfung. Sie finden i.d.R. am Semesterende (Ende März bzw. Ende September) statt.
Thema 9: Rund um die Scheine
1. Wo bekomme ich meinen Schein bzw. Zertifikat am Ende des Semesters?
Da die Leistungen in PULS erfasst bleiben, werden keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Eine Ausnahme stellen ERASMUS Studierende und solche, deren Studiengang nicht durch PULS verwaltet wird, dar. Es ist aber unabdingbar die Lehrkraft AM ANFANG DES SEMESTERS über die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung zu informieren
Thema 10: Rund ums Sprachentandem
1. Ich möchte meine Sprachkenntnisse über ein Tandem vertiefen. An wen kann ich mich wenden?
Im Zessko helfen wir Ihnen nach einem/einer geeigneten TandempartnerIn zu suchen und außerdem können wir Sie beim Tandemlernen unterstützen. Bei Fragen zur Tandemvermittlung und Tandembetreuung besuchen Sie unsere Webseite Sprachentandem.
Thema 11: Rund um einen Auslandsaufenthalt
1. Ich möchte im Ausland studieren oder ein Praktikum machen. An wen soll ich mich wenden?
Für eine eingehende Auskunft zu diesem Thema setzen Sie sich bitte mit dem International Office in Verbindung.
2. Ich plane ein Auslandsprojekt. Wie lasse ich meine Kenntnisse bewerten?
Wenn Sie keine Sprachkurse am Zessko belegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Spanischkenntnisse mittels unserer Sprachniveaufeststellungsprüfung bestätigen zu lassen. Bitte achten Sie auf die aktuellen Termine auf unserer Webseite Sprachniveaufeststellungsprüfung.
Falls Sie einen Kurs am Zessko belegen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Kursleiter/in.
3. Wenn ich ERASMUS-Student/in bin, welche Spanischkurse darf / kann ich besuchen?
Wenn Sie nur die Leistungspunkte für Ihr Studium brauchen, sollten Sie sich für die UNIcert Kurse anmelden.
Wenn Sie Philologiestudent/in sind, sollten Sie sich mit Frau Navas Méndez in Verbindung setzen und mit ihr die Kurse, die für Sie in Frage kommen, bestimmen.
4. Was soll ich tun, wenn ich Kurse an anderen Universitäten belegt habe?
Sie müssen Ihre Leistungen beim Fachbereich anerkennen lassen.
Wenn Sie, trotz sorgfältigen Lesens, keine Antwort auf Ihre Frage in unseren FAQS finden, senden Sie uns bitte Ihr Anliegen an die Adresse consultasuuni-potsdampde. Sie werden zeitnah eine Antwort bekommen, vorausgesetzt die Frage steht nicht hier aufgelistet.