Anzeige besonderer Organisationsbedarfe von Prüfungen mit Nachteilsausgleich auf Grund einer Behinderung/chronischen Krankheit
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt weiterhin über das Campusmanagementsystem Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal (PULS), das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Juristischen Fakultät oder das Studienreferat der Digital Engineering Fakultät (DEF).
Wenn Sie als Studierende der Universität Potsdam im Rahmen eines Nachteilausgleichs die Möglichkeit haben, schriftliche Prüfungsleistungen in angepasster Form abzulegen (bspw. mit Hilfe von Assistenzleistungen, Nutzung eines separaten Raums, technische Ausstattung), wenden Sie sich bitte so früh wie möglich (mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin) zur Organisation der Prüfung zunächst an ihre jeweiligen Prüfer*innen und informieren diese über ihren besonderen Bedarf. Nach Möglichkeit soll die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen fachintern erfolgen. Kann die Umsetzung des Nachteilsausgleichs nicht fachintern realisiert werden, können sich die Prüfer*innen zur Unterstützung der Organisation an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung wenden.
Hierfür müssen sie als Studierender wissen, dass personenbezogene Daten zur Prüfungsorganisation an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung in elektronischer Form übermittelt werden.
Können die im Nachteilsausgleich festgelegten Maßnahmen mit Hilfe des Beauftragten umgesetzt werden, erhalten alle an der Prüfung beteiligten Personen die erforderlichen Informationen per E-Mail in der die konkrete Umsetzung mitgeteilt wird.
Wenn sich Studierende, die im Rahmen ihrer vom Prüfungsausschuss genehmigten Nachteilsausgleiche die Möglichkeit haben, schriftliche Prüfungsleistungen in angepasster Form abzulegen (bspw. mit Hilfe von Assistenzleistungen, separater Raum, Aufsicht, technische Ausstattung), an sie wenden, prüfen Sie bitte aufgrund begrenzter Kapazitäten, inwiefern eine Umsetzung der erforderlichen Anforderungen fachintern erfolgen kann. Nur wenn keine fachinterne Umsetzung des Nachteilsausgleichs möglich ist, kann die Organisation der Prüfung mit Unterstützung des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen erfolgen.
Bitte beachten Sie: Eine Unterstützung durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung kann nur erfolgen, wenn diese so früh wie möglich, mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin, beantragt wurde, da die Einweisung der Assistent*innen und/oder Aufsichten sowie die möglicherweise Bereitstellung besonderer Technikbedarfe mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden sind. Vorrang bei der Bereitstellung von Unterstützungsmöglichkeiten haben Studierende, die eine Assistenzleistung oder eine besondere technische Ausstattung für die Prüfung benötigen.
Zur Organisation dieser Unterstützungsmöglichkeiten sind folgende Schritte zu gehen:
- In einem ersten Schritt prüfen Sie bitte, ob eine fachinterne Umsetzung des Nachteilsausgleichs möglich ist.
- Ist keine fachinterne Umsetzung möglich, beantragen die entsprechenden Prüfer*innen die Unterstützung über das Formular „Anzeige besonderer Organisationsbedarfe von Prüfungen mit Nachteilsausgleich“. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars prüft der Beauftragte, ob eine Umsetzung erfolgen kann.
- Über das Ergebnis und die ggf. konkrete Umsetzung erhalten alle an der Prüfung beteiligten Personen die erforderlichen Informationen per E-Mail.
Informationen zum Datenschutz
Beauftragter für Studierende mit Behinderung
Universität Potsdam | Dezernat für Studienangelegenheiten
Robert Meile
Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
consulting hours
nach Vereinbarung