Steuerrecht | Master (weiterbildend)
Der Master im „Steuerrecht“ stellt einen deutschlandweit einmaligen Studiengang dar: Er ist in enger Abstimmung mit der Bundesfinanzakademie entstanden mit dem Ziel, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im höheren Dienst des Bundes oder der Länder die Möglichkeit zu geben, sich wissenschaftlich zu spezialisieren. Auch Ökonomen oder Juristen, die bereits als Steuerberater tätig sind, können sich wissenschaftlich im Rahmen des Studiengangs in speziellen Fragestellungen vertiefen.
Bezeichnung | Steuerrecht |
Abschluss | Master of Laws |
Regelstudienzeit | 2 Semester |
Leistungspunkte | 60 |
Lehrsprache | Deutsch |
Studienbeginn zum 1. Fachsemester | Sommer- und Wintersemester |
Campus | Griebnitzsee |
Gebühren & Beiträge | Semestergebühren und -beiträge: ja Studiengebühren: ja Die Höhe der Studiengebühren kann beim Fach erfragt werden. |
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Inhalt des Studiums
Das Studium umfasst Vorlesungen zu allen wichtigen Steuerarten, zum Steuerverfahrensrecht, Bilanzrecht und Internationalen und Europäischen Steuerrecht. Ausgehend von den Grundlagen werden Problemschwerpunkte der einzelnen Steuern in ihrer praktischen und wissenschaftlichen Bedeutung von erfahrenen Hochschullehrern und Praktikern dargestellt und diskutiert.
Studienziel und künftige Arbeitsfelder
Der anwendungsorientierte, weiterbildende Studiengang hat das Ziel, Juristinnen und Juristen bzw. Absolventinnen und Absolventen fachnaher Studiengänge steuerrechtliche Kenntnisse zu vermitteln und zu vertiefen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis im Bund und den Ländern orientieren. Das Studium dient einer vertieften wissenschaftlichen Ausbildung im Steuerrecht mit dem Ziel, in der Finanzverwaltung, in Steuerberatungsgesellschaften oder in Rechtsanwaltskanzleien die sich stetig ändernde Materie verstehen, anwenden und gestalten zu können.
Voraussetzungen zum Masterstudium
Zugangsvoraussetzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Steuerrecht sind ein abgeschlossenes wissenschaftliches juristisches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung) oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss, die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen können Sie den jeweiligen Zulassungsordnungen entnehmen.
Aufbau des Studiums
Im Rahmen dieses zweisemestrigen Masterstudiengangs sind 60 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen und der Abschlussarbeit zu erbringen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die fachspezifische Studienordnung oder die Studienfachberatung.
Module | Leistungspunkte |
---|---|
Grundlage des Steuerrechts / Verfahren | 6 LP |
Einkommenssteuerrecht / Umsatzsteuerrecht | 6 LP |
Unternehmenssteuerrecht | 10 LP |
Bilanzen | 8 LP |
Masterarbeit und Disputation | 30 LP |
Summe | 60 LP |
Vorteile auf einen Blick
Innerhalb von zwei Semestern werden in den verschiedenen Lehrveranstaltungen, die ausschließlich donnerstags, freitags und samstags stattfinden, alle relevanten Inhalte des Steuerrechts dargestellt. Insbesondere die Masterarbeit dient der wissenschaftlichen Vertiefung ausgewählter Praxisprobleme.
Mit Blick auf die tatsächliche Lebenssituation von Studierenden hat die Universität Potsdam bei vielen Studiengängen die Möglichkeit zum Teilzeitstudium eingeführt. Das betrifft auch den Masterstudiengang Steuerrecht. Näheres dazu unter Teilzeitstudium an der Universität Potsdam.
Weitere Informationen zum konkreten Ablauf des Studiums und ein persönlicher Erfahrungsbericht können diesem Interview entnommen werden.
Bewerbung zum Studium
Sie haben sich entschieden, den weiterbildenden Master Steuerrecht an der Universität Potsdam zu studieren? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt auf den Bewerbungsseiten des Studiengangs über das aktuelle Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren informieren.
Kontakt
Organisationsbüro
Andrea Thiele | Athina Bär-Manolia
Campus Griebnitzsee
Haus 7, Raum 2.35
Diese Beschreibung basiert z.T. auf Angaben der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Steuerrecht“ (Master of Laws, LL.M.) an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam (StudienO Masterstudium „Steuerrecht“) vom 7. Juni 2017 (AmBek Nr. 19/17, S. 976).