Musik | Lehramt Primarstufe | Master
Bezeichnung | Musik |
Abschluss | Master of Education (M.Ed.) |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Leistungspunkte | 24 |
Lehrsprache | Deutsch |
Studienbeginn zum 1. Fachsemester | Sommer- und Wintersemester |
Campus | Golm |
Gebühren & Beiträge | Semestergebühren und -beiträge: ja Studiengebühren: nein |
Inhalt des Studiums
Das Masterstudium baut inhaltlich auf dem Bachelorstudium auf und vertieft Ihre Kompetenzen sowohl in der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie der bildungswissenschaftlichen und inklusionspädagogischen Ausbildung. Weitere Informationen zu den Inhalten des Studiums können Sie der Tabelle weiter unten oder der Studien- und Prüfungsordnung des Faches entnehmen.
Voraussetzungen für das Studium
Der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Masterstudium setzt den Nachweis über den Abschluss des Bachelor of Education an der Universität Potsdam voraus. Wenn Sie den Bachelor of Education nicht an der Universität Potsdam erworben haben, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihrer Immatrikulation zum Masterstudium für jeden Teilbereich des lehramtsbezogenen Bachelors an der Universität Potsdam die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) feststellen lassen. Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
- einen Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen der Hochschule zur Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft (wird ebenfalls mit den oben genannten Formularen durch das ZeLB geprüft) sowie
- ein phoniatrisches Gutachten
Aufbau des Studiums
Das lehramtsbezogene Masterstudium umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte (LP).
Die folgende Übersicht stellt die Inhalte des Studienfachs Musik innerhalb des lehramtsbezogenen Masterstudiums dar. Weiterführende Informationen zum Fach Musik im Rahmen eines lehramtsbezogenen Masterstudiums finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung des Faches.
Allgemeine Informationen zum Masterstudium finden Sie hier.
Module | Leistungspunkte |
---|---|
I. Pflichtmodule | 24 LP |
I.1 Module der Fachwissenschaft und künstlerischen Ausbildung | |
Musikwissenschaft | 6 LP |
Ensemblemusizieren | 6 LP |
Profilmodul | 6 LP |
I.2 Module der Fachdidaktik | |
Musikpädagogik und Musikdidaktik | 6 LP |
Summe | 24 LP |
Mit Blick auf die tatsächliche Lebenssituation von Studierenden hat die Universität Potsdam bei vielen Studiengängen die Möglichkeit zum Teilzeitstudium eingeführt. Das betrifft auch das Studienfach Musik. Näheres dazu finden Sie unter Teilzeitstudium.
Bewerbung und Immatrikulation
Wenn Sie ein lehramtsbezogenes Masterstudium an der Universität Potsdam aufnehmen wollen, sollten Sie sich auf den Immatrikulationsseiten informieren, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen Sie die Immatrikulation für das Studium beantragen können.
Alle Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie hier.
Diese Beschreibung basiert z.T. auf der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Musik für das Lehramt für die Primarstufe an der Universität Potsdam vom 6. März 2013 (AmBek Nr. 13/13, S. 865) sowie den Änderungssatzungen dieser Ordnung.