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Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Bevor Sie sich mit den Immatrikulationsmodalitäten vertraut machen, sollten Sie sich über die Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Potsdam informieren.

Die Immatrikulation in die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge der Universität Potsdam zum 1. Fachsemester kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester erfolgen.

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt

  • für das Sommersemester vom 15.02. bis 15.04.
  • für das Wintersemester vom 15.08. bis 15.10.

Bitte beachten Sie: Damit Sie Ihr Masterstudium zum Anfang des Semesters aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich nach Möglichkeit bis Ende März (zum Sommersemester) beziehungsweise bis Ende September (zum Wintersemester) zu immatrikulieren!

1. Immatrikulationsvoraussetzungen

Derzeit gibt es für das lehramtsbezogene Masterstudium keinen Numerus Clausus. Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zugangsvoraussetzungen sind:

1.1. Für das Lehramt Primarstufe, das Lehramt Primarstufe mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik, das Lehramt Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) und das Lehramt Förderpädagogik

  • ein Nachweis über den Abschluss "Bachelor of Education" oder ein gleichwertiger Abschluss (gemäß Lehramtsstudienverordnung § 4)
  • ein phoniatrisches Gutachten
  • ein Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen zur Feststellung der individuellen Eignung*

*Wenn Sie den zum Masterstudium berechtigenden Abschluss NICHT an der Universität Potsdam erworben haben, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihrer Immatrikulation Kontakt mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) aufnehmen, um die erforderlichen Formulare zu erhalten.

1.2. Für das Lehramt Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

Für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) ist vor der Immatrikulation eine Bewerbung und Zulassung erforderlich. Das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für diesen besonderen lehramtsbezogenen Masterstudiengang wird im Rahmen des Bewerbungsprozesses geprüft.

Mit einem lehramtsbezogenen Bachelorabschluss ist der Zugang in diesen Masterstudiengang nicht möglich!

2. Hinweise zum Ablauf der Immatrikulation

2.1. Studierende der Universität Potsdam, die unmittelbar nach einem abgeschlossenen Bachelorstudiengang (B. Ed.) ihr Studium in einem Masterstudiengang (M. Ed.) aufnehmen

2.2. Studieninteressierte, die Ihr Bachelorstudium (B. Ed.) an der Universität Potsdam abgeschlossen haben und nach einer Studienunterbrechung (Exmatrikulation) ihr Masterstudium (M. Ed.) aufnehmen

2.3. Studieninteressierte, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorabschluss NICHT an der Universität Potsdam erworben haben oder erwerben werden

2.4. Studieninteressierte für das Lehramt der Sekundarstufe II (BERUFLICHE FÄCHER), die einen NICHT lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erworben haben oder erwerben werden

Die Immatrikulation für Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich online über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben müssen alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen im Studienplatz-Portal unter "Immatrikulationsunterlagen hinzufügen" hochgeladen werden.

... weiter zum Studienplatz-Portal

Sie können sich hier vom 15. Februar 2025 bis 15. April 2025 in Masterstudiengänge für das Sommersemester 2025 immatrikulieren.

Nach Prüfung der Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit und Übermittlung der Meldung M10 durch Ihre Krankenkasse die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.

Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:

Informationen zur vorläufigen Immatrikulation

(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)

Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 9. April 2024 kann eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (15. April (für das Sommersemester) bzw. 15. Oktober (für das Wintersemester)) einen Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium vorzulegen.

Soll die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen, dann muss dieses im Studienplatz-Portal beantragt werden. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/ Prüfungsamt dafür die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.