Häufig gestellte Fragen zur Masterbewerbung über uni-assist e.V.
Bitte beachten Sie, dass sich die hier veröffentlichten Angaben ausschließlich auf die Masterstudiengänge beziehen, für die eine Bewerbung über uni-assist erfolgt. Unsere weiterbildenden Masterstudiengänge, Kooperationsstudiengänge und lehramtsbezogene Masterstudiengänge haben hiervon abweichende Bewerbungsmodalitäten und Fristen, die bei den jeweiligen Studiengängen dargestellt werden.
Bewerbung
Für welche Masterstudiengänge ist eine Bewerbung über uni-assist erforderlich?
Eine Bewerbung ist sowohl für zulassungsbeschränkte als auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge erforderlich, für die eine Bewerbung über uni-assist vorgesehen ist.
Ab wann kann ich mich bewerben?
Für das Wintersemester : ab 1. April
Für das Sommersemester : ab 1. November des Vorjahres
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen für das jeweilige bevorstehende Semester annehmen. Es ist nicht möglich, in der Bewerbungsphase zum Wintersemester eine Bewerbung für das darauf folgende Sommersemester einzureichen. Es ist ebenfalls nicht möglich, in der Bewerbungsphase zum Sommersemester eine Bewerbung für das darauf folgende Wintersemester einzureichen.
Welcher Bewerbungsschluss gilt für mich?
Die Bewerbungsfrist ist davon abhängig, ob ein Masterstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Da es hierzu jährliche Festlegungen gibt, können sich ebenfalls die Bewerbungsfristen jährlich ändern.
Wir empfehlen daher, sich immer auf den einschlägigen Seiten über die aktuell gültigen Bewerbungsfristen zu informieren. Eine Übersicht der aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Die genannten Bewerbungsfristen gelten für alle Bewerber:innen, also für EU-Bürger:innen und für Bewerber:innen aus Nicht-EU-Ländern.
Wo bewerbe ich mich?
Sie reichen Ihre Bewerbung über uni-assist e.V ein.
Wie bewerbe ich mich?
Vorbereitung: Mit Hilfe der Übersicht Wege in das Masterstudium haben Sie sich über die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschmasters informiert.
Schritt 1: Bewerber-Account erstellen
Sie registrieren sich bei uni-assist und beantworten die Grundfragen. Beachten Sie, dass Sie eine aktuelle gültige Anschrift für den postalischen Versand der Bescheide eintragen!
Schritt 2: Online-Bewerbung
Ihren Wunschmasterstudiengang finden Sie über die Suchfunktion und wählen ihn aus. Über die Auswahlliste gelangen zum Online-Antragsformular. Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen und laden die geforderten Unterlagen (siehe Punkt 3) im Online-Antragformular hoch. Sie reichen Ihre Online-Bewerbung ein, indem Sie Ihr Online-Antragsformular elektronisch an uni-assist übermitteln.
Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie das Online-Antragsformular und alle geforderten Unterlagen (siehe Punkt 3. Bewerbungsunterlagen) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über die Bestätigung ‚zur Kasse gehen‘ eingereicht haben. Es werden Ihnen keine Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt!
Schritt 3: Ergänzung von Bewerbungsunterlagen
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung weitere Unterlagen elektronisch einreichen möchten, können Sie diese auch nach dem Absenden des Onlineformulars bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über Ihren persönlichen Dokumente-Ordner vervollständigen. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel.
Es müssen keine Unterlagen postalisch bei uni-assist e.V. eingereicht werden. Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte nicht per Post oder per E-Mail direkt an die Universität Potsdam.
Bei der Universität Potsdam eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und nicht berücksichtigt.
Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bewerben?
Wenn Sie noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen, kann die Zulassung dennoch beantragt werden. Die Voraussetzung für eine Bewerbung ohne formalen Abschluss ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens folgender Leistungspunktestand mit einem Transcript of Records (auch nicht beglaubigt) und die bis dahin erreichte Durchschnittsnote nachgewiesen werden:
- mindestens 140 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 180 LP
- mindestens 170 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 210 LP
- mindestens 200 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 240 LP
Wann muss ich eine aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einreichen?
Sofern Sie nach Erwerb ihres Hochschulabschlusses, auf dem die Masterbewerbung basiert, an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind bzw. waren, müssen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung mit Angaben über die Studienzeiten einreichen.
Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Ab wann gilt meine Bewerbung als fristgerecht eingereicht?
Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie das Online-Antragsformular und alle geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über die Bestätigung ‚zur Kasse gehen‘ eingereicht haben.
Die von der Universität Potsdam geforderten Unterlagen müssen in der jeweils geforderten Form vor Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingegangen sein. Ausschließlich digital eingereichte Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über Ihr uni-assist Konto hochgeladen sein. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel!
Ist meine Bewerbung angekommen?
…bei uni-assist
Nachdem Ihre Unterlagen bei uni-assist bearbeitet wurden, erhalten Sie von uni-assist eine Benachrichtigung, ob Ihre Bewerbung an die Universität Potsdam weitergeleitet werden konnte. Über die aktuellen Bearbeitungszeiten informiert uni-assist auf dieser Seite.
…an der Universität Potsdam
Nachdem Ihre Bewerbung von uni-assist an die Universität Potsdam weitergeleitet wurde, erfolgt eine Weiterbearbeitung dezentral im jeweiligen Masterstudiengang. Nachdem die Bearbeitung Ihrer Bewerbung abgeschlossen wurde, erhalten Sie postalisch einen Bescheid.
Wo erhalte ich Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Falls uni-assist Ihre Bewerbung noch nicht an uns weitergeleitet hat, wenden Sie sich bitte an uni-assist e.V. Bei uni-assist e.V. finden Sie Informationen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Sobald Sie die Meldung von uni-assist e.V. über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung erhalten haben, können Sie nur direkt bei den Verantwortlichen für den Studiengang Informationen über den Stand Ihrer Bewerbung erhalten. Konkrete Ansprechpartner können Sie auf den einzelnen Seiten zum Masterstudienangebot finden. Bitte orientieren Sie sich jedoch vor einer Anfrage an den oben angegebenen zeitlichen Orientierungen.
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen muss ich einreichen und wie?
Für Ihre Bewerbung auf Zulassung müssen Sie einen Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums (z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Diplom, Magister) oder der vorläufigen Leistungsübersicht (z.B. Transcript of Records) in digitaler Form als PDF-Datei über das Online-Antragsformular oder Ihren Dokumente-Ordner hochladen.
Zusätzlich können weitere Dokumente (z.B. Sprachnachweise) gefordert werden, die vom Inhalt und Umfang je Masterstudiengang variieren. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite, ob weitere Dokumente gefordert werden. Eine Auflistung dieser Unterlagen finden Sie, wenn Sie auf den von Ihnen angestrebten Masterstudiengang unter Punkt 3 klicken.
Grundsätzlich müssen alle geforderten Unterlagen in digitaler Form als PDF-Dokument oder Scan entweder über Ihr Online-Antragsformular oder über Ihren persönlichen Dokumente-Ordner in Ihrem uni-assist Konto hochgeladen werden.
Wann benötige ich einen Einstufungsbescheid?
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in einem gleichen oder verwandten Masterstudiengang eingeschrieben sind beziehungsweise waren, muss geprüft werden, ob erbrachte Leistungen anerkannt werden können. Aufgrund dieser Entscheidung erfolgt eine Einstufung in ein erstes oder höheres Fachsemester. Von der Einstufung ist das weitere Verfahren abhängig.
Den Antrag auf Einstufung richten Sie an den jeweiligen Prüfungsausschuss.
Erhalten Sie einen Einstufungsbescheid in das erste Fachsemester, reichen Sie jenen in digitaler Form (d.h. Sie laden ihn über Ihren uni-assist Bewerber-Account hoch) zusammen mit den übrigen notwendigen Bewerbungsunterlagen zum ersten Fachsemester über uni-assist ein .
Den Originalbescheid reichen Sie im Rahmen der Immatrikulation ein.
Fehlt der Einstufungsbescheid, führt dies zum Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.
Müssen Kopien beglaubigt werden?
Für die Bewerbung werden keine beglaubigten Kopien benötigt.
Meine Urkunden und Zeugnisse sind in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt worden. Müssen Sie übersetzt werden?
Urkunden und Zeugnisse bzw. vorläufige Leistungsübersichten können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Wenn Sie Dokumente einreichen möchten, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.
Ich habe meinen Online-Antrag bereits abgeschickt. Kann ich Dokumente für meine Bewerbung nachträglich hochladen?
Es ist nicht zwingend notwendig, digital geforderte Unterlagen zusammen mit dem Online-Antrag einzureichen.
Wenn Ihnen für die Bewerbung notwendige Dokumente fehlen (z.B. die Ergebnisse eines Sprachtests), besteht für Sie trotzdem die Möglichkeit, Ihr Online-Antragsformular elektronisch einzureichen. Unterlagen, die in digitaler Form eingereicht werden müssen, können Sie auch nachträglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über Ihren persönlichen Dokumente-Ordner in Ihrem uni-assist Nutzerkonto hochladen. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel!
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten von uni-assist e.V. zu Prüfung nachträglich eingereichter Unterlagen (durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei uni-assist e.V).
Wie kann ich Dokumente nachreichen, nachdem uni-assist meine Bewerbung bereits bearbeitet hat bzw. an die Universität Potsdam ausgeliefert hat?
Erhalten Sie die Meldung, dass Unterlagen fehlen, können Sie diese bis Ablauf der Bewerbungsfrist über uni-assist nachreichen. Digital einzureichende Unterlagen müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über den Unterordner 'Dokumente' unter 'Meine Anträge' hochgeladen sein.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten von uni-assist e.V. zu Prüfung nachträglich eingereichter Unterlagen (Bearbeitungszeiten bei uni-assist e.V.).
Kann ich fehlende Dokumente auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen?
Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Es werden daher keine nachträglich eingereichten Unterlagen akzeptiert.
Zugangsvoraussetzungen
Welches Bachelor- bzw. Diplomstudium ist Voraussetzung für ein Masterstudium?
Die Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung detailliert und klar dargestellt. Sie informiert unter anderem über qualifizierende Studienrichtungen sowie über besondere Fachkompetenzen und Sprachkenntnisse.
Was bedeutet zulassungsfrei (kein NC) und zulassungsbeschränkt (NC UP)?
Zulassungsfrei (kein NC): Wenn ein Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten alle Bewerber*innen einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsbeschränkt (NC UP): Wenn ein Studiengang nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen (lat.Numerus Clausus - NC) anbieten kann, dann ist dieses Fach zulassungsbeschränkt, das heißt nur eine bestimmte Anzahl Studierender kann für dieses Fach zugelassen und immatrikuliert werden. Wenn die Anzahl der Bewerber*innen höher ist als die Anzahl der Studienplätze, erfolgt eine Auswahl. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben.
Ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist, können Sie unserem aktuellen Studienangebot entnehmen.
Welchen Numerus Clausus (NC) benötige ich für meinen Studiengang?
Eine Auswahl erfolgt nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen und ist dann erforderlich, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Auswahl nach unterschiedlichen Auswahlkriterien, die bewertet werden. Die Auswahlgrenzen basieren daher auf verschiedenen Variablen und können nicht vorhergesagt werden.
Diese einzelnen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung können Sie der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzung entnehmen.
Welche Zertifikate für den Nachweis der Fremdsprachkenntnisse werden anerkannt?
Welche Sprachnachweise für Fremdsprachen gefordert werden, können Sie der Übersicht der zusätzlich einzureichenden Unterlagen unter Punkt 3 der Seite 'Masterbewerbung über uni-assist e.V.' entnehmen oder in der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung nachlesen.
In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass weitere nicht explizit genannte Zertifikate akzeptiert werden können. Ob diese Möglichkeit besteht, erkennen Sie, wenn folgender Hinweis eingeblendet wird: Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Fehlt dieser Hinweis, werden ausschließlich die genannten Zertifikate akzeptiert.
Studienplatz
Wann und wie erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Wann Sie eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie sich für einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben.
Sie haben sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben: Nachdem uni-assist Ihre Unterlagen an den jeweiligen Studiengang ausgeliefert hat (aktuelle Bearbeitungszeiten bei uni-assist finden Sie hier unter "Aktuelle Bearbeitungszeiten"), wird Ihre Bewerbung auf die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Beachten Sie bitte, dass für die Prüfung der Unterlagen bei uni-assist Bearbeitungszeiten anfallen. Die Bearbeitungsdauer, bis eine Zulassungsentscheidung getroffen wird, variiert je nach Studiengang. Die Bescheide über die Zulassung oder Ablehnung können fortlaufend erstellt werden.
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben: Nachdem uni-assist Ihre Unterlagen an den jeweiligen Studiengang ausgeliefert hat, wird Ihre Bewerbung auf die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen, nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Dieses Auswahlverfahren wird durchgeführt, wenn die Anzahl der Bewerbungen, mit denen die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, größer ist als die Anzahl der Studienplätze. Es kann erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist und wenn alle Bewerbungen ausgeliefert und bearbeitet wurden, durchgeführt werden. Die letzte Auslieferung der Bewerbungen durch uni-assist an die Universität Potsdam erfolgt in der Regel bis 3 Wochen nach Bewerbungsschluss. Findet ein Auswahlverfahren statt, werden die Bescheide über den Ausgang des Auswahlverfahrens (Zulassungs- und Ablehnungsbescheide) frühestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist versandt.
Bitte beachten Sie, dass diese Zeitangaben nur Richtwerte sind und keine verbindliche Frist darstellen.
Die Bescheide werden postalisch vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachs an die von Ihnen bei uni-assist angegebene Adresse gesandt. Jede*r Bewerber*in erhält entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Beachten Sie auch die Informationen auf der Seite Wege in das Masterstudium.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen wird die eingehende Bewerbung danach geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Prüfung der Bewerbungen und die Entscheidung über eine Zulassung können bereits während des Bewerbungszeitraums erfolgen. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, bekommt einen Zulassungsbescheid.
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen wird die eingehende Bewerbung geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Da es sich bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen um Studiengänge mit begrenzter Studienplatzkapazität handelt, schließt sich ein fachspezifisches Auswahlverfahren an, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt, ist der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung zu entnehmen.
Was ist die Wartezeit?
Als Wartezeit gilt die Zeit, in der Bewerber*innen nach dem Erwerb der Masterzugangsberechtigung (in der Regel durch den Abschluss des für den Zugang berechtigenden ersten Studienabschlusses) nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Ein Abschluss wird durch ein Abschlusszeugnis und Urkunde nachgewiesen.
Es werden nur volle Semester gezählt.
Was ist das Nachrückverfahren?
Wenn Studienplätze im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht angenommen wurden und daher noch Studienplätze frei sind, können Nachrückverfahren durchgeführt werden. Ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, entscheidet der jeweilige Studiengang. Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge, die am Auswahlverfahren teilgenommen haben und keine Zulassung für einen Masterstudiengang erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Es ist keine erneute Bewerbung bzw. Anmeldung erforderlich.
uni-assist
Was macht uni-assist?
uni-assist prüft, ob Sie alle Unterlagen in der von der Universität geforderten Form fristgerecht eingereicht haben.
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, leitet uni-assist die Bewerbung zur Weiterbearbeitung an den jeweiligen Studiengang weiter.
Bitte beachten Sie, dass eine Weiterleitung von uni-assist nicht automatisch bedeutet, dass Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und eine Zulassung erhalten.
Wie viele Anträge auf Zulassung kann ich über uni-assist einreichen?
Sie können bis zu drei Zulassungsanträge für ein Masterstudium an der Universität Potsdam je Bewerbungsverfahren einreichen.
Ich kann den Masterstudiengang bei uni-assist nicht finden, für den ich mich bewerben möchte. Woran kann das liegen?
Mögliche Ursache 1 - kein Studienangebot zum gewählten Semester: Das Studienangebot kann sich von Semester zu Semester ändern. Einige Masterstudiengänge akzeptieren Bewerbungen für das 1. Fachsemester ausschließlich zum Sommer- oder Wintersemester. Ob Bewerbungen zum ersten Fachsemester zum jeweiligen Verfahren möglich sind, können Sie den Studiengangsspezifischen Informationen auf dieser Seite entnehmen.
Mögliche Ursache 2 - Bewerbungsfrist abgelaufen: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Bewerbungsportal für den jeweiligen Masterstudiengang geschlossen. Es besteht daraufhin keine Möglichkeit mehr, eine Bewerbung für jenen Masterstudiengang elektronisch einzureichen. Auf dieser Seite stehen die aktuellen Bewerbungsfristen veröffentlicht.
Mögliche Ursache 3 - Bewerbung nicht über uni-assist möglich. Vergewissern Sie sich deshalb auf dieser Seite oder in unserem Studienangebot, ob eine Bewerbungsmöglichkeit für Ihren Wunschmasterstudiengang über uni-assist überhaupt besteht und welche Bewerbungsfrist Ihr Wunschmaster besitzt. Wenn Sie Ihren Masterstudiengang bei uni-assist nicht finden können, kann dies daran liegen, dass dieser grundsätzlich nicht bei uni-assist angeboten wird und die Bewerbung auf einem anderen Weg erfolgen muss.
Wenn Sie Ihren Masterstudiengang dennoch nicht finden können, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns unter masterbewerbung@uni-potsdam.de.
uni-assist leitet meine Bewerbung nicht weiter. Was kann ich tun?
Von uni-assist werden Sie informiert, ob ihre Bewerbung an die Universität weitergeleitet werden konnte oder ob das nicht möglich war. Wenn Ihre Bewerbung nicht an den Studiengang weitergeleitet wird, werden Ihnen von uni-assist die Gründe mitgeteilt, warum Ihre Bewerbung nicht weitergeleitet werden konnte. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte mit einer Beschwerde direkt an uni-assist. Dort wird dann Ihre Bewerbung nochmals geprüft. Bei einer weiteren Beschwerde wird uni-assist die Bewerbung zur Entscheidung an die Verwaltung der Universität ausliefern.
Ich erhalte von uni-assist die Meldung, dass meine Unterlagen unvollständig sind. Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie hier, ob Unterlagen fehlen könnten und vervollständigen Sie diese, falls die Notwendigkeit besteht.
Beachten Sie, dass Unterlagen nur innerhalb der Bewerbungsfrist über uni-assist nachgereicht werden können und vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingetroffen sein müssen. Digital einzureichende Unterlagen müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist 23.59 MET hochgeladen sein.
Bei den von uni-assist aufgeführten Unterlagen befinden sich Nachweise und Dokumente, welche die Universität Potsdam nicht aufführt. bzw. Welche Informationen sind gültig?
uni-assist ist ein Dienstleister, der für eine Vielzahl von Hochschulen in Deutschland tätig ist. Das Portal von uni-assist wurde so gestaltet, dass es den unterschiedlichen Anforderungen aller Mitgliedshochschulen gerecht wird. Das bedeutet, dass die bei uni-assist aufgeführten Unterlagen nicht mit unseren geforderten Unterlagen übereinstimmen müssen.
Bitte orientieren Sie sich daher an den Informationen, die auf den Seiten der Universität Potsdam veröffentlicht werden.
Auf der Seite von uni-assist steht, dass Kopien in beglaubigter Form eingereicht werden müssen. Auf der Seite der Universität Potsdam steht, dass einfache Kopien akzeptiert werden. Welche Information ist gültig?
Die Informationen auf unserer Seite ‚Masterbewerbung über uni-assist‘ sind gültig. Für die Bewerbung über uni-assist akzeptieren wir nicht beglaubigte Kopien.
uni-assist ist ein Dienstleister, der für eine Vielzahl von Hochschulen in Deutschland tätig ist. Das Portal von uni-assist wurde so gestaltet, dass es den unterschiedlichen Anforderungen aller Mitgliedshochschulen gerecht wird. Das bedeutet, dass die bei uni-assist aufgeführten Informationen nicht mit unseren veröffentlichten Informationen übereinstimmen müssen.
Wo erhalte ich Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Falls uni-assist Ihre Bewerbung noch nicht an uns weitergeleitet hat, wenden Sie sich bitte an uni-assist. Bei uni-assist finden Sie Informationen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Sobald Sie die Meldung von uni-assist über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung erhalten haben, können Sie nur direkt bei den Verantwortlichen für den Studiengang Informationen über den Stand Ihrer Bewerbung erhalten. Konkrete Ansprechpartner:innen können Sie auf den einzelnen Seiten zum Masterstudienangebot finden. Bitte orientieren Sie sich jedoch vor einer Anfrage an den oben angegebenen zeitlichen Orientierungen (siehe Wege in das Masterstudium).
Hochschul- und Studiengangswechsel
Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?
Für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erforderlich. Haben Sie bereits Leistungen erworben, die auf das Masterstudium, für welches Sie sich bewerben möchten, anerkannt werden können, ist die Anerkennung beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt muss eine Leistungsanerkennung bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen beantragt werden.
Werden Sie in das 1. Fachsemester eingestuft, bewerben Sie sich über uni-assist e.V.
Werden Sie für ein höheres Fachsemester eingestuft, ist zunächst vom Fach zu prüfen, ob für das höhere Fachsemester ein Lehrangebot zum angestrebten Bewerbungssemester vorhanden ist. Besteht ein Lehrangebot für das Einstufungssemester, reichen Sie im zweiten Schritt ein Anschreiben und die Unterlagen analog zur Bewerbung zum 1. Fachsemester (Kopie des deutsch- oder englischsprachigen Abschlusszeugnisses des Erststudiums, Sprachnachweise; bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Nachweis über die aktuelle Durchschnittsnote etc.) direkt beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Masterstudienganges ein.
Ich bin bereits in einem gleichen oder verwandten Masterstudiengang einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchte mich für das erste Fachsemester eines Masterstudienganges der Universität Potsdam bewerben. Was muss ich beachten?
Auch wenn Sie eine Bewerbung zum ersten Fachsemester anstreben, benötigen Sie einen Einstufungsbescheid. Dazu beantragen Sie eine Leistungsanerkennung bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen. Eine Bewerbung zum ersten Fachsemester ist dann nur möglich, wenn eine Einstufung in ein erstes Fachsemester erfolgt.
Erhalten Sie einen Einstufungsbescheid in das erste Fachsemester, reichen Sie jenen in digitaler Form (d.h. Sie laden ihn über Ihren uni-assist Bewerber-Account hoch) zusammen mit den übrigen notwendigen Bewerbungsunterlagen zum ersten Fachsemester über uni-assist e.V. ein.
Den Originalbescheid reichen Sie im Rahmen der Immatrikulation ein.
Fehlt der Einstufungsbescheid, führt dies zum Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.
Welche Bewerbungsfristen gelten für die Bewerbung zum höheren Fachsemester?
Eine aktuelle Übersicht der Bewerbungsfristen können Sie dieser Seite entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass bis zum Ende der Bewerbungsfrist alle Unterlagen für Ihre Bewerbung zum höheren Fachsemester beim Prüfungsausschuss des von Ihnen angestrebten Masterstudienganges eingereicht sein müssen.
Wann und wie erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Bei Masterstudiengängen mit keiner Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester wird die eingegangene Bewerbung danach geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Dauer der Prüfung der Bewerbungen und die Entscheidung über eine Zulassung variiert je Fachbereich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, bekommt einen Zulassungsbescheid vom Prüfungsausschuss des Masterstudienganges.
Bei Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester wird die eingehende Bewerbung geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Da es sich bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen um Studiengänge mit begrenzter Studienplatzkapazität handelt, schließt sich ein fachspezifisches Auswahlverfahren an, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im höheren Fachsemester erst nach Ablauf der Rückmeldefrist (15.07. zum Wintersemester / 15.02. zum Sommersemester) ermittelt werden kann, kann über die Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens erst nach dem 15.Juli bzw. 15. Februar entschieden werden.
Gebühren
Werden Kosten für die Bearbeitung der Masterbewerbung durch uni-assist von Bewerber*innen erhoben?
Nein, die Bewerbung für Masterstudiengänge an der Universität Potsdam ist für Bewerber*innen kostenfrei.
Werden Studiengebühren erhoben?
Die hier genannten nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge sind nicht entgeltpflichtig; d.h. es werden keine Studiengebühren erhoben. Zur Immatrikulation und zu jeder Rückmeldung sind von den Studierenden jedoch die Semestergebühren zu entrichten. Mehr Informationen können Sie dieser Seite entnehmen.