Sprachkenntnisse für ein Studium
Sowohl für ein Bachelorstudium als auch für ein Masterstudium (und ggf. auch für ein Promotionsstudium) müssen Sie Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch oder weiteren Sprachen nachweisen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über das nachzuweisende Niveau der jeweiligen Sprache sowie die anerkannten Nachweise für jede Niveaustufe.
Sprachnachweise von höheren Kompetenzstufen der jeweiligen Sprachen werden automatisch als Nachweise für niedrigere Kompetenzstufen anerkannt.
Deutschkenntnisse
Bachelorstudium und Rechtswissenschaft
Die an der Universität Potsdam angebotenen Bachelorstudiengänge sowie der Studiengang Rechtswissenschaft sind deutschsprachig und sehr gute Deutschkenntnisse sind deshalb eine Voraussetzung für das Studium. Für die Immatrikulation und den darauf folgenden Studienbeginn sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
In begründeten Fällen kann die Studien- und Prüfungsordnung eines Studiengangs auch ein geringeres Sprachniveau festlegen. Aktuell gilt diese Regelung für den Bachelorstudiengang „Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch)“, für welchen das Niveau B2 des GER festgelegt wurde.
Masterstudium
Viele der an der Universität Potsdam angebotenen Masterstudiengänge sind deutschsprachig oder enthalten Module, in denen Deutsch die Lehrsprache ist und setzen deshalb bei der Bewerbung den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse voraus. Hierfür müssen Bewerber*innen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen. Für einige Masterstudiengänge (z.B. englischsprachige Studiengänge) können auch davon abweichende Deutschkenntnisse (B2, B1 oder A2) gefordert werden, welche in der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung geregelt sind.
Promotionsstudium
Für Promotionen gibt es keine allgemeinen Regelungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen bzw. anderen Sprachkenntnissen. Welche sprachlichen Voraussetzungen für Ihre Promotion gelten, entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer*m Betreuer*in.
Zertifikate zum Nachweis der Sprachkenntnisse – Deutsch
Niveau C1 (GER)
Niveau B2 (GER)
Niveau B1 (GER)
Niveau A2 (GER)
Niveau A1 (GER)
Vorgehen bei fehlenden deutschen Sprachkenntnissen für C1
Englischkenntnisse
Bachelorstudium und Rechtswissenschaft
Die nachzuweisenden englischen Sprachkenntnisse für einige Bachelorstudiengänge können Sie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. In der Regel werden diese Sprachkenntnisse über eine sprachpraktische Eignungsprüfung bzw. ein anerkanntes Äquivalent nachgewiesen, ohne Bezug auf ein konkretes Sprachniveau nach dem GER. Bitte informieren Sie sich auf der Informationsseite zu den Anforderungen und möglichen Äquivalenznachweisen. Die Angaben unter dem untenstehenden Abschnitt "Masterstudium" gelten hier nicht.
Masterstudium
Für den Großteil der Masterstudiengänge an der Universität Potsdam müssen Sie den Nachweis über ein bestimmtes Niveau Ihrer Sprachkompetenz in Englisch (C1, B2 oder A2) erbringen. Die Niveau-Stufe regelt die jeweilige fachspezifische Zugangs- und Zulassungsordnung.
Zertifikate zum Nachweis der Sprachkenntnisse – Englisch
Niveau C1 (GER)
Niveau B2 (GER)
Niveau B1 (GER)
Kenntnisse weiterer Sprachen
Bachelorstudium
Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse für die Bachelorstudiengänge können Sie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. In der Regel werden diese Sprachkenntnisse über eine sprachpraktische Eignungsprüfung bzw. ein anerkanntes Äquivalent nachgewiesen.
Sprachpraktische Eignungsprüfungen im Bachelorstudium
Auf den verlinkten Seiten finden Sie Informationen zu den jeweiligen sprachpraktischen Eignungsprüfungen und den anerkannten Äquivalenzen.
Masterstudium
Für Masterstudiengänge regelt die jeweilige fachspezifische Zugangs- und Zulassungsordnung weitere nachzuweisende Sprachkenntnisse und die anerkannten Zertifikate zum Nachweis des geforderten Sprachniveaus.