Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Sie haben eine berufliche Qualifizierung, keine schulische Hochschulzugangsberechtigung und denken über ein Studium nach? Sie sind berufstätig und möchten sich weiterbilden? An der Universität Potsdam sind Sie nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung berechtigt, ein Studium aufzunehmen.
In drei Schritten zum Studium:
1. Schritt: Welche berufliche Qualifikation bringen Sie mit? Bitte prüfen Sie, welche Ihrer beruflichen Qualifikationen einer der Arten der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beruflich Qualifizierter nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz entspricht. (siehe: Info-Grafik)
2. Schritt: Wenn Sie eine der aufgelisteten beruflichen Qualifikationen erworben haben, können Sie jederzeit einen Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für die Universität Potsdam stellen, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Potsdam bewerben/immatrikulieren möchten. Im Verfahren wird festgestellt, ob eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 10 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 (BbgHG) aufgrund der erworbenen beruflichen Qualifikation vorliegt.
3. Schritt: Wenn eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung festgestellt wurde, können Sie sich an der Universität Potsdam für einen Studiengang Ihrer Wahl oder einen fachgebundenen Studiengang bewerben / immatrikulieren.
GRAFIK | Studieren mit beruflicher Qualifikation an der Universität Potsdam (PDF)
Arten der Hochschulzugangsberechtigung beruflich Qualifizierter
Antrag
FAQ Studium mit beruflicher Qualifikation
1. Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung einreichen? Kann ich den Antrag digital einreichen?
2. Kann ich ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur) und ohne Fachhochschulreife mit meiner beruflichen Qualifikation an der Universität Potsdam studieren?
3. Kann ich mit meiner beruflichen Qualifikation an der Universität Potsdam dann alles studieren, was ich möchte?
4. Ich wurde mit meiner beruflichen Qualifikation an einer Berliner Universität angenommen, gilt das dann auch für die Universität Potsdam?
5. Gibt es an der Universität Potsdam im Zuge der Zulassung eine Quote für beruflich qualifizierte Bewerber:innen?
6. Kann ich mit einer Fachhochschulreife an der Universität Potsdam studieren?
7. Warum brauche ich eine Durchschnittsnote?
8. Kann ich auch in Teilzeit neben meiner Berufstätigkeit studieren?
9. Ich habe Familie, kann ich trotzdem studieren?
10. Ich habe eine Beeinträchtigung und möchte studieren, wie geht das?
Wichtige Hinweise
- Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Zeitraum ab 16.09. – 31.05. ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen eingescannt per E-Mail oder postalisch an die Zentrale Studienberatung schicken. Die Bewerbung / Immatrikulation muss anschließend und unabhängig vom Verfahren der Feststellung einer HZB für einen Studienplatz an der Universität Potsdam erfolgen.
- Antrag auf Feststellung einer HZB im Bewerbungszeitraum ab 01.06. - 15.07. ausgefüllt und unterschrieben eingescannt zusammen mit den entsprechenden Unterlagen für eine Bewerbung im Studienplatz-Portal hochladen.
- Antrag auf Feststellung einer HZB im Immatrikulationszeitraum ab 15.08. - 15.09. ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den entsprechenden Unterlagen für eine Immatrikulation im Studienplatz-Portal hochladen.
Bitte beachten: Das Ergebnis der Feststellung gilt als Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung / Immatrikulation an der Universität Potsdam. Das Ergebnis der Feststellung einer HZB nach § 10 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 BbgHG ist ausschließlich für die Universität Potsdam verbindlich.
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