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Teilzeitstudium

Der Universität Potsdam ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle, die die Berechtigung zu einem Studium erlangt haben, dieses auch unabhängig von ihrer sozialen Situation realisieren können. In dem am 16. Juni 2010 vom Senat der Universität verabschiedeten Leitbild ist u. a. zu lesen: „Die Universität Potsdam (...) gestaltet das Studienangebot unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit der Studierenden“. Die Universität bietet daher die Möglichkeit des Teilzeitstudiums an.

Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des Curriculums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums. Im Rahmen des Teilzeitstudiums können Studierende maximal die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen für ein Vollzeitstudium betreiben. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Ein Teilzeitstudium ist nur in den Studiengängen möglich, in denen festgelegt wurde, dass die Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind. Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinationsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass mit der Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 9. April 2024 auch Änderungen zum Teilzeitstudium vorgenommen wurden. Die rechtlichen Anpassungen sind in Vorbereitung. Bis dahin werden bereits entsprechende Regelungen in der Praxis umgesetzt.

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Bachelor)

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Master)

Teilzeitstudium - Besonderheiten konkret

Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und als volle Hochschulsemester gezählt. Fristen zur Erbringung einer Prüfungsleistung werden durch das Teilzeitstudium nicht gehemmt oder verlängert. Vor dem Teilzeitstudium durch Belegung oder Anmeldung begründete konkrete Prüfungsrechtsverhältnisse bestehen während des Teilzeitstudiums fort und finden keine Anrechnung auf die erwerbbaren Leistungspunkte.

Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Ordnungen für das Studium gelten daher auch für Teilzeitstudierende. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Im Falle eines Doppelstudiums ist ein Teilzeitstudium nur für beide Studiengänge möglich.

Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium müssen vor einem Wechsel des Aufenthaltszwecks zum Teilzeitstudium eine Abstimmung mit dem zuständigen Einwanderungsamt vornehmen. Das Einwanderungsamt genehmigt ein Teilzeitstudium nur in Ausnahmefällen, wenn besondere Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Krankheit oder die Pflege von Angehörigen.

Auswirkungen eines Teilzeitstudiums

Der Status als Teilzeitstudierende*r hat gegebenenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Sozialleistungen. Eine Entscheidung für ein Teilzeitstudium sollte daher gut überlegt und mit der jeweils zuständigen Stelle individuell vor der Antragsstellung geprüft werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass an dieser Stelle nur die wichtigsten Aspekte kurz dargestellt werden können. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Wer ein Teilzeitstudium erwägt, um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte sich vorab genau beraten lassen, ob sich der Wechsel lohnt. Darüber hinaus ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums aus individuellen Gründen gründlich zu überlegen, da diese bereits als Nachteilsausgleichsmöglichkeit in den Prüfungsbestimmungen geregelt sein könnten und ein Teilzeitstudium damit eventuell unnötig machen, insbesondere mit Blick auf die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums.

Kein BAföG für Teilzeitstudierende

Kindergeld trotz Teilzeitstudium?

Krankenversicherung trotz Teilzeitstudium

Auswirkungen in besonderen Fällen

Antragstellung - Schritte ins Teilzeitstudium

Wenn für den entsprechenden Studiengang / die entsprechenden Teilstudiengänge die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde, kann das Teilzeitstudium für Studierende innerhalb der Rückmeldefristen über ihren PULS-Account (Anträge an das Studienbüro/ Studierendensekretariate) beantragt werden. 

Sollten Sie als Studienanfänger*in ein Teilzeitstudium für das erste Fachsemester beabsichtigen, erfolgt die Antragstellung hiervon abweichend zusammen mit der Beantragung der Immatrikulation (online über PULS).

Ein Teilzeitstudium kann für einen Zeitraum von jeweils maximal zwei aufeinanderfolgende Semestern beantragt werden.

Gut beraten zur Entscheidung

Die Planung eines Studiums in Teilzeit stellt eine besondere Herausforderung dar. Trotz Feststellung der Eignung des Studienganges für ein Teilzeitstudium existiert kein besonderes Lehrveranstaltungsangebot. Teilzeitstudierende nehmen am normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil. Eine Studienfachberatung kann daher eine gute Option sei, unter Berücksichtigung der eigenen Vorstellungen, einen individuellen Studienplan für das Teilzeitstudium zu erstellen. Die Zentrale Studienberatung berät Sie darüber hinaus gern zu den grundsätzlichen Überlegungen ein Teilzeitstudium aufzunehmen.