1. Zunächst bewerben Sie sich im gewählten Promotionsprogramm.
Bitte beachten Sie, dass jedes Promotionsprogramm ein eigenes Bewerbungsverfahren mit eigenen Fristen hat!
2. Sind Sie im gewählten Promotionsprogramm angenommen, müssen Sie Ihre Zulassung als Doktorand*in bei der für das Programm zuständigen Fakultät beantragen.
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen und welche Leistungen Sie im Rahmen der Promotion erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der gültigen Promotionsordnung der Fakultät, die für Ihr Promotionsvorhaben verantwortlich ist. In der Regel besteht die Promotionsleistung aus einer Doktorarbeit (Dissertation), einer mündlichen Prüfung und der Veröffentlichung der Dissertation. Sie führt bei erfolgreichem Abschluss zur Erlangung des Doktortitels. Die von der Potsdam Graduate School entwickelten Qualitätskriterien gelten als einzuhaltende Mindeststandards für Promotionsvorhaben.
Für die fachliche Beratung und Durchführung von Promotionsverfahren sind die sieben Fakultäten der Universität Potsdam verantwortlich. Bei entsprechenden Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner*innen in den Dekanaten der Fakultäten.
Internationale Promotionsinteressierte und Promovierende erhalten zudem Unterstützung durch das Welcome Center Potsdam.
Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen bereits für die Zulassung bei Ihrer Fakultät eingereicht haben, werden diese nach der bestätigten Zulassung intern an das Studierendensekretariat der Universität Potsdam weitergeleitet. Ausnahmen: Promotionsstudierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Digital Engineering Faculty reichen Ihre Immatrikulationsunterlagen zusammen mit der Zulassungsbestätigung der Fakultät direkt beim Studienbüro/ Studierendensekretariate ein.
Vom Studierendensekretariat erhalten Sie dann eine Nachricht mit der Bitte um Überweisung des Semesterbeitrags. Nach Erhalt des Betrags wird Ihre PUCK erstellt und Ihnen mit weiteren Informationen per Post zugesandt.
Für Doktorand*innen anderer Universitäten besteht die Möglichkeit, an den DFG-Graduiertenkollegs als assoziierte*r Kollegiat*in aufgenommen zu werden – vorausgesetzt, Sie promovieren im relevanten Forschungsbereich.