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Schadensersatzansprüche

Die Verpflichtung entstandene Schäden zu ersetzen, kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

Wer seine Pflichten aus einem Schuldverhältnis verletzt, kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die zentrale Anspruchsgrundlage im allgemeinen Schuldrecht ist § 280 Abs. 1 BGB. Was unter Pflichtverletzung zu verstehen ist und welche Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB hat, finden Sie hier.

Wer durch eine „unerlaubte Handlunng“ (siehe Überschrift vor § 823: „Titel 27. Unerlaubte Handlung“) einen Schaden verursacht, hat diesen dem Geschädigten zu ersetzen. Die Schadensersatzansprüche gem. § 823 BGB werden in diesem Beitrag erläutert.

Wurde festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, stellt sich die Frage, welche Schäden dem Geschädigten ersetzt werden. Zu den Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs.