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Eigentum und Besitz

A. Was bedeutet Eigentum?

Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem die Sache gehört. Als Eigentümer kann man mit seiner Sache machen, was man möchte. Man kann zum Beispiel sein Fahrrad in einer neuen Farbe anmalen, wenn einem die alte Farbe nicht mehr gefällt, es verkaufen oder sogar ganz kaputt machen.

Dabei muss der Eigentümer aber immer beachten, dass er mit seiner Sache nicht die Sachen anderer beschädigt, andere Personen verletzt oder sonst etwas Verbotenes tut. Deshalb darf man als Eigentümer eines Fußballs zwar damit spielen, ihn aber nicht gegen fremde Fensterscheiben schießen.

Eigentum wird geschützt, vor Diebstahl und Beschädigung. Wenn ein anderer, ein Besitzer (siehe unten), die Sache hat und dafür keinen guten Grund (zum Beispiel einen Mietvertrag), dann muss er sie heraus geben.

Eigentum zu haben bedeutet jedoch nicht nur, dass man Rechte an der Sache hat, sondern man bekommt auch Pflichten. Der Eigentümer eines Hundes muss sein Haustier beispielsweise immer gut füttern, mit ihm Gassi gehen und es verarzten, wenn es krank wird.

 

B. Gibt es einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Im Alltag wird oft davon gesprochen, dass jemand eine Sache besitzt und damit meint man dann in Wirklichkeit den Eigentümer. Zum Beispiel ist mit „Hausbesitzer“ meist der Eigentümer des Hauses gemeint. Verwirrend?

Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann.

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten. Der Besitzer darf dann mit der Sache nicht alles machen, was er möchte, sondern nur das, was der Eigentümer ihm erlaubt hat.

Beispiele: Wenn Simon ein Fahrrad gehört und er es an seine Freundin Johanna für eine Fahrradtour übers Wochenende ausleiht, dann ist Johanna am Wochenende Besitzerin des Fahrrads. Simon bleibt aber der Eigentümer. Wenn Simon Johanna verboten hat, mit dem Fahrrad über schlammige Waldwege zu fahren, darf sie das auf ihrer Fahrradtour auch nicht tun, denn sie ist nur Besitzerin.

Ähnlich ist es, wenn Clara eines ihrer Kleider an ihre Freundin Ronja verleiht. Leihe bedeutet eben, dass man zwar keine Gegenleistung (Bezahlung) verlangt, aber seine Sache wieder haben möchte. Clara bleibt Eigentümerin, Ronja ist Besitzerin – bis sie das Kleid zurück gegeben hat.

Auch wenn Charlotte in der Schule dem Emil seine Federtasche wegnimmt, dann ist Charlotte zwar Besitzerin, Emil bleibt aber Eigentümer. Und Charlotte muss ihm sein Eigentum, also die Federtasche, zurück geben. Tut sie das nicht freiwillig, muss Emil dies notfalls über das Gericht, also mit einer Klage, verlangen. Aber meistens ist das gar nicht nötig und man sollte immer erst andere Möglichkeiten ausschöpfen.

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