Zuschuss für Tagungsorganisation
Die Potsdam Graduate School (PoGS) kann Promovierenden, befristet angestellten Postdocs sowie Qualifizierungsprofessor*innen der Universität Potsdam Zuschüsse für die Organisation einer Tagung gewähren. Diese sollen die selbstständige Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Kolloquien, Summer Schools, etc.) an der Universität Potsdam seitens der Antragsstellenden fördern und ihnen die Vorstellung von Forschungsergebnissen sowie die Vernetzung mit Wissenschaftler*innen anderer Forschungseinrichtungen ermöglichen.
Mitglieder der PoGS können pro Kalenderjahr einen Antrag auf Zuschuss für eine Tagungsorganisation stellen. Die Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn der PoGS im Veranstaltungsmonat noch Fördergelder zur Verfügung stehen. Die Zuordnung des Antrags erfolgt nach dem jeweiligen Veranstaltungsmonat und nicht nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht. Sie können jederzeit einen Antrag auf Zuschuss für Ihre Tagungsorganisation bei der PoGS einreichen, er muss jedoch vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
Wichtige Information: Die vorläufige Haushaltsführung hat erhebliche Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten der PoGS. Da unser Förderbudget durch Haushaltsmittel finanziert ist, müssen alle Aktivitäten vor der Förderung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Wir dürfen keine Förderung ohne vorherige Genehmigung durch das Dezernat 4 (Haushalt und Beschaffung) bewilligen. Für alle neuen Anträge auf finanzielle Förderung benötigen wir den Förderantrag und das von Ihnen ausgefüllte Prüfblatt. Wir leiten die von uns genehmigten Förderungen dann zusammen mit dem Antrag an das Dezernat 4 weiter. Nach Genehmigung durch das Dezernat 4 erhalten Sie von uns die Förderzusage. Weitere Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung und das Prüfblatt finden Sie im Intranet.
Alle Förderzusagen aus dem Jahr 2024 haben weiterhin Bestand. Für die Abrechnung von Förderungen, die in 2024 genehmigt wurden benötigen wir kein separates Prüfblatt. Bitte reichen Sie die Unterlagen zur Abrechnung wie gewohnt bei uns zur weiteren Bearbeitung ein.
Voraussetzung für eine Förderung
- Mitgliedschaft in der Potsdam Graduate School
- Die Veranstaltung wird von den Antragstellenden selbstständig organisiert.
- Die Veranstaltung findet an der Universität Potsdam statt oder wird, im Falle von virtuellen Konferenzen, von der Universität Potsdam ausgerichtet.
- Der*die Antragstellende nimmt selbst an der geplanten wissenschaftlichen Veranstaltung teil und präsentiert möglichst Ergebnisse des eigenen Forschungsprojekts in einem Vortrag oder als Poster oder führt die Moderation der Tagung durch (Eigenbeitrag).
Fördersätze
Promovierende entnehmen die aktuell geltenden Förderhöchstsätze bitte dem Dokument "Hinweise zum Antrag eines Zuschusses für Tagungsorganisation" (siehe "Dokumente zum Download").
Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen entnehmen die aktuell geltenden Förderhöchstsätze bitte ebenfalls dem Dokument "Hinweise zum Antrag eines Zuschusses für Tagungsorganisation". Bitte beachten Sie außerdem, dass die maximale Fördersumme pro Person und Kalenderjahr beträgt insgesamt 2000,-€. Diese Summe gilt als Gesamtsumme für alle Förderangebote und kann nach eigenem Ermessen auf die unterschiedlichen Förderbereiche (ausgenommen Coaching) pro Kalenderjahr verwendet werden.
Zuschuss für Tagungsorganisation bei der PoGS beantragen
Bitte senden Sie uns den entsprechenden Antrag für Promovierende bzw. Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen unterschrieben an: pogs@uni-potsdam.de

Kontakt: Dr. Bettina Buchholz
Dr. Bettina Buchholz
Potsdam Graduate School
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