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Publikationskostenzuschüsse

Die Potsdam Graduate School gewährt Promovierenden, befristet angestellten Postdocs sowie Qualifizierungsprofessor*innen der Universität Potsdam Zuschüsse für Publikationen. Dies geschieht im Rahmen Ihrer Dissertation oder Ihres Forschungsgebietes, um die Ergebnisse der eigenen Forschungsarbeit zu sichern und einem Fachpublikum zugänglich zu machen.  Sie können jederzeit einen Antrag auf Zuschüsse zu Publikationskosten einreichen. Es gibt keine Bewerbungsfristen. 

Wichtige Information: Die vorläufige Haushaltsführung hat erhebliche Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten der PoGS. Da unser Förderbudget durch Haushaltsmittel finanziert ist, müssen alle Aktivitäten vor der Förderung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Wir dürfen keine Förderung ohne vorherige Genehmigung durch das Dezernat 4 (Haushalt und Beschaffung) bewilligen. Für alle neuen Anträge auf finanzielle Förderung benötigen wir den Förderantrag und das von Ihnen ausgefüllte Prüfblatt. Wir leiten die von uns genehmigten Förderungen dann zusammen mit dem Antrag an das Dezernat 4 weiter. Nach Genehmigung durch das Dezernat 4 erhalten Sie von uns die Förderzusage. Aufgrund dieser Prozesse kann sich das Verfahren etwas verlängern. Weitere Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung und das Prüfblatt finden Sie im Intranet.

Alle Förderzusagen aus dem Jahr 2024 haben weiterhin Bestand. Für die Abrechnung von Förderungen, die in 2024 genehmigt wurden benötigen wir kein separates Prüfblatt. Bitte reichen Sie die Unterlagen zur Abrechnung wie gewohnt bei uns zur weiteren Bearbeitung ein.

Voraussetzung für eine Förderung 

  • Mitgliedschaft in der Potsdam Graduate School
  • Die begutachtete Fachpublikation der eigenen Forschungsergebnisse 
  • Promovierende: Publikationskostenzuschüsse können für begutachtete Fachpublikationen der eigenen Forschungsergebnisse im Rahmen Ihrer Dissertation beantragt werden. Die PoGS gewährt Zuschüsse für Printpublikationen, die im Buchhandel erhältlich sind und für elektronische Publikationen - nicht jedoch für das Drucken und Binden von Pflichtexemplaren Ihrer Dissertation.
  • Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen: Als Postdoc oder Qualifizierungsprofessor*in können Sie für Publikationen, die im Rahmen Ihrer Dissertation stehen, keine "Postdoc-Förderung" erhalten. Wenn Sie vorher als Promovierende*r Mitglied bei der PoGS waren, können Sie unter Einhaltung der dafür geltenden Kriterien die "Promovierenden-Förderung" in Anspruch nehmen.

Bitte berücksichtigen Sie unbedingt auch die Hinweise zum Publikationskostenantrag (siehe "Dokumente zum Download").

Fördersätze

Promovierende entnehmen die aktuell geltenden Förderhöchstsätze bitte dem Dokument "Hinweise zum Publikationskostenantrag - Promovierende " (siehe "Dokumente zum Download").

Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen: Die maximale Fördersumme pro Person und Kalenderjahr beträgt insgesamt 2000,-€. Diese Summe gilt als Gesamtsumme für alle Förderangebote und kann nach eigenem Ermessen auf die unterschiedlichen Förderbereiche (ausgenommen Coaching) pro Kalenderjahr verwendet werden.

Publikationskostenzuschuss bei der PoGS beantragen

Bitte senden Sie uns den entsprechenden Antrag für Promovierende bzw. Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen unterschrieben an: pogs@​uni-potsdam.de

Porträt

Kontakt: Patrick Stenzel

Potsdam Graduate School

 

4. Etage
Bildungsforum
Am Kanal 47
14467 Potsdam

Porträt Dr. Bettina Buchholz

Kontakt: Dr. Bettina Buchholz

Potsdam Graduate School

 

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Bildungsforum
Am Kanal 47
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