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Publikationskostenzuschüsse

Die Potsdam Graduate School gewährt Promovierenden, befristet angestellten Postdocs sowie Qualifizierungsprofessor*innen der Universität Potsdam Zuschüsse für Publikationen. Dies geschieht im Rahmen Ihrer Dissertation oder Ihres Forschungsgebietes, um die Ergebnisse der eigenen Forschungsarbeit zu sichern und einem Fachpublikum zugänglich zu machen.  Sie können jederzeit einen Antrag auf Zuschüsse zu Publikationskosten einreichen. Es gibt keine Bewerbungsfristen. 

Wichtige Info: Die vorläufige Haushaltsführung hat erhebliche Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten der PoGS. Da unser Förderbudget durch Haushaltsmittel finanziert ist, müssen alle Aktivitäten vor der Förderung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Wir dürfen keine Förderung ohne vorherige Genehmigung durch das Dezernat 4 (Haushalt und Beschaffung) bewilligen. Sie müssen also vor der Beantragung von Zuschüssen bei der PoGS die Zustimmung durch das Dezernat 4 für Ihre Aktivität bzw. Maßnahme in Form eines Prüfblattes einholen. Dies betrifft alle Fördermöglichkeiten der PoGS. Die Prüfblätter sind über Form.UP einzureichen, weitere Informationen dazu finden Sie im Intranet.

Voraussetzung für eine Förderung 

  • Mitgliedschaft in der Potsdam Graduate School
  • Die begutachtete Fachpublikation der eigenen Forschungsergebnisse 
  • Promovierende: Publikationskostenzuschüsse können für begutachtete Fachpublikationen der eigenen Forschungsergebnisse im Rahmen Ihrer Dissertation beantragt werden. Die PoGS gewährt Zuschüsse für Printpublikationen, die im Buchhandel erhältlich sind und für elektronische Publikationen - nicht jedoch für das Drucken und Binden von Pflichtexemplaren Ihrer Dissertation.
  • Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen: Als Postdoc oder Qualifizierungsprofessor*in können Sie für Publikationen, die im Rahmen Ihrer Dissertation stehen, keine "Postdoc-Förderung" erhalten. Wenn Sie vorher als Promovierende*r Mitglied bei der PoGS waren, können Sie unter Einhaltung der dafür geltenden Kriterien die "Promovierenden-Förderung" in Anspruch nehmen.

Bitte berücksichtigen Sie unbedingt auch die Hinweise zum Publikationskostenantrag (siehe "Dokumente zum Download").

Fördersätze

Promovierende entnehmen die aktuell geltenden Förderhöchstsätze bitte dem Dokument "Hinweise zum Publikationskostenantrag - Promovierende " (siehe "Dokumente zum Download").

Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen: Die maximale Fördersumme pro Person und Kalenderjahr beträgt insgesamt 2000,-€. Diese Summe gilt als Gesamtsumme für alle Förderangebote und kann nach eigenem Ermessen auf die unterschiedlichen Förderbereiche (ausgenommen Coaching) pro Kalenderjahr verwendet werden.

Publikationskostenzuschuss bei der PoGS beantragen

Bitte senden Sie uns den entsprechenden Antrag für Promovierende bzw. Postdocs & Qualifizierungsprofessor*innen unterschrieben an: pogs@​uni-potsdam.de

Bild von Maryam Lashari

Kontakt: Maryam Lashari

 

4. Etage
Bildungsforum
Am Kanal 47
14467 Potsdam

Porträt Dr. Bettina Buchholz

Kontakt: Dr. Bettina Buchholz

Potsdam Graduate School

 

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