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Finanzierung Wissenschaftliche Hilfskraft

Die Potsdam Graduate School gewährt Promovierenden, Postdocs & Qualifizierungsprofs der Universität Potsdam finanzielle Unterstützung für eine wissenschaftliche Hilfskraft. Diese dient der Unterstützung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Die Finanzierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft ist Bestandteil der individuellen Einzelförderung. Zuschüsse können für eine wissenschaftliche Hilfskraft mit oder ohne Abschluss beantragt werden.
Die maximale Fördersumme pro Person und Kalenderjahr für Postdoc PoGS Mitglieder beträgt insgesamt 2000,-€. Diese Summe gilt als Gesamtsumme für alle Förderrichtlinien und kann nach eigenem Ermessen auf die unterschiedlichen Förderbereiche (ausgenommen Coaching) pro Kalenderjahr verwendet werden.

Bitte beachten Sie die aktuellen Veränderungen zu Mindestvertragslaufzeiten als Ergebnis der Tarifverhandlungen TV-L 2023. Die Informationen wurden allen wissenschaftlichen Bereichen per Mail zur Verfügung gestellt. Bitte halten Sie mit Ihrem Bereich dazu Rücksprache, bevor Sie einen Förderantrag bei der PoGS einreichen.

Voraussetzungen für eine Förderung

  1. Mitgliedschaft in der Potsdam Graduate School.
  2. Die wissenschaftliche Hilfskraft übernimmt nur Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer eigenen wissenschaftlichen Arbeit stehen.
  3. Berichtspflicht: Spätestens 4 Wochen nach Ende der Förderung schicken Sie bitte einen kurzen formlosen Sachbericht in elektronischer Form an: pogsuni-potsdamde.

 

Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zum Antrag auf Finanzierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft!

Ihren unterschriebenen Antrag zur Finanzierung einer WHK senden Sie bitte an:

Potsdam Graduate School
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Fax: +49 331 977-4555

E-Mail: pogs​uni-potsdamde

Porträt Dr. Bettina Buchholz

Kontakt: Dr. Bettina Buchholz

Potsdam Graduate School

 

4. Etage
Bildungsforum
Am Kanal 47
14467 Potsdam