Arbeitsgemeinschaft zur Recherche in Juristischen Datenbanken
Dr. Lars Rühlicke (Juristische Fakultät)
Angaben zum Praxisbeispiel:
Seitdem mit Beck- und Juris-Online zwei mächtige juristische Fachdatenbanken zur Verfügung stehen, hat sich der Zugriff auf juristisches Wissen dramatisch verändert. Was früher teils wochenlange Recherchen in der Bibliothek bedeutete, lässt sich heute mit wenigen Mausklicks bequem von zuhause aus erledigen. Die Schnelligkeit und Aktualität ist dabei nicht nur Segen, sondern auch Fluch. Wer seine Haus- oder Seminararbeit mit einem drei Jahre alten Lehrbuch schreibt, übersieht vielleicht wichtige Entwicklungen. In der Praxis gehört die Datenbankrecherche längst zu den juristischen Kernkompetenzen. In der universitären Ausbildung, die im Wesentlichen auf den Studienabschluss durch ein Klausurexamen gerichtet ist, kommt sie dagegen viel zu kurz. Das führt vielfach dazu, dass die Studierenden am Ende zwar die examenstypischen vertrackten juristischen Fälle lösen können, zu einer umfassenden digitalen Recherche eines Problems jedoch nicht hinreichend in der Lage sind.
Die von mir im Sommersemester 2019 völlig neu konzipierte und fächerübergreifend angebotene Arbeitsgemeinschaft richtet sich vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaften. Sie ist mit Blick auf die allgemeine Bedeutung der Datenbankrecherche grundsätzlich auch für Studierende anderer Studiengänge sinnvoll. Wegen der fachspezifischen Ausgestaltung ist sie aber vor allem für angehende Juristinnen und Juristen interessant, da die Datenbankrecherche heute eine zentrale Bedeutung für die wissenschaftliche Befassung mit dem Recht hat (vgl. Leitbild der Lehre: Forschungsorientierung) und sogar in noch stärkerem Maße für die spätere praktische juristische Arbeit (vgl. Leitbild der Lehre: Tätigkeitsfeldorientierung). Die Arbeitsgemeinschaft macht mit der digitalen Recherche zudem einen grundlegenden juristischen Forschungsprozess unmittelbar erlebbar, da sich die Studierenden in Rahmen der Übungen selbst von einer Quelle zur nächsten vorarbeiten müssen und sich erst dadurch das nötige Gesamtbild ergibt. Zugleich handelt es sich bei der digitalen Recherche um eine juristische Kernkompetenz, die für den Arbeitsmarkt der Zukunft nicht nur relevant, sondern gänzlich unverzichtbar sein dürfte (vgl. Leitbild der Lehre: Kompetenzorientierung).
Der Umfang der Arbeitsgemeinschaft beträgt 1 SWS. Angeboten wird die Veranstaltung in zwei Blöcken: ab Semesterbeginn zunächst sechs Veranstaltungen für Studierende des 2. Fachsemesters und ab der Mitte des Semesters sechs Veranstaltungen für fortgeschrittenere Studierende des 4. und 6. Fachsemesters. Hintergrund dieser Aufteilung ist (vgl. Leitbild der Lehre: Zielgruppenspezifische Lehre), dass die Studierenden im 2. Fachsemester ihre Semesterabschlussklausuren zum Ende des Vorlesungszeitraums schreiben und daher zeitliche Freiräume eher zu Beginn des Semesters haben. Dagegen schreiben die fortgeschrittenen Studierenden ihre Klausuren in den »Großen Übungen« semesterbegleitend, weshalb sie die Leistungsnachweise meist schon zur Mitte des Semesters erworben haben.
Da die Arbeitsgemeinschaft auf der Idee eines Computer-Supported-Collaborative-Learning (CSCL) beruht, müssen die Studierenden für die praktischen Übungen ein eigenes Notebook oder Tablet mitbringen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf max. 20 Studierende (Kleingruppe), um ein konzentriertes Arbeiten in offener Atmosphäre zu ermöglichen. Zur Veranstaltung gibt es zudem einen (für jedermann offenen) Moodle-Kurs. Dort können die weithin selbsterklärenden Folien eingesehen und die Übungen selbstständig und in Ruhe durchgeführt werden, auch wenn die Arbeitsgemeinschaft nicht besucht wird. Über den Moodle-Kurs war jederzeit Feedback möglich und erwünscht. In diesem Sinne reicht die Arbeitsgemeinschaft als echte virtuelle Lehre über die bloße Präsenzveranstaltung hinaus.