Zum Hauptinhalt springen

Interne Programm- und Konzeptakkreditierung

Sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge sind zum einen mit ihrer Einrichtung (oder im Falle wesentlicher Änderungen) zu akkreditieren (Konzeptakkreditierung). Zum anderen werden laufende Studienprogramme regelmäßig, und zwar alle acht Jahre, einer Akkreditierung unterzogen (Programmakkreditierung) (siehe auch BbgHG § 19(6)). Im Kern soll mit der Akkreditierung gewährleistet und letztlich auch zertifiziert werden, dass in den Studiengängen zentrale Vorgaben auf europäischer, nationaler und Landes- sowie Universitätsebene eingehalten werden; hierzu zählen etwa die European Standard and Guidelines oder die Brandenburgische Studienakkreditierungsverordnung. Darauf aufbauend sollen auch Qualitätsverbesserungen angeregt werden. Es geht also, wie der Wissenschaftsrat formuliert, um die „Erhaltung und Verbesserung von Qualität“ (Wissenschaftsrat 2012, S. 43). Als systemakkreditierte Hochschule ist die Universität Potsdam berechtigt, beide Verfahren – Konzept- und Programmakkreditierung –, die zugleich in der universitären Evaluationssatzung verankert sind, in Eigenregie durchzuführen.

Programmakkreditierung

Der Schwerpunkt des Verfahrens der internen Programmakkreditierung von laufenden Studienprogrammen liegt in der Begutachtung empirischer Befunde zum Studienbetrieb (zum Beispiel aus Studierendenbefragungen oder Hochschulstatistiken). Hierfür fertigt der Bereich Hochschulstudien des ZfQ einen Bericht („Qualitätsprofil“) zum entsprechenden Studienprogramm an und holt drei externe Gutachten aus Wissenschaft, Berufspraxis und studentischer Perspektive ein. Das Qualitätsprofil vereint sowohl Studiengangsevaluation als auch Akkreditierungsbericht. Das heißt, es soll nicht nur über das Studienprogramm informieren und die Einhaltung der Akkreditierungskriterien überprüfen. Daneben sollen mögliche Stärken und Schwächen des Studienprogramms identifiziert und auch Anhaltspunkte zur Weiterentwicklung gegeben werden – letzteres insbesondere hinsichtlich bestimmter Fokusthemen, zu denen sich das Fach Anregungen wünscht.

Schließlich dient das Qualitätsprofil der Internen Akkreditierungskommission als Grundlage für deren Akkreditierungsentscheidung. Die Interne Akkreditierungskommission wird geleitet von der*m Vizepräsident*in für Studium und Lehre und setzt sich zusammen aus den Studiendekan*innen der sechs Fakultäten und drei studentischen Vertreter*innen. Die Akkreditierungskommission fällt die Entscheidung über die Akkreditierung des betreffenden Studienprogramms. Wird eine Akkreditierung unter Auflagen ausgesprochen, sind diese vom Fach innerhalb einer Frist von zwölf Monaten umzusetzen.

Konzeptakkreditierung

Das Verfahren der Internen Konzeptakkreditierung findet Anwendung, wenn für neu zu schaffende Studiengänge bisher lediglich ein Konzept vorliegt oder wenn bestehende Studiengänge so wesentlich geändert werden sollen, dass faktisch ein neuer Studiengang entsteht. Entsprechend dem Charakter eines neuen bzw. wesentlich geänderten Studienprogramms kann auf keine empirischen Befunde zur Studierbarkeit und zur Wirksamkeit der internen Qualitätssicherung zurückgegriffen werden. Die Qualitäts-, Rechts- und Ressourcenprüfung erfolgt in diesen Fällen innerhalb des Prozesses der Studienprogrammentwicklung (siehe hierzu auch die weiteren Hinweise auf den Seiten des ZfQ). Die Akkreditierung bedarf des zustimmenden Beschlusses – ohne oder mit Auflagen bzw. Empfehlungen – der Senatskommission für Lehre und Studium (LSK).