Prüfung (Hausarbeit & Klausur)
Was muss ich tun, wenn ich während meines Schwerpunktbereichsprüfungsverfahrens – bei der HA-Bearbeitung und/oder zum Klausur-Termin – krank werde?
- unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Ausbruch der Krankheit) per Mail bei Frau Dörwaldt melden
- “normale gelbe Krankenschein“ reicht im Zusammenhang mit der Schwerpunktbereichsprüfung NICHT, dafür muss das ärztliches Attest vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden
- in Ausnahmefällen kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden
Wichtig! Gemäß dem Beschluss des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses vom 31. Mai 2017 gilt:
Dauert eine Erkrankung während des Bearbeitungszeitraumes für die SBP-Hausarbeit länger als 14 Tage an, so wird der Prüfungsversuch aus Krankheitsgründen abgebrochen.
Der Anspruch auf den Versuch bleibt erhalten; die Wiederholung des Prüfungsversuches findet in der unmittelbar darauffolgenden SBP-Kampagne statt.
Welche Formalien muss ich für die Hausarbeit einhalten?
- jeder Schwerpunktbereich bzw. Aufgabensteller kann für die Hausarbeit eigene Formalien verlangen, wenn Sie von dem Aufgabensteller Hinweise zu den Formalien erhalten, sollten Sie ausschließlich diesen folgen.
- für den Fall, dass Ihr Prüfer keine eigenen Formalien vorgibt, finden Sie unter "Formulare und Dokumente" allgemeine "Richtlinien zur Anfertigung von Seminararbeiten".
- Vorgaben vom Studienbüro: Deck- und Themenblatt dürfen nicht verändert oder neu erstellt werden
Wann und wie erhalte ich die Ladung?
- Hausarbeitsvortrag:
➔ Die Ladung erfolgt etwa zwei Wochen vor dem Termin – per Mail und Post.
- Klausur:
➔ Die Ladung wird etwa vier Wochen vor dem Termin per Post verschickt.