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Prüfung  (Hausarbeit & Klausur)

Was muss ich tun, wenn ich während meines Schwerpunktbereichsprüfungsverfahrens – bei der HA-Bearbeitung und/oder zum Klausur-Termin – krank werde?

-  unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Ausbruch der Krankheit) per Mail bei Frau Dörwaldt melden 

- “normale gelbe Krankenschein“ reicht im Zusammenhang mit der Schwerpunktbereichsprüfung NICHT, dafür muss das ärztliches Attest vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden

- in Ausnahmefällen kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden

Wichtig! Gemäß dem Beschluss des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses vom 31. Mai 2017 gilt:
Dauert eine Erkrankung während des Bearbeitungszeitraumes für die SBP-Hausarbeit länger als 14 Tage an, so wird der Prüfungsversuch aus Krankheitsgründen abgebrochen.
Der Anspruch auf den Versuch bleibt erhalten; die Wiederholung des Prüfungsversuches findet in der unmittelbar darauffolgenden SBP-Kampagne statt.

Welche Formalien muss ich für die Hausarbeit einhalten?

- jeder Schwerpunktbereich bzw.  Aufgabensteller kann für die Hausarbeit eigene Formalien verlangen, wenn Sie von dem Aufgabensteller Hinweise zu den Formalien erhalten, sollten Sie ausschließlich diesen folgen.

- für den Fall, dass Ihr Prüfer keine eigenen Formalien vorgibt, finden Sie unter "Formulare und Dokumente" allgemeine "Richtlinien zur Anfertigung von Seminararbeiten". 

- Vorgaben vom Studienbüro: Deck- und Themenblatt dürfen nicht  verändert oder neu erstellt werden

Wann und wie erhalte ich die Ladung?

- Hausarbeitsvortrag:
➔ Die Ladung erfolgt etwa zwei Wochen vor dem Termin – per Mail und Post.

- Klausur:
➔ Die Ladung wird etwa vier Wochen vor dem Termin per Post verschickt.