Schwerpunktbereichsprüfung
Abgeschlossen wird das Schwerpunktbereichsstudium durch die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist also Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Neben den nachstehend aufgelisteten Informationen empfielt es sich dringend, die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung der Fakultät zu lesen. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Studienbüros.
Allgemeine Informationen
Verlauf des Prüfungsverfahrens
- Anmeldung (für WS im Juni, für SoSe im November)
- Zulassung
- Ausgabe Hausarbeit
- Abgabe Hausarbeit
- Vorträge
- Klausur
- Bescheid über Gesamtnote
- Einsichtnahme mit Aushändigung Zeugnis
Ausnahme bzw. andere Reihenfolge: "geteiltes Verfahren" (§ 9 Abs. 2 SPB-PO)
Antrag und Zulassung
- Der Antrag auf Zulassung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist innerhalb der Meldefrist auszufüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen im "Studienbüro" einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen dazu finden Sie im Terminkalender.
- Die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus:
- die abgeschlossene Zwischenprüfung,
- den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz
- eines Leistungsnachweises im Schwerpunktbereich (Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB)
Zulassung unter Vorbehalt
Wenn der Leistungsnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsgesuches noch nicht vorliegt, wird abweichend von § 5 Abs. 1 S. 1 SBPO die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorbehalt erteilt.
Der Vorbehalt entfällt, wenn der Leistungsnachweis (oder die Originale der Schwerpunktbereichsübungsklausuren bzw. der Seminararbeit mit Noten) dem "Studienbüro" von dem Studierenden vorgelegt wird. Bleibt der Vorbehalt bestehen, gilt die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung als hinfällig. Der Anspruch auf den ersten Prüfungsversuch bleibt erhalten.
Rücknahme
Eine Rücknahme des Zulassungsgesuches ist gemäß § 6 Abs. 5 SBPO auch bei einer Zulassung unter Vorbehalt nur bis zum Ablauf des 21. Tages nach dem Ende der Meldefrist möglich
Prüfungsbestandteile
Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich entsprechend der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung aus folgenden Prüfungsteilen zusammen:
- eine Hausarbeit mit Vortrag
- eine Klausur
Verhalten im Krankheitsfall
In diesem Falle ist unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Ausbruch der Krankheit) das "Studienbüro" (Frau Dörwaldt) zu informieren! Der “normale gelbe Krankenschein“ reicht im Zusammenhang mit der Schwerpunktbereichsprüfung NICHT aus! Für die Bescheinigung der vorübergehenden Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gibt es – im "Studienbüro" – ein dafür vorgesehenes Formblatt. In Ausnahmefällen kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.
Gemäß dem Beschluss des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses vom 31. Mai 2017 gilt:
Dauert eine Erkrankung während des Bearbeitungszeitraumes für die SBP-Hausarbeit länger als 14 Tage an, so wird der Prüfungsversuch aus Krankheitsgründen abgebrochen. Der Anspruch auf den Versuch bleibt erhalten; die Wiederholung des Prüfungsversuches findet in der unmittelbar darauffolgenden SBP-Kampagne statt.
Informationen zur Hausarbeit mit Vortrag
Formalia
Jeder Schwerpunktbereich bzw. Aufgabensteller kann für die Hausarbeit eigene Formalien verlangen. Wenn Sie von dem Aufgabensteller Hinweise zu den Formalien erhalten, sollten Sie ausschließlich diesen folgen.
Für den Fall, dass Ihr Prüfer keine eigenen Formalien vorgibt, finden Sie unter "Formulare und Dokumente" allgemeine "Richtlinien zur Anfertigung von Seminararbeiten".
Einreichung
Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen und als Druckversion und in elektronischer Form (USB-Stick) abzugeben.
Die Fristen zur Abgabe entnehmen Sie bitte dem Terminkalender. Die Abgabe der SBP-Hausarbeit ist ausschließlich auf dem Postweg möglich.
Bitte senden Sie Ihre SBP-Hausarbeit – am besten per Einschreiben – an folgende Adresse:
Universität Potsdam
Juristische Fakultät
Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten z.Hd. Frau Elisa Dörwaldt
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam
Vortrag
Der Vortrag sollte aus einer eigenständigen, zusammenfassenden Übersicht bestehen und das Ergebnis Ihrer Arbeit präsentieren.
An den Vortrag schließt sich eine Diskussion an. Vortrag und Diskussion dauern je ca. 15 Minuten.
Informationen zur Klausur
Zugelassene Hilfsmittel
Für alle Klausuren:
- Habersack, Deutsche Gesetze (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomos-Texte
- Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband), alternativ Nomostexte
- Nomos Landesrecht Brandenburg
Zusätzlich (für die Schwerpunktbereichsprüfung nach der "alten" Studienordnung):
- SPB 1 "Litigation" :
- Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- wahlweise (anstatt Habersack) Nomos: Zivilrecht: Wirtschaftsrecht
- SPB 2 "Transnationales Zivilrecht"
- Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- SPB 3 "Medien- und Wirtschaftsrecht":
- Fechner/Mayer, Medienrecht
- SPB 5 "Wirtschafts-, Steuer und Umweltstrafrecht":
- NWB-Steuergesetze oder Aktuelle Steuertexte aus dem Beck-Verlag
- SPB 7 "Internationales Recht":
- Sartorius II, Internationale Verträge, Europarecht ODER Tomuschat, Völkerrecht (Nomos)
Zusätzlich (für die Schwerpunktbereichsprüfung nach der "neuen" Studienordnung):
- SPB 1 Internationales Zivilverfahrensrecht
Information folgt - SPB 2 Internationales Privatrecht
Information folgt - SPB 3 Geistiges Eigentum - Digitalisierung - Wettbewerb
Becksche Textsammlung BGB
Becksche Textsammlung Europa-Recht
Becksche Textsammlung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Becksche Textsammlung Urheber- und Verlagsrecht
Becksche Textsammlung Patent- und Designrecht
Textsammlung Datenschutzrecht: DatSchR - SPB 4 Medienrecht
Information folgt - SPB 5 Gesellschafts- und Steuerrecht
Aktuelle Steuertexte - Beck'sche Textausgabe (Beck-Verlag)
oder
Wichtige Steuergesetze - Textausgabe (nwb-Verlag) - SPB 6 Medien-, Wirtschafts- und europäisches Strafrecht
Information folgt - SPB 7 Staat - Wirtschaft - Kommunales
keine zusätzlichen Hilfsmittel zugelassen - SPB 8 Internationales Recht
- Sartorius II, Internationale Verträge, Europarecht ODER Tomuschat, Völkerrecht (Nomos)
- SPB 9 Geschichte des Rechts
keine zusätzlichen Hilfsmittel zugelassen - SPB 10 Kirchenrecht
Information folgt
Zugelassene Markierungen
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo diese angebracht werden, ist freigestellt.
Es gelten die gleichen Regelungen wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung.