Anträge und Formulare
Studienabschluss / Erhalt des Bachelorzeugnisses
Das Bachelorzeugnis sowie die zugehörigen Abschlussdokumente werden auf Antrag des Studierenden ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 bis 10 Wochen!
Die Zusendung des LL.B.-Zeugnisses erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse!
Eine persönliche Abholung ist möglich, dazu vermerken Sie "persönliche Abholung" bitte auf dem Antrag. Sie werden informiert, sobald das Zeugnis fertig ist.
Für die Beantragung eines Bachelorzeugnisses müssen folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Abschriften* zusammen mit einer einfachen Fotokopie eingereicht werden:
- Nachweis der Fremdsprache (Fremdsprachenschein)
- Nachweis der Schlüsselqualifikation
- Bescheinigung für das Juristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
- Leistungsnachweise im außerjuristischen Profilfach über 18 LP (PULS-Ausdruck) / evtl. Bescheinigung für das außerjuristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
- Bachelorarbeit / Seminarschein
- für den Fall der Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden: Anerkennungsbescheid
Die übrigen Leistungsnachweise liegen dem Studienbüro in der Regel vor.
Bitte beachten Sie, dass mit Ausnahme der Praktika und der Schlüsselqualifikation grundsätzlich nur benotete Scheine anerkannt werden können.
Datum des Abschlusses:
Das Datum des Bachelor-Abschlusses entspricht dem Datum des Zugangs des letzten notwendigen Leistungsnachweises.
Einreichung:
Die Einreichung des Antrages ist per Post oder über unseren Hausbriefkasten (weißer Standbriefkasten) möglich. Für eine persönliche Einreichung nutzen Sie bitte die Sprechzeiten.
Rückgabe:
Originale oder beglaubigte Abschriften werden bei persönlicher Abgabe sofort oder zusammen mit dem LL.B.-Zeugnis per Post zurückgegeben.
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen:
Im Studienbüro werden die Prüfungsakten und die Prüfungsunterlagen bis 18 Monate nach Exmatrikulation aufbewahrt. Wer nach dieser Frist ein Zeugnis ausgestellt haben möchte, hat für das Vorliegen der entsprechenden Leistungen die Darlegungs- und Beweislast.
Praktikum
- Praktikumsbescheinigung zum Modul PM des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft: (PDF 98KB)
Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist , dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten (6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit und angeleitet durch einen Volljuristen).
- Praktikumsbescheinigung zum Modul PF des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft: (PDF 46KB)
Im Umfang von bis zu 6 LP können Leistungen der außerjuristischen Profilfachgruppe auch im Rahmen praktischer Studienzeiten als unbenotete Leistung erworben werden (1 Woche ≙ 1 LP). Das Aufgabenniveau muss mindestens dem Bachelor entsprechen und thematisch zur gewählten Profilfachgruppe passen. Berufsausbildungniveau reicht nicht aus. Praktikumsbericht:
- https://eva-careerservice.uni-potsdam.de/survey-password/5632138e/de.html
Nutzen Sie diesen Link, um einen Praktikumsbericht zu erstellen. Wenn Sie den Praktikumsbericht online vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie einen Link per E-Mail mit dem Link zur Anlage zum Praktikumsbericht. Diese Anlage legen Sie der Koordinationsstelle des Bachelor of Laws (Haus 6, Zimmer 0.04) bitte ausgedruckt vor oder senden das PDF-Dokument per E-Mail an ines.padelt@uni-potsdam.de zu. Loggen Sie sich bitte mit Ihren normalen Uniaccountdaten ein (wie bei Mail-UP). Jeweils ein Praktikumsbericht ist für das juristische Praktikum und für das außerjuristische Praktikum notwendig.
Anerkennung von Leistungen
- Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für den LL.B.-Studiengang
Zusätzlich sind einzureichen: Beglaubigte Nachweise oder Originale und Kopien über die anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen.
LL.B. Deutsch-Französische Studien
- Antrag Verleihung des Grades "Bachelor of Laws - Deutsch-Französische Studien"
Zusätzlich einzureichen: Beachten Sie bitte unten folgendes PDF-Dokument (Informationen zu den Voraussetzungen zur Erlangung des LL.B. und einzureichende Unterlagen, 2 Seiten)! - Informationen zu den Voraussetzungen zur Erlangung des LL.B. und einzureichende Unterlagen
(2 Seiten!) Wer kann unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Unterlagen den LL.B. Deutsch-französische Studien erlangen?
Hinweis:
Für Studierende, die keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Abschriften vorlegen können, werden nur Zeugnisse ausgestellt, wenn die Abschlüsse durch die Université Paris Nanterre bestätigt werden können.
Der Prozess kann durch die Vorlage der Originale bei Frau Padelt beschleunigt werden. Diese werden mit den Zeugnissen an die Studierenden zurückgegeben.