Zum Hauptinhalt springen

Gliederung des Studiums:

Anders als der Studiengang Rechtswissenschaften gliedert sich der LL.B.-Studiengang in verschiedene Module. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums sind Modulleistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten zu erbringen.

Die im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen (Modulprüfungen) sind jedoch in großen Teilen identisch mit den Prüfungsleistungen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die einzelnen Module und die hierfür zu erbringenden Leistungen und geht auf die ggf. bestehenden Unterschiede zum Studiengang Rechtswissenschaften ein. Auf weitergehende Informationen wird verlinkt.


Studiengang RechtswissenschaftenIntegrierter Studiengang LL.B.Leistungs­punkte
1. bis 3. Fachsemester

Grundstudium ("Zwischenprüfung")

Module 
2 Klausuren aus dem Zivilrecht

Z I - BGB Allgemeiner Teil
ZII - BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil
ZIII - Schuldrecht Besonderer Teil I+II

15 LP / Modul
2 Klausuren aus dem Strafrecht

S I - Strafrecht Allgemeiner Teil I
S II - Strafrecht Allgemeiner Teil II
S III - Strafrecht Besonderer Teil I

9 LP / Modul
2 Klausuren aus dem Öffentlichen Recht

Ö I - Staatsrecht I
Ö II - Staatsrecht II
Ö III - Allgemeines Verwaltungsrecht
           (Allg. VerwR oder EuropaR I)

12 LP / Modul

1 Klausur aus dem Grundlagenfach Europäische Rechtsgeschichte

G Grundlagen des Rechts12 LP
  gesamt: 84 LP

 

Bemerkungen:

Die in beiden Studiengängen in den ersten Fachsemstern zu erbringenden Leistungen sind identisch.

Bei den Zwischenprüfungsklausuren/Modulprüfungen handelt es sich jeweils um eine zweistündige Klausur pro Fachsemester/Modul. Es müssen in den drei Hauptrechtsgebieten jeweils zwei der drei Fachsemesterklausuren/Module bestanden werden. Im Grundlagenfach Rechtsgeschichte muss eine der beiden angebotenen Klausuren (Rechtsgeschichte I oder II) erfolgreich absolviert werden.

Ein detaillierter Überblick zu den Zwischenprüfungsklausuren findet sich unter den FAQ zum Studiengang Erste Juristische Prüfung. Die jeweils aktuellen Klausurtermine können hier eingesehen werden.

Die notwendige Anzahl an Klausuren muss zwingend bis zum Ende des 5. Fachsemesters bestanden sein. Andernfalls ist eine Fortsetzung des Studiums in beiden Studiengängen nicht möglich. (Eine Ausnahme hiervon kann bei einem Wechsel von einer anderen Fakultät an die Universität Potsdam bestehen.)

  • Je Fachsemesterklausur/Modulprüfung stehen drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Eine nichtbestandene Fachsemesterklausur/Modulprüfung kann daher zweimal wiederholt werden.
  • Eine im ersten Fachsemester nicht bestandene Klausur/Modulprüfung gilt als „nicht unternommen“, so dass es bei drei Prüfungsversuchen verbleibt.
  • Die Notenverbesserung einer bestandenen Klausur/Modulprüfung ist nicht möglich.

Aber:

Sie können alle drei angebotenen Fachsemesterklausuren/Modulprüfungen je Rechtsgebiet mitschreiben; die beiden besseren Modulprüfungen gehen in die Bachelorendnote ein. Im Grundlagenfach können Sie beide Klausuren (Rechtsgeschichte I und II) mitschreiben. Die bessere Klausur geht in die Bachelorendnote ein. Näheres über die Berechnung der Bachelorendnote finden Sie hier.


Studiengang RechtswissenschaftenIntegrierter Studiengang LL.B.Leistungspunkte
ab dem 4. Fachsemester
HauptstudiumModule 
Übungen für Fortgeschrittene in den drei Hauptrechtsgebieten  
Hausarbeit und Klausur im Bürgerlichen RechtZ IV - Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene18 LP
Hausarbeit und Klausur im StrafrechtS IV - Strafrecht für Fortgeschrittene12 LP
Hausarbeit und Klausur im Öffentlichen RechtÖ IV - Öffentliches Recht für Fortgeschrittene18 LP

 

Bemerkungen:

Die in beiden Studiengängen zu erbringenden Leistungen sind prinzipiell identisch. Eine Frist gibt es – abgesehen von der Höchststudiendauer für den Bachelorstudiengang – nicht. Die Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene ist jedoch erst möglich, wenn die notwendige Anzahl an Zwischenprüfungsklausuren in dem jeweiligen Rechtsgebiet bestanden wurde.

Aber:

Im integrierten Bachelorstudiengang stehen Ihnen anders als im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs im jeweiligen Rechtsgebiet pro Hausarbeit und Klausur jeweils nur drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Ein Nichtbestehen des Moduls führt zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs. Eine endgültig nichtbestandene Klausur kann jedoch durch eine mit mindestens der Note 3,0 bestandene Hausarbeit kompensiert werden und umgekehrt. Eine Beispielrechnung dazu finden Sie hier.

Hinweis:

Jede abgegebene Hausarbeit gilt als Prüfungsversuch für den LL.B. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Damit eine Klausur für den LL.B. berücksichtigt werden kann, muss bei der Klausurabgabe angegeben werden, dass es sich auch um eine Bachelorklausur handeln soll. Dazu ist zwingend erforderlich, dass die Klausur zusammen mit dem Bachelordeckblatt abgegeben wird. An der einmal getroffenen Entscheidung muss sich der Prüfungsteilnehmer festhalten lassen. Eine erfolgreiche, aber vom Studierenden nicht für den LL.B. vorgesehene Klausur, kann daher nicht nachträglich für das jeweilige Modul anerkannt werden.

Das hat keine Auswirkungen auf den Erwerb der „Großen Scheine“ im Rahmen des Jura-Studiums. Diesen erwirbt man auf jeden Fall.

Eine umfassende Erläuterung der derzeit geltenden Prüfungspraxis nebst den Unterschieden in den Studiengängen finden Sie hier.


Studiengang Rechtswissenschaften                                           Integrierter Studiengang LL.B.                        Leistungs­punkte

- Schlüsselqualifikation
- Fachspezifische Fremdsprachenkompetenz

Modul
GK Akademische Grundkompetzenz

insgesamt 6 LP

 

Bemerkungen:

Der Nachweis der Schlüsselqualifikation sowie der Nachweis einer fachspezifischen Fremdsprache ist für den erfolgreichen Abschluss beider Studiengänge erforderlich. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Für die Schlüsselqualifikation genügt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Der Fremdsprachennachweis muss benotet sein.


Studiengang Rechtswissenschaften                                  Integrierter Studiengang LL.B.                             Leistungs­punkte


13 Wochen Praktikum bei einem Volljuristen

PM Praxismodul
6 Wochen Praktikum bei einem Volljuristen


6 LP (unbenotet)
  Insgesamt: 144 LP

 

Bemerkungen:

Das Praktikum unterscheidet sich ausschließlich in der Mindestdauer. Im Übrigen sind die Anforderungen identisch zum juristischen Pflichtpraktikum (siehe hier).

Das Praktikum ist daher insbesondere ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren und setzt die Betreuung durch einen Volljuristen voraus. Es kann bei einer oder mehreren Stellen absolviert werden. Eine Vorlage für eine vom Praktikumsgeber auszustellende Praktikumsbescheinigung findet sich hier.

Für eines der besuchten juristischen Praktika ist ein Praktikumsbericht notwendig. Der Praktikumsbericht ist ein elektronischer Fragebogen und wird online ausgefüllt. Wenn Sie den Praktikumsbericht online vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie einen Link per E-Mail mit dem Link zur Anlage zum Praktikumsbericht. Diese Anlage legen Sie der Koordinationsstelle des Bachelor of Laws (Haus 6, Zimmer 0.06) bitte ausgedruckt vor oder senden das PDF-Dokument per E-Mail an ines.padelt@uni-potsdam.de zu. Loggen Sie sich bitte mit Ihren normalen Uniaccountdaten ein (wie bei Mail-UP).


Achtung:

Für alle Studierenden im integrierten Bachelorstudiengang im Fach Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam, die ihr Stu-
dium nach dem 1. Oktober 2022 aufnehmen, gilt eine neue LL.B.-Ordnung (siehe Studien- und Prüfungsordnungen und Satzungsänderung vom 26.01.2022).

Die Module BA und PF werden zu

  • Modul SP - Schwerpunktbereich
  • Modul PF - Profilfachgruppe und
  • Bachelorarbeit.

Um die weiteren für Sie nötigen Module auf dieser Internetseite einzusehen, müssen Sie daher nachfolgend eine Auswahl treffen:

blauer Pfeil nach links

Zu dem Modul BA und dem Modul PF

Betrifft alle Studierenden, die bereits vor dem Wintersemester 2022/2023 im LL.B.-Studiengang immatrikuliert waren.

blauer Pfeil

Zu dem Modul SP, dem Modul PF und der Bachelorarbeit

Betrifft alle Studierenden (insbesondere Hochschulwechsler), die seit dem 1. Oktober 2022 im LL.B.-Studiengang immatrikuliert sind.