Diplom-Juristin / Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und der Ersten juristischen Prüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg verleiht Ihnen die Juristische Fakultät der Universität Potsdam auf Antrag den Titel »Diplom-Juristin« bzw. »Diplom-Jurist« (Dipl.-Jur.).
Beachten Sie, dass der Titel eine gesonderte Verleihung voraussetzt und nicht automatisch nach der Prüfung vor dem GJPA bzw. der Schwerpunktbereichsprüfung geführt werden darf.
Rechtsgrundlage und Antrag
- Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades »Diplom-Juristin« bzw. »Diplom-Jurist«
(Studienabschluss ab 1.1.2012)
- Antrag Diplom-Jurist (PDF 147KB)
Bitte übersenden Sie den Antrag nebst Unterlagen an die folgende Anschrift:
Universität Potsdam
Juristische Fakultät
Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
= Antrag Dipl.-Jur. =
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Alternativ können Sie die Antragsunterlagen im Briefkasten des Studienbüros einwerfen oder im Sekretariat des Studienbüros abgeben.
Ansprechpartnerin: siehe Kontaktseite.