Zum Hauptinhalt springen

Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Ergänzung der jeweiligen Vorlesungsveranstaltung. Sie ermöglichen neben der Wissensvertiefung des bisher Erlernten insbesondere auch die Vermittlung rechtswissenschaftlicher Arbeitsmethoden für die Klausurbearbeitung und deren Anwendung. Durch eine kleinere Gruppenstärke wird eine angenehme, zur aktiven Mitarbeit anregende Lernatmosphäre geschaffen.

Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2025

Die Übersicht der Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier.

Die Einschreibung in die Arbeitsgemeinschaften beginnt für das zweite Fachsemester am 31. März um 10 Uhr sowie für alle anderen Arbeitsgemeinschaften am 26. März um 10 Uhr und findet über Moodle statt.