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Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) mit integriertem Bachelor of Laws (LL.B.) an der Universität Potsdam

Seit dem Wintersemester 2013/2014 ist es möglich, den grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) mit einem integrierten Bachelorstudiengang zu absolvieren. Dieser allgemeinbildende juristische Bachelorstudiengang wird mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) beendet.

I. Warum ein LL.B.?

Die klassische Juristenausbildung zum Volljuristen zielt vor allem auf die „Befähigung zum Richteramt“ und auf den Anwaltsberuf ab, obwohl das nicht alle Jurastudentinnen und Jurastudenten anstreben. Auch Wirtschaft und Industrie verlangen nach gut ausgebildeten Juristen, die sich früh in der Praxis betätigen und spezialisieren wollen. Bereits nach dem 6. Semester kann mit dem LL. B. nun ein erster berufsqualifizierender Abschluss erfolgen. Die Weiterqualifikation ist im klassischen Staatsexamensstudiengang oder durch einen Masterstudiengang/Magisterstudiengang, der zum Master of Laws/Magister Legum führt, im In- oder Ausland möglich. Der Weg zum klassischen Volljuristen steht den Studierenden nach der 1. Juristischen Prüfung und dem Referendariat offen. Man kann in Potsdam also wie bisher allein die 1. Juristische Prüfung anstreben, diese mit einem LL.B.-Abschluss kombinieren oder nach Erreichen des LL.B. die Universität verlassen bzw. einen Masterabschluss anschließen. Das Motto ist nicht „entweder – oder“, sondern „sowohl – als auch“!

II. Einschreibung zum LL.B.?

Die Einschreibung zum LL.B. erfolgt durch die Einschreibung zum Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung. Mit der Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaft ist auch die Zulassung für den integrierten Bachelorstudiengang verbunden. Die Immatrikulation erfolgt sodann für beide Studiengänge:

  • Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) und
  • Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft (Bachelor of Laws, LL. B.)

Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang kann mit der Immatrikulation oder im Rahmen der Rückmeldung bis zum Ende des 6. Fachsemesters einmalig und isoliert widerrufen werden. Von diesem Zeitpunkt an sind Sie nur noch im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) immatrikuliert. Nach dem Widerruf der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang ist eine spätere Rückkehr in den Bachelorstudiengang ausgeschlossen. Tipp: Da die Rückkehr nach dem Widerruf ausgeschlossen ist, sollten Sie sich den Widerruf genau überlegen. Treffen Sie diese Entscheidung nicht sofort, sondern berücksichtigen Sie dabei auch hinzugewonnene Studienerfahrungen. Eine besondere Regelung gilt für Studierende des Deutsch-französischen Studiengangs. Sie erwerben den LL.B. automatisch mit dem Abschluss der „Licence“ an der Université Paris Nanterre.

III. Studienbeginn

Die Aufnahme des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam ist für das 1. Fachsemester stets zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen zu Fristen und Verfahren zur Bewerbung und Immatrikulation finden Sie unter hier.

IV. Studienwechsel

Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) an einer anderen Universität zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, können im Fall der Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam das Bachelor of Laws-Studium aufnehmen, wenn sie das elfte Fachsemester noch nicht beendet haben.

V. Nicht bestandene Erste juristische Prüfung/Abgeschlossenes Studium

Wer die Erste juristische Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder sein Studium zur Ersten juristischen Prüfung bereits erfolgreich beendet hat, kann den LL.B. an der Uni Potsdam nicht erwerben. Wer nach dem Erwerb des LL.B. die Erste juristische Prüfung endgültig nicht bestanden hat, behält den LL.B.

VI. LL.B. und Dipl.-Jur.

Die Möglichkeit, für ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft mit einer Ersten juristischen Prüfung den Grad eines Diplomjuristen verliehen zu bekommen besteht auch dann, wenn vorher der LL.B. erworben wurde.

VII. Studienempfehlung!

Wir empfehlen, den LL.B. zu erwerben. Damit erhalten Studierende mit dem geringen Mehraufwand der Bachelorarbeit und der außerjuristischen Profilfächer einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

VIII. Weitere Fragen:

Ansprechstellen für Fragen rund um das Bachelorstudium sind die Studiengangskoordinatorin des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft, das Studienbüro der Juristischen Fakultät sowie die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam! Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu Auswirkungen auf BAföG-Ansprüche sowie weitere soziale Leistungen.

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