Übungen für Fortgeschrittene
Abholung der Leistungsnachweise der Übung für Fortgeschrittene
Erworbene Scheine können Sie bei Frau Dörwaldt in der Sprechzeit abholen. (akutelle Informationen über die Sprechzeiten erhalten Sie auf der Seite vom Studienbüro)
persönliche Sprechzeit:
Montag, 13 - 15 Uhr;
Donnerstag, 10 - 12 Uhr
Die Leistungsnachweise werden erst nach dem Bestehen einer Klausur und einer Hausarbeit, die in einem zusammenhängenden Semester sind, ausgestellt. Wichtig! Erst wenn alle drei Klausuren im Semester vorbei sind, werden die Scheine erstellt.
WICHTIG ! Nicht abgeholte Klausuren der Fortgeschrittenenübung werden nach einem Semester vernichtet.
Studierende, die die Zwischenprüfung noch nicht bestanden haben, aber bereits mit der Großen Übung anfangen möchten (ab 3. FS), können dies machen. Dies gilt somit unabhängig davon, ob man die zwei Klausuren in dem jeweiligen Rechtsgebiet schon bestanden hat. Sie erhalten die Scheine jedoch erst, sobald Sie die Zwischenprüfung bestanden haben.
Hausarbeiten
Die Hausarbeiten werden in den unten stehenden Moodle-Kursen veröffentlicht.
Bitte füllen Sie das Deckblatt vollständig aus.
Die Hausarbeit kann nur per PDF in den unten stehenden Moodle-Kursen fristwahrend abgegeben werden.
Ausgedruckte oder per Mail zugesandte Hausarbeiten werden nicht akzeptiert.
Die Kernbearbeitungszeit beträgt grundsätzlich vier Wochen. Zeiten kurzfristiger Erkrankung sind in die Bearbeitungszeit von sechs Wochen eingeschlossen und begründen somit keine Verlängerung.
Gebiet | Dozent | Ausgabe | Abgabe | Moodle-Kurs |
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Bürgerliches Recht | Prof. Dr. C. Meinert | 23.07.2024 | 03.09.2024 | zum Moodlekurs |
Strafrecht | Prof. Dr. J. Geneuss | 22.07.2024 | 02.09.2024 | zum Moodlekurs |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Ch. Bickenbach | 22.07.2024 | 02.09.2024 | zum Moodlekurs |
Achtung: Die Termine dienen der ersten Orientierung und sind nicht verbindlich. Sie konkreten Ausgabe- und Abgabetermine werden von der hausarbeitsstellenden Lehrstühlen verbindlich festgelegt.
Klausuren
Die Termine der Klausuren finden Sie in den Terminplänen der Fortgeschrittenenübung auf den unter "Hausarbeiten" verlinkten Moodle-Kursen.
Interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen
Die Zulassung zu den Schlüselqualifikationen sind bereits erfolgt.
Die angebotenen Schlüsselqualifikationen im Wintersemester 2024/2025 entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ab 01.10. bis einschließlich 09.10.2024 online über PULS. Die Zulassung der Schlüsselqualifkationen erfolgt am 10.10.2024. Falls nach dem 10.10.2024 in den Schlüsselqualifikationen Plätze verfügbar sind, werden Sie noch zugelassen. Sofern Sie zugelassen worden sind, bekommen SIe auf Ihre Universitäts Email eine separate Nachricht.
Hinweis: Die Teilnehmerzahlen pro Veranstaltung sind begrenzt. Die Begrenzungen entnehmen Sie der Bemerkungsspalte im Vorlesungsverzeichnis. Bei der Zulassung werden vorrangig Studierende der höheren Fachsemester berücksichtigt.
Fachspezifische Fremdsprache
Gegenstand des Fächerkanons des Deutschen Richtergesetzes ist auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung. Von einem in der Europäischen Union tätigen Juristen wird erwartet, dass er neben den dazugehörigen Fremdsprachenkenntnissen auch mit den Grundzügen der Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedsländer vertraut ist.
Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESSKO) der Universität Potsdam bietet daher in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät verschiedene rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkurse an, die nach gesonderter Prüfung mit dem mit dem Hochschul-Fremdsprachenzertifikat UniCERT mindestens der Stufe II abschließen. Folgende fachspezifische Fremdsprachenkurse werden angeboten:
Englisch für Studierende der Rechtswissenschaft
Französisch für Studierende der Rechtswissenschaft
Für beide Kurse sind vorherige Einstufungstests nötig.
Praktika
Das Praktikum, das grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden muss, dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es kann bei einer oder mehreren Stellen abgeleistet werden (s. Ziff. 2).
Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist gem. § 2 Abs. 2 JAO 2003, dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg