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Schwerpunktbereich

Eine Gruppe von Studierenden sitzt in einem Hörsaal.
Foto: Matthias Friel

Zur Erlangung des Ersten Staatsexamens ist neben der staatlichen Pflichtfachprüfung auch eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erforderlich. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung absolvieren Sie zuvor das Schwerpunktbereichsstudium. Für das Schwerpunktbereichsstudium bedarf es keiner Anmeldung. Für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist Frau Dörwaldt im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten  zuständig.

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam bietet derzeit neun, ab Oktober 2023 elf Schwerpunktbereiche an. Um hiervon einen auszuwählen, stellen wir Ihnen unter „Schwerpunktbereichsstudium“ die verschiedenen Bereiche vor. Die Voraussetzungen, Formalitäten und Fristen finden Sie unter „Schwerpunktbereichsprüfung“.

Einen Überblick über die Unterschiede zur Schwerpunktbereichsprüfung nach der alten und neuen Studienordnung finden Sie hier.

Das Schwerpunktbereichsstudium und die Schwerpunktbereichsprüfung können sowohl vor als auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) absolviert werden. Üblicherweise wird die Schwerpunktbereichsprüfung aber vor der Pflichtfachprüfung abgelegt, meistens schon im sechsten oder siebten Semester.

Einen allgemeinen organisatorischen Überblick erhalten Sie durch folgendes Video:
Achten Sie bitte darauf, dass die im Video erwähnten Schwerpunktbereiche der Studienordnung entstammen, die nur bis Oktober 2023 gültig ist.

Dieses Video vom April 2021 bietet alle wichtigen Informationen rund um die Themen Schwerpunktbereichsprüfung und Schwerpunktbereichsstudium an der Juristischen Fakultät.

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Ansprechperson

Für organisatorische Fragen

 

Universität Potsdam
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 6 Raum 0.07

 

Sprechzeiten
persönlich:
Montag, 13 - 15 Uhr;
Donnerstag, 10 - 12 Uhr

per Telefon:
Dienstag, 10 - 11 Uhr

Für inhaltliche Fragen zu Ihrem Schwerpunkt besuchen Sie bitte die jeweilige Website des SPB