Erste juristische Prüfung
Freiversuch
In welchem zeitlichen Verhältnis stehen Schwerpunktbereichsprüfung und Freiversuch zueinander?
Melden Sie sich bis zum Ende des 8. Fachsemesters zur nächsten Kampagne (im 9. Fachsemester) für die Staatliche Pflichtfachprüfung an, handelt es sich um einen Freiversuch (§ 13 Abs. 1 BbgJAO).
Wenn Sie die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung vollständig abgeschlossen haben, verlängert sich die Frist für den Freiversuch um ein Fachsemester (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 BbgJAO). In diesem Fall erfolgt die Anmeldung erst am Ende des 9.Fachsemesters für die Kampagne im 10. Fachsemester.
Werden Corona-Semester beim Freiversuch berücksichtigt?
Diese Frage kann nur das Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) verbindlich beantworten.
Das Studien- und Prüfungsbüro der Universität darf hierzu keine Auskunft erteilen.
Kann man die Staatliche Pflichtfachprüfung auch VOR der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren?
Ja, man kann, allerdings ist diese Reihenfolge in der Regel mit einer gewissen "Koordinierungs- und Zeitnot" verbunden und wird – solange der Freiversuch im Rahmen des Möglichen ist – aus folgendem Grund nicht empfohlen: Der Freiversuch ist nicht nur ein zusätzlicher – dritter – Versuch, sondern er birgt auch eine "Verbesserungsmöglichkeit" in sich; dieser Verbesserungsversuch muss spätestens in einem Jahr nach dem Freiversuch unternommen werden, sonst verfällt er. Um für die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuchs geladen zu werden, benötigt man den Nachweis über die bestandene Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (§ 14 Abs. 1 S. 3 BbgJAO)! Dies ist ein Hauptgrund, weshalb die überwiegende Mehrheit unserer Studierenden die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung VOR der Staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert. Wenn der Freiversuch allerdings außer Reichweite gelangt ist, ist die Reihenfolge unerheblich.
Was kann ich tun, wenn sich der Termin meiner mündlichen Pflichtfachprüfung mit dem Bearbeitungszeitraum für die Schwerpunktbereichsprüfungs-Hausarbeit überschneidet?
In diesem Falle kann man von einer Ausnahme-Regelung des SPB-Prüfungsausschusses profitieren, nach der die terminliche Überschneidung individuell koordiniert wird – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man – nach vorangegangenem Beratungsgespräch im “Studienbüro“ (bei Frau Dörwaldt) – rechtzeitig beim GJPA einen ANTRAG AUF FRÜHE MÜNDLICHE PRÜFUNG gestellt hat.
Wie setzt sich die Erste Juristische Prüfung zusammen?
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30 % | Staatliche Pflichtfachprüfung 70 % | |
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Bestandteile | Hausarbeit in Form eines wissenschaftlichen Aufsatzes | |
Vortrag mit Diskussion | mündliche Prüfung | |
Klausur | ||
Gegenstand | gewählter Schwerpunktbereich | Pflichtfächer |
Zuständigkeit | Universität / Fakultät | Gemeinsames Justizprüfungamt der Länder Berlin und Brandenburg |
Muss ich während des Absolvierens der Staatlichen Pflichtfachprüfung immatrikuliert bleiben?
Man muss nicht, man kann aber. Insbesondere wenn nach bestandenem Freiversuch der Verbesserungsversuch angestrebt wird, wird dringend empfohlen, immatrikuliert zu bleiben, wenn man in Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch an examensvorbereitenden Maßnahmen der Fakultät (Repetitorien, Examensklausurenkurse etc.) teilnehmen möchte.