Die Arbeitsgemeinschaft „Anerkennung“
Im Rahmen des Follow-Up-Prozesses der Metaevaluation 2014 erarbeitete die AG „Anerkennung“ universitätsweit einheitliche Verfahren und Kriterien sowohl für die Anerkennung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen als auch für die Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen.
Akademische Kompetenzen zeichnen sich durch die spezifische Befähigungen zur Anwendung wissenschaftlicher Konzepte auf komplexe Anforderungskontexte, zur wissenschaftlichen Analyse und Reflexion, zur anschlussfähigen Kommunikation von Wissensbeständen, -konzepten und -methoden sowie zur Selbstregulierung und Reflexion des eigenen problemlösungs- und erkenntnisgeleiteten Handelns aus.
Der Leitfaden zur Anerkennung in- und ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen und der Leitfaden zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium wurden vom Senat verabschiedet und stehen zum Download im PDF-Format bereit:
Leitfaden zur Anerkennung in- und ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen
Leitfaden zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
Warum ist die Anerkennung von Kompetenzen wichtig, die vor oder während eines Studiums in Deutschland oder im Ausland erlangt wurden?
Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union wurden für die Jahre 2000 – 2010 die Lissabon-Strategie und für die darauffolgende Dekade das Programm Europa 2020 auf europäischer Ebene verabschiedet. Beide Agenden sehen in der Förderung von Forschung und Entwicklung sowie von Hochschulbildung und lebenslangem Lernen einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Initiativen. Zu den vorrangigen Maßnahmen für eine Strategie für lebenslanges Lernen gehört unter anderem „die Anerkennung von Diplomen und formalen Nachweisen sowie von nicht-formaler und informeller Bildung, so dass alle Formen des Lernens Anerkennung finden.“2007 hat Deutschland die Konvention von Lissabon (1997) ratifiziert und in Bundesgesetz überführt. Damit sind deutsche Hochschulen zur Anerkennung von akademischen Qualifikationen im europäischen Hochschulbereich verpflichtet.
Konvention von Lissabon
„Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“
- völkerrechtlicher Vertrag, der vom Europarat und der UNESCO 1997 ausgearbeitet, von 55 Staaten unterzeichnet und von 53 Staaten ratifiziert wurde,
- in Deutschland wurde er 2007 ratifiziert und in ein Bundesgesetz überführt,
- enthält verbindliche Regelungen hinsichtlich
- der Anerkennung von Qualifikationen, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen,
- der Anerkennung von Studienzeiten und der Anerkennung von abgeschlossenen Hochschulqualifikationen.
Mit der Einführung transparenter und verbindlicher Verfahren zur Anrechnung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen erfüllt die Universität Potsdam nicht nur die Prinzipien der Lissabon-Konvention (wie der Beweislastumkehr, dem Konzept des wesentlichen Unterschieds, der Begründungspflicht der Ablehnung und dem Widerspruchsrecht). Indem die Universität Potsdam die Voraussetzungen für das learning abroad von Potsdamer und ausländischen Studierenden bereitstellt, leistet sie auch einen Beitrag zu ihrem eigenen Internationalisierungsprozess. (Internationalisierungsstrategie der Universität Potsdam)
Die Anerkennung von außerhochschulischen Kompetenzen – die z.B. vor der Aufnahme eines Hochschulstudiums während einer Berufsausbildung, in einer beruflichen Tätigkeit, in Weiter- oder Fortbildungen sowie durch Engagement in zivilgesellschaftlichen Vereinigungen erlangt wurden – ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für das lebenslange Lernen eines jeden Einzelnen. Die Verknüpfung unterschiedlicher Lernorte (wie berufliche Ausbildung, Fortbildungen und zivilgesellschaftliches Lernen) durch verbindliche Anerkennungsverfahren, ermöglicht die Entfaltung unterschiedlicher Potenziale von Individuen und deren Förderung in akademische Institutionen. Mit der Einführung qualitätsgesicherter Verfahren zur Anerkennung praktischer Kompetenzen können an der Universität Potsdam für beruflich Qualifizierte Studienzeiten durch bereits vorhandene Qualifikationen verkürzt, Kosten gespart und insgesamt die Aufnahme eines Studiums für diese Zielgruppe erleichtert werden.
In Deutschland haben seit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) 2009 zur Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne Abitur und Fachhochschulreife die Bundesländer die Empfehlungen der KMK umgesetzt und ihre entsprechenden rechtlichen Regelungen vereinheitlicht. Verschiedene Initiativen von Bund und Ländern (z.B. ANKOM 2005-2014 und „Aufstieg durch Bildung“ 2011-2020) fördern zudem die Entwicklung von unterstützenden Maßnahmen zum Studieneinstieg für beruflich Qualifizierte. Zu deren übergreifenden Zielen gehören neben der verbesserten Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die Sicherung des Fachkräfteangebots, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium.
Wie werden an der Universität Potsdam einheitliche Anerkennungsverfahren implementiert?
2014 wurden die fakultätsspezifisch entwickelten Verfahren der Qualitätssicherung im Rahmen der Metaevaluation von externen Gutachterinnen und Gutachtern begutachtet.
Zur Umsetzung der Empfehlungen der externen Gutachterinnen und Gutachtern wurde die Arbeitsgemeinschaft „Anerkennung“ gegründet, die vom Vizepräsidenten für Lehre und Studium geleitet wurde und sich aus Vertretern der Fakultäten (Prüfungsausschussvorsitzende bzw. -mitglieder, Qualitätsmanager, Studiendekane), des Dezernats für Prüfungs- und Studienangelegenheiten (Dezernentin, Referentin für studentische Rechtsangelegenheiten, Akademisches Auslandsamt), der Vizepräsidentin für Internationales und studentischen Vertretern zusammensetzte. Inhaltlich und organisatorisch wurde die AG vom ZfQ koordiniert. Zu spezifischen Themen wurden auch externe Experten (z.B. der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)) eingeladen und konsultiert.
Am Ende des Prozesses wurde im September 2016 hochschuleinheitliche Kriterien für die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Leistungen sowie für außerhochschulische Leistungen festgelegt und hochschulweit einheitliche Verfahren implementiert werden. Die Kriterien und Verfahren werden nun stetig weiterentwickelt.
Die Ziele der AG waren:
1. Wohlwollende Anerkennungskultur etablieren: klare Verfahren, gut erreichbare Ansprechpartner und großzügige Anerkennungspraxis,
2. Problembewusstsein schaffen: Bewusstmachung der Notwendigkeit von einheitlichen Verfahren und Kriterien bei allen Beteiligten, Rechtskenntnis verbessern,
3. Transparenz herstellen: Erarbeitung von Kriterien für die Anrechnung, Benennung von Ansprechpartnern, Festlegung von Fristen und Definition standardisierter Verfahren der Anerkennung, Vergleichbarkeit erhöhen,
4. Verbindlichkeit herstellen : Handbuch und Internetinformationen erarbeiten und bereitstellen, Sicherung und Überprüfung der Ergebnisse durch Qualitätsmanagement,
5. Verlässlichkeit schaffen: Dokumentation der Anerkennungen und Veröffentlichung beispielhafter Entscheidungen,
6. Rationalität ermöglichen: Entscheidungen sollen nachvollziehbar und Begründungen verständlich sein, Mittel und Verfahren vermeiden Doppel-Arbeit,
7. Mobilität fördern: Auslandsaufenthalte der Studierenden fördern und erhöhen, Eröffnung von Spielräumen und Eigengestaltung des Studiums für Studierende,
8. Vernetzung ermöglichen: zuständige Stellen sind untereinander im Austausch, Zuständigkeiten sind klar aufgeteilt,
Neuregelung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte auf der Bundes- und Landesebene
2002 Anrechnungsbeschluss I der Kulturministerkonferenz (KMK)
- regelt, dass außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten“ im „Rahmen einer - ggf. auch pauschalisierten – Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet“ werden können,
- Begrenzung der Anrechnung auf fünfzig Prozent der im Studiengang zu erwerbenden Leistungspunkte,
2008 Anrechnungsbeschluss II der KMK
- Hochschulen sind verpflichtet, von den bestehenden Möglichkeiten der Anrechnung Gebrauch zu machen und Verfahren und Kriterien für die Anrechnung (…) in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln,
2009 KMK-Beschluss zur Neuregelung des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- neben einem Meisterabschluss oder einem sonstigen hochqualifizierten Fortbildungsabschluss sind weitere Qualifikationen genannt worden, die nicht mehr wie bisher zu einer fachgebundenen, sondern nun zu einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung führen,
2010 Aufnahme einer Verpflichtung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen in die ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
- Konkretisierung: außerhochschulische Leistungen sind bei nachgewiesener Gleichwertigkeit anzurechnen,
- erstreckt sich auf alle außerhochschulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten -> keine Einschränkungen der Art der Kompetenzen,
- seit 01.01.2015 wird das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung (…) von den Akkreditierungsagenturen beauflagt,
- Auflagen auch, wenn zwar Regelungen vorhanden sind, diese aber ausschließen, dass die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte via Anrechnung erreicht werden kann,
2014 Neuregelung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG)
- Im April 2014 sind die Empfehlungen der KMK von 2009 im Brandenburgischen Hochschulgesetz umgesetzt worden.
Links zum Thema
- AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium
- Informationsseite für Studieninteressierte und Studierende