Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Potsdam
Der Senat der Universität Potsdam hat am 21. September 2022 eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, (Cyber-)Mobbing und (Cyber-)Stalking (Antidiskriminierungsrichtlinie) verabschiedet. Mit ihr wird der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergänzt. Hochschulangehörige aller Statusgruppen der Universität Potsdam können sich im Fall einer Diskriminierung aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, der sozialen Herkunft oder des sozialen Status, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, des Familienstandes, der Reproduktions- und Sorgearbeit oder der äußeren Erscheinung bei der Beschwerdestelle der Universität Potsdam beschweren. Die Antidiskriminierungsrichtlinie regelt das Beschwerdeverfahren sowie Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten im Diskriminierungsfall.
Die Beschwerdestelle wird aktuell eingerichtet. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kürze hier.