Promovieren
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Verliehen wird an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Titel Dr. rer. pol.
Promotions- und Habilitationsbeauftragte
Die Promotions- und Habilitationsbeauftragte berät in Fragen rund um die Promotion und Habilitation und begleitet bei allen administrativen Schritt von Zulassung bis hin zur Disputation. Des Weiteren bereitet sie inhaltlich die Sitzungen des Promotionsausschuss vor, verfasst Statistiken im Bereich Promotion und Habilitation und ist an der Qualitätsicherung und -kontrolle beteiligt.
Ombudsperson
Die Ombudsperson steht als unabhängiger, vertraulicher und neutraler Ansprechpartner für alle Ratsuchenden zur Verfügung. Die Ombudsperson berät, unterstützt und vermittelt bei Konflikten während der Promotion sowie bei Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Ombudsperson ist der Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere Informationen zum Promotionsausschuss finden Sie hier
Das Promotionsverfahren
Schritt 1: Interesse an einer Promotion
Sie möchten gerne promovieren?
Als ersten Schritt auf dem Weg zur Promotion suchen Sie sich für Ihr Forschungsinteresse eine:en Erstbetreuer:in.
Eine Übersicht über mögliche Betreuer:innen der Fakultät finden Sie hier.
Identifizieren Sie Professorinnen oder Professoren, die auf Ihrem gewünschten Fachgebiet forschen und die Ihre Dissertation betreuen können.
Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihr Interesse an einer Promotion zu bekunden und führen Sie evtl. erste Gespräche.
Laut Promotionsordnung werden zwei Betreuungspersonen benötigt. Sollten Sie zu Beginn nur eine gefunden haben, so kann die Zweitbetreuung innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.
In der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist die Promotionsordnung maßgeblich für alle Aspekte des Promotionsprozesses.
Diese regelt umfassend beispielsweise die Zulassungsvoraussetzungen, die Betreuung, die Begutachtung, sowie den Ablauf des gesamten Promotionsverfahrens.
Schritt 2: Zulassung als Promovend:in
Um zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie:
- einen Abschluss in einem Hauptfach der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften (Master, Diplom, Magister oder 1. Staatsprüfung Lehramt Gymnasien) vorweisen,
- oder ein gleichwertiges wissenschaftliches Studium (mindestens 8 Semester) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben,
- mindestens die Note „gut“ vorweisen,
- sowie nach §4 der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam für die Promotion zur Doktorin bzw. zum Doktor vom 10. Juli 2013 zwei Betreuer:innen vorweisen
Zulassung:
1. Wenn Sie zwei Betreuer:innen für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, tragen Sie sich zunächst in die Promotionsdatenbank ein. Die Datenerhebung erfolgt gemäß dem Hochschulstatistikgesetz.
2. Dann senden Sie Ihre Zulassungsunterlagen (siehe unten) an:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation –
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Zu Ihrer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht (Formular kann nach dem Eintrag in die Promotionsdatenbank ausgedruckt werden)
- unterschriebene Betreuungsvereinbarung im Original (Formular kann nach dem Eintrag in die Promotionsdatenbank ausgedruckt werden)
- Je eine amtlich beglaubigte Kopie der Masterurkunde und des Masterzeugnisses (oder Diplom)
- Erklärung, dass Sie sich nicht in einem anderen Promotionsverfahren befinden und/oder ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden haben.
- Einen unterschriebenen Lebenslauf
Schritt 3: Immatrikulation als Promotionsstudent:in (obligatorisch)
Immatrikulation als Promotionsstudent:in (neu!)
Nach erfolgreicher Zulassung zum/zur Promovend*in können Sie sich als Promotionsstudent*in an der Universität Potsdam immatrikulieren.
Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz vom 9. April 2024 ( § 32 Abs. 6 S. 2) müssen sich alle Promovierenden immatrikulieren, sofern sie nicht in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule stehen oder wegen einer Berufstätigkeit außerhalb der Hochschule oder aus anderen Gründen auf die Einschreibung verzichten.
Hauptberuflich ist die Tätigkeit, wenn die Arbeitszeit oder der Umfang der Dienstaufgaben mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit oder die Hälfte des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals beträgt (§ 60 Abs. 1 S. 2 )
Die Immatrikulation nimmt das Studierendensekretariat vor.
Die Immatrikulation für Promovierende, die bisher nicht an der Universität Potsdam waren, erfolgt über das Studienplatz-Portal der Universität Potsdam..
Für ehemalige Studierende der Universität Potsdam, die noch einen PULS-Account haben, erfolgt die Antragstellung über ihren PULS-Account (Anträge stellen/Dokumentenupload).
Schritt 4: Einreichung der Dissertation
Sie sind fertig mit Ihrer Dissertation und möchten diese nun einreichen? Dann gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie per E-Mail einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (an Frau Scholz: florence.scholz.1@uni-potsdam.de). Fügen Sie per E-Mail folgende Unterlagen bei:
1. Dissertation als ein pdf inklusive (in Dissertation mit eingebunden)
- einer kurzer Zusammenfassung zum Inhalt, den Forschungszielen und Forschungsmethoden
- die Erklärung der Ko-Autor*innen bei kumulativen Dissertationen
- dieVersicherung und Einverständniserklärung
2. Scan über den Nachweis der Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
3. Scan des unterschriebenen Lebenslaufs
Im Original geben Sie bitte folgende Dokumente ab:
1. vier bzw. fünf* Exemplare der Dissertation (gedruckt, gebunden und mit Seitenzahlen) *Hinweis: bei kumulativen Arbeiten sind fünf Exemplare notwendig, da in der Regel drei Personen begutachten
2. unterschriebener Lebenslauf
3. Nachweis über die Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
4. Bei kumulativen Dissertationen: Erklärung der Ko-Autor*innen
5. ein polizeiliches Führungszeugnis (nur Promotionsordnung 27.08.2002)
Gerne können Sie Ihre Dissertation und die notwendigen Dokumente auch per Post zusenden:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Oder Sie werfen Ihre Dissertation mit den Dokumenten in den Briefkasten der Geschäftsstelle für Promotion in Raum 1.30 (Campus Gribnitzsee, Haus 1)
Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung
Schritt 5: Begutachtung der Dissertation
Nun werden Gutachter:innen beauftragt, die Ihre Dissertation innerhalb von ca. 8 Wochen (Promotionsordnung 10. Juli 2013,§8, 1) bzw. innerhalb von 4 Monaten (Promotionsordnung 27. August 2002, §9, 10.) begutachten .
Sollten Sie Fragen zu der Wahl oder Anzahl der Gutachter:innen haben, können Sie gerne die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation kontaktieren.
Wer kommt für die Begutachtung in Frage?
siehe dazu die
Promotionsordnung vom 10. Juli 2013: §7 bzw.
Schritt 6: Auslegung der Dissertation
Sind alle Gutachten eingetroffen, werden die Gutachten den Promovierenden via E-Mail weitergeleitet.
Nun startet die sogenannte Auslegungsfrist. Während der Auslegefrist können alle einsichtsberechtigten Mitglieder (siehe Promotionsordnung 10. Juli 2013 bzw. Promotionsordnung 27. August 2002, §8, 5) die Dissertation sowie die Gutachten einsehen und eine Stellungnahme gegenüber dem Promotionsausschuss abgeben, wenn sie mit den Gutachten nicht einverstanden sind oder sonstige Mängel angeprangert werden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Promotionsausschuss, ob die Dissertation angenommen wird oder diese mit Auflagen zur Änderung zurückgegeben wird. Wir informieren Sie in jedem Fall.
Schritt 7: Disputation - die mündliche Prüfung
Ist die Dissertation angenommen, so kann die Disputation, die mündliche Prüfung stattfinden. Diese besteht aus einem Vortrag der Dissertation (20-30min) und im Anschluss einer Fragerunde der Prüfungskommission.
Die Disputation kann in Präsenz an der Universität Potsdam stattfinden. Zuschaltungen via Zoom sind möglich. Oder komplett online stattfinden.
Die Disputation ist hochschulöffentlich, d.h. Interessierte Mitglieder der Universität können dieser beisitzen.
Wie setzt sich die Prüfungskommission zusammen? (§9 der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam)
Die Prüfungskommission besteht aus den Gutachter:innen sowie zwei weiteren Vertreter:innen. Von den weiteren Vertreter:innen muss eine/einer fachfremd sein und eine/einer den Vorsitz übernehmen. Bei Stimmengleichheit bei der Benotung in der Disputation entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Gutachter:innen dürfen den Vorsitz nicht übernehmen.
Mitglieder der Prüfungskommission sind:
- Professor:innen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
- Außerplanmäßige Professor:innen
- Honorarprofessor:innen
- habilitierte Privatdozent:innen
- auf Antrag: externe Professor:innen
Promotionsordnung 10. Juli 2013
Promotionsordnung 27. August 2002
Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation
Die Disputation ist geschafft. Nun müssen Sie um Ihren Doktortitel auch führen zu dürfen die Dissertation veröffentlichen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dem Flyer der Bibliothek:
Sobald die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation die Bestätigung der Universitätsbibliothek über die Veröffentlichung der Dissertation erhalten hat, wird die Promotionsurkunde versandt.
FAQs
Hier finden Sie die FAQs. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie bitte die Promotionsbeauftragte.
Cotutelle de thèse
Im Cotutelle de thèse Verfahren wird eine Dissertation durch zwei Hochschulen in zwei Ländern gemeinsam betreut und begutachtet. Am Ende des Cotutelle Verfahrens erhalten Sie einen Doktortitel nach deutschem Prüfungsrecht.
Vorteile eines Cotutelle de thèse Verfahrens:
- Sie verbringen einen Teil Ihrer Promotionszeit an einer ausländischen Universität (mindestens jeweils 1 Jahr).
- Sie setzen sich intensiv mit den unterschiedlichen Forschungskulturen und Wissenschaftssystemen auseinander.
- Sie bereichen Ihre Forschungsarbeit durch einen Perspektivwechsel. Länderspezifische Ansätze können kombiniert werden, dadurch erschließen Sie sich einen neuen, eigenen Zugang zu ihrem Forschungsthema.
- Sie erwerben zusätzliche Qualifikationen, wie beispielsweise überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse und profunde interkulturelle Kompetenzen.
- Sie stellen Ihre wissenschaftliche Anbindung an beide Länder sicher und können beruflich relevante Kontakte aufbauen.
- Sie können später leichter in beiden Ländern arbeiten und setzen den Grundstein für eine internationale Karriere.
Auch wenn es einige Hürden wie beispielsweise einen erhöhten administrativen Aufwand sowie unterschiedliche Strukturen und Vorgänge in den Universitäten gibt, möchten wir Sie ermutigen und Sie bestmöglich unterstützen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Hinweise:
- Ihre Betreuung erfolgt durch zwei Betreuer:innen, je eine:n Hochschullehrer:in in Deutschland und dem Partnerland.
- Voraussetzung zum Start eines Cotutelle-Verfahrens ist immer die Annahme als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss.
- Zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens muss ein individueller Vertrag zwischen beiden Hochschulen geschlossen werden. Hier werden beispielsweise die Sprache, die Gestaltung der mündlichen Prüfung, die Zusammensetzung der Jury, das Benotungssystem etc. vorab genau geregelt. Zur Erstellung eines Vertrages gibt es ein Muster der Hochschulrektorenkonferenz. Dieses können Sie individuell anpassen.
- Die Dissertation wird in einer der beiden Sprachen verfasst.
- Die Dissertation wird an der Heimatuniversität und an der ausländischen Partneruniversität eingereicht, jedoch mit nur einer Prüfung abgeschlossen.
- Die Prüfungskommission in der Disputation setzt sich paritätisch aus Wissenschaftler:innen beider Länder zusammen
- Promotionsurkunde: Entweder stellen die Hochschulen eine gemeinsame Urkunde aus (joint degree), oder die Hochschulen verleihen insgesamt zwei Urkunden, die den Hinweis enthalten, dass sie nur in Verbindung mit der jeweilig anderen Promotionsurkunde gültig sind (double degree). Dies wird im Vertrag geregelt.
Ablauf:
- Suche nach potenziellen Betreuer:innen an beiden Universitäten (idealerweise gemeinsames Forschungsinteresse) und Kontaktaufnahme
- Erstellung eines Vertrages (nach Muster)
- Senden des Vertragsentwurfs an die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
- Prüfung des Vertragsentwurfs
- Geprüfter Vertragsentwurf wird an die Partneruniversität zur Vorlage geschickt.
- Die von allen Seiten akzeptierten Endfassung muss von beiden Seiten unterschrieben werden (Doktorand:in, Betreuer:in und Dekan:in der jeweiligen Fakultät, sowie dem/der Präsident:in der Universität)
Weitereführende Internetseiten zum Cotutelle Verfahren und Förderung siehe:
- die Internetseite der Deutsch-Französische Hochschule (DFH) zur Förderung binationaler Promotionen mit Frankreich
- die DAAD Promotionsförderung bei binationalen Promotionen