Habilitieren
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (venia legendi). Mit der Feststellung der Lehrbefähigung wird das Recht verliehen, dem akademischen Grad des Doktors den Zusatz "habilitatus" (abgekürzt "habil.") anzufügen. Alle nötigen Informationen zur Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie auf dieser Seite.
Promotions- und Habilitationsbeauftragte
Weitere Informationen zum Habilitationsausschuss finden Sie hier