Beratung & Hilfe bei Konflikten und Diskriminierung
Sie haben Konflikte oder Probleme mit Kolleg:innen, Kommiliton:innen, Lehrenden oder Vorgesetzten? Sie wurden diskriminiert oder sexuell belästigt? Sie befinden sich in einer belastenden Situation und benötigen Unterstützung und Beratung?
An der Universität Potsdam gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsstellen, wie z.B.
- Zentrale Studienberatung
- Servicestelle für Familien
- Suchtberatung
- Psychologische Beratung
- Konfliktberatung und Vertrauenspersonen
- Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
- Beschwerdestelle gegen Diskriminierung, Mobbing und Stalking
- Nightline (Zuhör- und Informationstelefon von Studierenden für Studierende)
- usw.
Einen guten Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote der Universität Potsdam und die jeweiligen Beratungsschwerpunkte finden Sie hier.
Daneben bietet aber auch die WiSo-Fakultät ihren Mitgliedern die Möglichkeit der Beratung und Unterstützung.
Ansprechpersonen an der WiSo-Fakultät
Für Studierende
(z.B. bei Konflikten mit Lehrenden, Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt sowie sonstige Probleme/Misstände im Bereich von Studium und Lehre)
- Studiendekan/in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
- Beauftragte für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium
- Fachschaften
Im Falle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt siehe den Leitfaden der Fakultät und die dort genannten Ansprechpersonen.
Für Mitarbeiter:innen
(z.B. Konflikte mit Vorgesetzten, Diskriminierung, Mobbing, Gewalt, Unzufriedenheit oder sonstige Probleme/Konflikte im Arbeitsumfeld)
- der/die Dienstvorgesetzte
- Dekan:in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
- Fakultätsgeschäftsführer:in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Im Falle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt siehe den Leitfaden der Fakultät und die dort genannten Ansprechpersonen.
Beschäftigte der Universität Potsdam haben die Möglichkeit anonym straf- bzw. bußgeldbewehrte Verstöße (vgl. § 2 HinSchG) über ein Hinweisgebersystem zu melden. Es dürfen nu interne Misstände oder rechtswidriges Verhalten im Sinne des Hinweisgeberschutzes gemeldet werden, keine grundlosen oder ungeprüften Hinweise.
Für Promovierende & Habilitierende
(z.B. Konflikte mit Betreuer:innen, Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens)
- Promotions- und Habilitationsbeauftragte/r
- Ombudsberson für Promotionen
- Vorsitzende/r des Promotionsausschusses
Im Falle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt siehe den Leitfaden der Fakultät und die dort genannten Ansprechpersonen.