Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Dieser Leitfaden soll Mitgliedern der Fakultät, die entweder selbst von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind oder denen sich Betroffene anvertraut haben, einen Überblick über die vorhandenen Ansprechpersonen und Beratungsangebote an der Fakultät und Universität geben.
Darüber hinaus sollen die Mitglieder der Fakultät für das Thema sensibilisiert und für den Fall, dass sich ihnen Betroffene anvertrauen oder sie sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt beobachtet haben, mit Handlungsempfehlungen ausgestattet werden.
Dies betrifft insbesondere die Lehrpersonen der Fakultät. Sie sind für Studierende häufig die ersten Ansprechpersonen bei Schwierigkeiten und Problemen. Dieser Leitfaden soll die Fakultätsmitglieder daher einerseits entlasten, weil in ihm alle notwendigen Informationen gebündelt sind und andererseits dazu beitragen, dass Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt schnellstmöglich die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
Was ist sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt?
Zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) zählen alle physischen und psychischen Handlungen, die gegen den Willen einer Person geschehen und als abwertend erlebt werden. [...]
Unter SBDG werden unerwünschte sexualisierte Anspielungen und Handlungen verstanden, wie beispielsweise:
- sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch, v.a. Bemerkungen über Aussehen, Körper, Sexualität und Intimleben einer Person, auch in Form von unerwünschten „Komplimenten“/„Witzen“,
- sexuell herabwürdigende (nonverbale) Kommunikation, etwa durch taxierende Blicke/ „Anstarren“,
- Zeigen, Anbringen und Versenden sexueller und/oder pornographischer Handlungen und/oder Darstellungen auf jegliche Art und Weise (Bild, Ton, Video),
- unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Bezug (SMS, E-Mail),
- unerwünschte Berührungen, insbesondere auch wenn die Berührung scheinbar zufällig und/oder vermehrt geschieht (Umarmungen, Tätscheln),
- unerwünschte Annäherungsversuche und Aufdringlichkeiten,
- persönlich empfundene Grenzüberschreitung,
- Schwere Straftaten wie Stalking, Nötigung oder Vergewaltigung, sowie körperliche Gewalt.
(aus: „Was tun bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt.“ Broschüre der Universität Potsdam. Umfangreiche Erklärungen finden sich auch in der Antidiskriminierungsrichtlinie der UP).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen bin?
Betroffenen von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt wird unbedingt empfohlen, sich an die hier genannten Ansprechpersonen in der Fakultät zu wenden. Die Ansprechpersonen werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen getroffen werden können, damit Sie Ihre Tätigkeit, Ihre Promotion oder Ihr Studium an der Fakultät fortsetzen können. Darüber hinaus können die Ansprechpersonen Ihnen weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln.
a) Ansprechpersonen innerhalb der Fakultät
Sie können wählen, an wen und ob Sie sich an mehrere oder nur eine der Ansprechpersonen wenden möchten.Die folgende Aufteilung ist eine Empfehlung, Sie müssen sich nicht an diese halten, sondern können frei entscheiden, welche der Personen Sie ansprechen möchten. Sollten Sie Ihr Problem telefonisch besprechen wollen, können Sie den Ansprechpersonen eine E-Mail schreiben und um Rückruf bitten. Einen Textentwurf finden Sie im Anhang.
Für akademische und nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Promovierende der Fakultät, die im Rahmen ihrer Tätigkeit oder ihres Promotionsvorhabens von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, stehen die Dekanin und/oder die Fakultätsgeschäftsführerin als Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Dekanin: Prof. Dr. Andrea Liese (wsfdek@uni-potsdam.de)
Für Studierende der Fakultät, die im Rahmen ihres Studiums von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, stehen der Studiendekan und/oder die Referentin des Studiendekans als Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Studiendekan: Prof. Dr. Ulrich Kohler (E-Mail: ulrich.kohleruuni-potsdampde)
Für Promovierende gibt es ergänzend die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson der Fakultät zu wenden. Die Ombudsperson steht als unabhängige, vertrauliche und neutrale Ansprechperson für alle Ratsuchenden während der Promotion zur Verfügung.
- Ombudsperson für Promovierende: Prof. Dr. Ulfert Gronewold (ulfert.gronewolduuni-potsdampde)
Alle Mitglieder der Fakultät können sich zudem an die dezentrale(n) Gleichstellungsbeauftragte(n) wenden. Diese sind in allen Fällen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zuständig. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird immer von weiblichen Personen ausgeübt.
- Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte (wiso-gbauuni-potsdampde)
Die hier genannten Ansprechpersonen haben unterschiedliche Möglichkeiten Fakultätsmitglieder, die von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, zu unterstützen. Ziel des Kontakts sollte es sein, Maßnahmen zu identifizieren, die sicherstellen, dass Betroffene ihre Tätigkeit, ihre Promotion oder ihr Studium an der Fakultät fortsetzen können.
Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, die sich bei den Ansprechpersonen melden, müssen die Situation zuallererst einmal schildern. Die Ansprechpersonen sind sich bewusst, dass das Wiederholen des Erlebten retraumatisierend sein kann, sie werden Sie daher auch in der weiteren Kommunikation so gut wie möglich unterstützen.
Im Verlauf des Gesprächs werden die Ansprechpersonen mit den Betroffenen erörtern, welche Maßnahmen an der Universität zu Ihrem Schutz und der Fortführung ihrer Tätigkeit, ihrer Promotion oder ihres Studiums an der Fakultät, aber auch zur Sanktionierung der möglichen Täter:innen zur Verfügung stehen. Alle Maßnahmen werden eng mit den Betroffenen abgestimmt. Auch Informationen an Dritte, die die Anonymität der Betroffenen gefährden, werden nur mit Zustimmung herausgegeben. Jegliche Maßnahmen können sich aber ausschließlich auf den Handlungs- und Wirkungsbereich der Universität Potsdam beziehen.
Trotzdem sind die Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen an der Universität äußerst vielfältig, beispielhaft zu nennen sind die Unterstützung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, der Absprache zum individuellen Studienverlauf, dem Wechsel von Promotionsbetreuer:innen, der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sowie das Einreichen einer offiziellen Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universität Potsdam. Durch diese unterschiedlichen Möglichkeiten sind die Ansprechpersonen in der Lage, gemeinsam mit den Betroffenen, einen individuell auf die jeweilige Situation und die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichteten Maßnahmenplan zu erarbeiten. Die Ansprechpersonen können keine psychologische oder strafrechtliche Beratung anbieten, sie können Betroffenen aber Informationen zu weiterführenden internen und externen Beratungsangeboten (siehe Ansprechpersonen außerhalb der Fakultät) zur Verfügung stellen.
Sollte sich im Verlauf des Gesprächs herausstellen, dass keine der Maßnahmen, die die Ansprechpersonen der Fakultät in die Wege leiten könnten, für die Betroffenen in Frage kommen, oder die Maßnahmen nicht ausreichend sind, werden die Ansprechpersonen mit der Zustimmung der Betroffenen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte um Unterstützung bitten.
b) Ansprechpersonen außerhalb der Fakultät
Wenn Sie sich nicht an eine der Ansprechpersonen innerhalb der Fakultät wenden möchten, haben Sie alternativ die Möglichkeit, Kontakt mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und Leiterin des Koordinationsbüros für Chancengleichheit der Universität Potsdam aufzunehmen. Sie steht Betroffenen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
- Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Christina Wolff (gba-teamuuni-potsdampde)
Die Gleichstellungsbeauftragte kann mit Betroffenen besprechen, welche weiteren internen Anlauf- und Beratungsstellen sie ggf. aufsuchen können (Beschwerdestelle, Gesundheitsmanagement, Personalvertretung usw.) und sie dabei unterstützen. Darüber hinaus kann sie die Kontakte externer Anlauf- und Beratungsstellen (z.B. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Psychologische Beratung für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Antidiskriminierungsberatung Brandenburg) zur Verfügung stellen.
Ebenfalls beim Koordinationsbüro für Chancengleichheit angegliedert sind die Vertrauenspersonen der Universität Potsdam. Die Vertrauenspersonen unterstützen alle Angehörigen der Universität (Studierende, Mitarbeitende, Dozierende) in universitären Konfliktsituationen. Dort haben Betroffene die Möglichkeit über ihr Problem in einer ruhigen und freundlichen Atmosphäre zu sprechen und gemeinsam mit der Vertrauensperson Lösungsansätze zu entwickeln. Darüber hinaus können die Vertrauenspersonen Informationen für weitere Schritte liefern und bei Bedarf auch an andere Beratungsangebote weitervermitteln.
Weiterführende Informationen und Beratungsangebote für Mitarbeitende, Promovierende und Studierende zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen finden Sie auf der Webseite des Koordinationsbüros.
c) Studentische Ansprechpersonen
Die Fachschaftsräte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind ebenfalls über die Beratungs- und Unterstützungsangebote, die es für Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Universität gibt, informiert. Sie stehen Studierenden bei Fragen und Problemen zur Seite und können Betroffene dabei unterstützen, einen Kontakt zu den oben genannten Ansprechpersonen herzustellen. Die E-Mail-Adressen der Fachschaftsräte sind auf dieser Webseite veröffentlicht: https://www.uni-potsdam.de/de/wiso/fakultaet/fachschaften
Ebenfalls jederzeit ansprechbar sind die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam. Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder finden Sie hier:
https://astaup.de/team/
Was soll ich tun, wenn sich Betroffene von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt an mich wenden oder ich ein solches Verhalten beobachte?
Wenn sich Ihnen Betroffene von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt anvertrauen, unterstützen Sie die Betroffenen bitte in jedem Fall darin so schnell wie möglich Kontakt mit den genannten Ansprechpersonen aufzunehmen. Die betroffene Person hat sich wahrscheinlich an Sie gewandt, weil Sie als vertrauenswürdig und kompetent wahrgenommen werden. Bitte schicken Sie die Person nicht weg, lassen Sie sie nicht mit ihrem Problem allein. Selbstverständlich können Sie der betroffenen Person Vertraulichkeit zusichern, aufgrund der Komplexität und Sensibilität des Themas sollte das vorrangige Ziel jedoch immer sein, den Betroffenen so viel Unterstützung wie möglich zukommen zu lassen. Das ist nur möglich, wenn die Ansprechpersonen der Fakultät einbezogen werden. Betroffene von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt sind zudem einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt, jedes Wiederholen des Erlebten kann diese Belastung verstärken, die Betroffenen benötigen daher ggf. auch in der weiteren Kommunikation Unterstützung.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten der Person zu helfen, für keine davon benötigen Sie spezielle Schulungen oder Kenntnisse:
Nehmen Sie mit dem Einverständnis der betroffenen Person Kontakt zu einer der Ansprechpersonen auf und organisieren ein Treffen bei dem Sie - auf Wunsch - auch teilnehmen können.
Stellen Sie mit dem Einverständnis der betroffenen Person den Kontakt zu einer der Ansprechpersonen her, z.B. indem Sie eine Ihnen zugegangene E-Mail weiterleiten und die betroffene Person darauf hinweisen, dass sich eine der Ansprechpersonen bei ihr melden wird.
Wenn die betroffene Person vorerst anonym bleiben möchte, informieren Sie die genannten Ansprechpersonen mit Zustimmung der betroffenen Person, aber ohne Nennung von personenbezogenen Daten über den Fall und fragen Sie nach, was Sie beachten müssen und welche Unterstützungsangebote es für den konkreten Fall geben würde. Diese können Sie dann – ebenso wie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen – weitergeben.
Wenn Sie Verhalten beobachten, dass aus Ihrer Sicht sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt darstellt, informieren Sie bitte die oben genannten Ansprechpersonen. Sie können die Person, von der dieses Verhalten ausgeht, mit Ihrer Beobachtung konfrontieren, müssen dies jedoch nicht. Sie sollten allerdings die von der sexualisierten Diskriminierung oder Gewalt betroffene Person ansprechen und Ihre Unterstützung anbieten.
Bitte seien Sie aufmerksam und helfen Sie uns, jegliche Form von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung zu beseitigen.
Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es an der Universität Potsdam für Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt?
Hier finden Sie nochmal eine Auflistung der unterschiedlichen Anlaufstellen und Beratungsangebote an der Universität Potsdam auf die im Leitfadens Bezug genommen wurde:
Fakultätsleitung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät:
https://www.uni-potsdam.de/de/wiso/fakultaet/fakultaetsleitung
Koordinationsbüro für Chancengleichheit:
https://www.uni-potsdam.de/de/gleichstellung/
Webseite zu Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen:
Vertrauenspersonen:
https://www.uni-potsdam.de/de/diskriminierungsfreie-hochschule/vertrauenspersonen
(Die Vertrauenspersonen arbeiten fakultätsübergreifend. Sie können frei wählen, an wen Sie sich wenden möchten.)
Psychologische Beratungsstelle für Studierende:
https://www.uni-potsdam.de/de/studium/beratung/psychologische-beratung
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA):
Weiterführende Informationen zu sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt finden Sie auf der Webseite der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen, dort finden Sie Positionspapiere, Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen zu gleichstellungspolitischen Themen: https://bukof.de/
Anhang
E-Mail Entwurf für den Kontakt mit einer oder mehreren Ansprechpersonen
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Betreff: Dringend - sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich müsste mit Ihnen als Ansprechperson für sexualisierte Diskriminierung und Gewalt reden. Bitte rufen Sie mich so schnell wie möglich unter der Telefonnummer xxxxxx an.
Mit freundlichen Grüßen
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