Teilgutachten zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz
Teilgutachten zur Optimierung der Aufgabenzuordnungen und der Organisationsstrukturen in aufgabenbezogener Betrachtung im Auftrag des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen entnehmen Sie den Seiten des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz.
Informationen zu einer ersten Bilanz der Verwaltungsreform und weiteren geplanten Schritten finden Sie hier.
Laufzeit: 18 Monate, Projektabschluss: Mai 2018
Wissenschaftliche Projektleitung:
Prof. Dr. Sabine Kuhlmann & Dr. Falk Ebinger (WU Wien)
Im Rahmen des vom rheinland-pfälzischen Innenministerium initialisierten Gutachtens zur Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform ist Prof. Dr. Sabine Kuhlmann mit der Erstellung eines Teilgutachtens zur Optimierung der Aufgabenzuordnungen und der Organisationsstrukturen in aufgabenbezogener Betrachtung beauftragt worden. Während sich Prof. Dr. Junkernheinrich (TU Kaiserslautern) und Prof. Dr. Ziekow (Uni Speyer) für das Gesamtgutachten verantwortlich zeichnen, wird das bei UP Transfer angesiedelte Teilgutachten in Kooperation mit Dr. Falk Ebinger (WU Wien) erstellt. Das Gutachten soll den politischen Entscheidungsträgern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform zur Verfügung stellen. Der Fokus liegt dabei auf allen Ebenen der unmittelbaren Landesverwaltung sowie des kommunalen Bereichs. In einem ersten Schritt werden zunächst Clusterungen von Verwaltungsaufgaben identifiziert und für die weitere Untersuchung kategorisiert. Zentraler Bestandteil des Gutachtens ist darüber hinaus die Bereitstellung einer Aufgabenkritik. Hier ist zu untersuchen, inwiefern der bisherige status quo beibehalten oder optimiert werden kann, ob ein Wegfall bestimmter Verwaltungsaufgaben möglich und vertretbar ist oder ob durch horizontale oder vertikale Übertragungen, Umschichtungen oder Verlagerungen von Verwaltungsaufgaben Vorteile erzielt werden können. Die Laufzeit für die Erstellung des Gutachtens beträgt 18 Monate.
Das Gutachten können Sie hier herunterladen.