Prüfungsaussschuss der Bildungswissenschaften Lehramt Sek I/II
Prof. Dr. Dirk Richter ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Bildungswissenschaften im Lehramt für die Sekundarstufe I und II und ist in dieser Funktion für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, für die Erteilung von Nachteilsausgleichen und für die Bestätigung der Themenvergabebögen in diesem Fach zuständig. Bitte beachten Sie die folgenden Vorgehensweisen für die jeweiligen Anliegen:
Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit im Lehramt der Sekundarstufe I/II
Für die Anfertigung einer Bachelor- oder Masterarbeit muss ein Antrag auf Themenvergabe für Abschlussarbeiten in PULS vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend müssen die Erst- und Zweitgutachter der Arbeit den Antrag ebenfalls unterschreiben. Es ist dabei zu beachten, dass der Erstgutachter mind. eine Promotion aufweisen muss und eine:r der beiden Gutachter:innen regelmäßig Lehre im Teilstudiengang Bildungswissenschaften erbringen muss. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird anschließend per E-Mail an Prof. Dr. Dirk Richter (dirk.richteruuni-potsdampde) geschickt. Anschließend wird das Dokument geprüft und unterschrieben an den/die Studierende:n zurück geschickt.
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- & Prüfungsleistungen müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Studienfachberatung für die Bildungswissenschaften im Lehramt bietet Ihnen hierbei Unterstützung an. Bitte informieren Sie sich daher auf der Webseite der Studienfachberatung über den Ablauf der Antragsstellung und nehmen ggf. die persönliche Beratung durch das Team der Studienfachberatung wahr. Die Studienfachberatung prüft Ihren Antrag vor der Einreichung, weist auf etwaige Unklarheiten oder fehlende Unterlagen hin, holt die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden für Sie ein und erläutert Ihnen bei Bedarf die getroffenen Entscheidungen.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Die Studienfachberatung für die Bildungswissenschaften im Lehramt bietet Ihnen hierbei Unterstützung an. Bitte informieren Sie sich daher auf der Webseite der Studienfachberatung über den Ablauf der Antragsstellung und nehmen ggf. die persönliche Beratung durch das Team der Studienfachberatung wahr. Die Studienfachberatung prüft Ihren Antrag vor der Einreichung, weist auf etwaige Unklarheiten oder fehlende Unterlagen hin, holt die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden für Sie ein und erläutert Ihnen bei Bedarf die getroffenen Entscheidungen.