Bachelor- und Masterarbeiten
Ihre Anfrage für eine Abschlussarbeit richten Sie bitte an Rebekka Krallmann (rebekka.krallmannuuni-potsdampde). Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, ob jemand Ihre Abschlussarbeit betreuen kann. Geben Sie dafür in ihrer Mail folgende Informationen an: Art der Arbeit, Zeitraum, Themenvorschläge. Sie können auch Wünsche dazu angeben, wer die Betreuung übernehmen soll. Sehen Sie aber bitte davon ab, einzelnen Mitarbeiter:innen zeitgleich Anfragen zu senden, sondern wählen Sie den Kontakt über Frau Krallmann.
Themenausschreibungen für Abschlussarbeiten
Begriffliches Lernen von Schülerinnen und Schülern
Einsatz von und Umgang mit Förderplänen an Schulen für gemeinsames Lernen
Die Lerngruppe+ für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung (verschiedene Fragestellungen für Masterarbeiten)
Offener versus geschlossener Unterricht als unvereinbare Gegensätze?
Mögliche Betreuerinnen und -betreuer von Abschlussarbeiten:
Erstbetreuung | Zweitbetreuung |
Prof. Dr. Nadine Spörer | Prof. Dr. Nadine Spörer |
Prof. Dr. Sebastian Kempert | Prof. Dr. Sebastian Kempert |
Dr. Stefanie Bosse | Dr. Stefanie Bosse |
Dr. Jenny Lenkeit | Dr. Jenny Lenkeit |
Dr. André Meyer | Dr. André Meyer |
Katja Martin | |
Josephine Tanneberger | |
Anne Hartmann | |
Annika Bensch | |
Christina Cornelius |
Die Anforderungen und Bewertungskriterien für empirische Abschlussarbeiten finden Sie hier: Infodokument. Sollten Sie eine Literaturarbeit schreiben, sprechen Sie bitte die Anforderungen mit der erstbetreuenden Person ab.
Die Hinweise zum Zitieren finden Sie ebenfalls hier: Merkblatt.
Hinweise zur Disputation von Masterarbeiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch, dass alle wissenschaftlichen Untersuchungen an öffentlichen Schulen in Brandenburg durch das MBJS genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für Datenerhebungen im Rahmen studentischer Abschlussarbeiten und muss bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden. Die Antragsfrist kann bis zu drei Monate betragen. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier: